Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11, 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,170
StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11, 2/11 (https://dejure.org/2011,170)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.2011 - GR 2/11, 2/11 (https://dejure.org/2011,170)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - GR 2/11, 2/11 (https://dejure.org/2011,170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strenge Maßstäbe an das Vorliegen der in Art. 81 S. 2 LV statuierten Voraussetzungen; Anwendbarkeit des Art. 81 LV bei einem in einem Aktienkaufvertrag abgegebenen selbstständigen Garantieversprechen des Landes; Inanspruchnahme des dem Finanzminister eingeräumten ...

  • Wolters Kluwer

    Strenge Maßstäbe an das Vorliegen der in Art. 81 S. 2 LV statuierten Voraussetzungen; Anwendbarkeit des Art. 81 LV bei einem in einem Aktienkaufvertrag abgegebenen selbstständigen Garantieversprechen des Landes; Inanspruchnahme des dem Finanzminister eingeräumten ...

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Staatsgerichtshof PDF (Leitsatz)

    Staatsgerichtshof gibt Feststellungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD statt

  • faz.net (Pressebericht, 06.10.2011)

    EnBW-Kauf war verfassungswidrig

  • faz.net (Pressebericht, 06.10.2011)

    Rückkauf der EnBW-Aktien: Mappus' Vermächtnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung für den EnBW-Deal

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Feststellungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD stattgegeben

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Leitsatz)
  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Feststellungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und SPD stattgegeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EnBW-Aktienkauf durch das Land Baden-Württemberg war verfassungswidrig - Staatsgerichtshof Baden-Württemberg gibt Feststellungsanträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD statt

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eingang eines Organstreitverfahrens beim Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urteil zum EnBW-Deal: Mehr als nur peinlich

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung für den EnBW-Deal: Renommierte Rechtsanwälte unter Druck

  • uni-muenchen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anwaltsolymp (Prof. Volker Rieble; Myops 16, 46)

  • spiegel.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.02.2011)

    "Ein krasser Fall von Übermut"

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges (3)

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 11.10.2011)

    Landtagspräsident Stächele tritt zurück

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.02.2012)

    EnBW-Milliarden-Deal: Mappus sucht E-Mails

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.05.2016)

    ICC weist 840-Millionen-Klage von Baden-Württemberg wegen EnBW-Geschäfts zurück

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 9
  • NVwZ 2012, 300
  • VBlBW 2012, 19
  • DÖV 2011, 979
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • StGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - GR 1/07

    Feststellungsanträge der SPD-Fraktion stattgegeben

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Angesichts der mit dem Gebrauch des Notbewilligungsrechts gem. Art. 81 LV verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die - mit Ausnahme der Frage, ob ein Bedürfnis für die Ausgabe oder Verpflichtungsermächtigung besteht - voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 m.w.N.).

    Kursschwankungen am Kapitalmarkt sowie vermeintlich günstige Zinsphasen können keine Rechtfertigung dafür sein, auf eine vorrangige Entscheidung des für Budgetfragen zuständigen Parlaments zu verzichten (vgl. zur Verschlechterung der Angebotsbedingungen bereits ausdrücklich StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ).

    Auch der Antragsgegner Ziff. 1 als Finanzminister ist beteiligtenfähig, weil er jedenfalls mit der in Art. 81 Satz 1 LV verliehenen Rechtsstellung durch die Verfassung mit eigenen Zuständigkeiten ausgestattet ist (vgl. hierzu StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 m.w.N.).

    Für die abschließende rechtliche Klärung besteht daher auch ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 -GR 1/07-, VBlBW 2008, 56 ).

    b) Angesichts der mit dem Gebrauch dieser Notkompetenz verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 - ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung betrifft vielmehr Rechtsfragen, deren Klärung dem Staatsgerichtshof überantwortet ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ).

    Unvorhergesehen ist ein Ausgabenbedarf folglich nur dann, wenn er bis zum Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen von den hierfür maßgeblichen Organen - nämlich Regierung, Finanzminister und insbesondere Landtag (vgl. hierzu Heun, Staatshaushalt und Staatsleitung, 1989, S. 477) - entweder überhaupt nicht gesehen wurde oder wenn dessen gesteigerte Dringlichkeit, die er durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -, ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Angesichts des Vorrangs und der Bedeutung des dem Landtag zustehenden Budgetrechts kann die Notkompetenz des Finanzministers nur zum Einsatz gelangen, wenn sich die Ausgabenbewilligung als dergestalt unaufschiebbar erweist, dass ein Nachtragshaushalt auch im beschleunigten Verfahren nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden könnte (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 sowie BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; zur einfachgesetzlichen Ausgestaltung auch § 37 Abs. 1 Satz 3 LHO).

    Da sich dies in der Regel nicht losgelöst von der Frage des jeweiligen Bedürfnisses beantworten lässt, das als solches - wie schon ausgeführt - nur eingeschränkter Kontrolle unterliegt, deckt sich dieses Erfordernis im Wesentlichen mit dem allgemeinen Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip (§ 7 LHO), dem das gesamte staatliche Finanzgebaren unterworfen ist (StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56, 58).

    Jedenfalls aber können Kursschwankungen am Kapitalmarkt keine Rechtfertigung dafür sein, auf eine vorrangige Entscheidung des für Budgetfragen zuständigen Parlaments zu verzichten (vgl. zur Verschlechterung der Angebotsbedingungen bereits ausdrücklich StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ).

    Die herausragende Bedeutung der Entscheidung des Landtags über den Haushalt für die von der Verfassung des Landes Baden-Württemberg konstituierte parlamentarische Demokratie hat der Staatsgerichtshof bereits dargelegt (StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Gliederungspunkt II.1.).

    Der uneingeschränkte Vorrang des Parlaments in Haushaltsfragen wird durch das dem Finanzminister eingeräumte Notbewilligungsrecht nicht in Frage gestellt; auch dieses räumt der Exekutive nicht das Recht einer eigenständigen Haushaltspolitik ein, sondern dient nur der Lösung unvorhergesehener Ausnahmefälle, die eine vorrangige Entscheidung des Landtags nicht mehr zulassen (vgl. hierzu grundlegend StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ).

    Dies ist bei Beachtung des Gewichts des Budgetrechts des Landtags dann nicht der Fall, wenn es bei vernünftiger Beurteilung der jeweiligen Lage als vertretbar anzuerkennen ist, dass ein Nachtragshaushalt rechtzeitig verabschiedet werden kann" (StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ) sowie des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ) jedoch anerkannt, dass hierdurch die vorrangige parlamentarische Verantwortung der Regierung für die Finanzpolitik und die Haushaltswirtschaft nicht verdrängt wird.

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    b) Angesichts der mit dem Gebrauch dieser Notkompetenz verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 - ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Unvorhergesehen ist ein Ausgabenbedarf folglich nur dann, wenn er bis zum Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen von den hierfür maßgeblichen Organen - nämlich Regierung, Finanzminister und insbesondere Landtag (vgl. hierzu Heun, Staatshaushalt und Staatsleitung, 1989, S. 477) - entweder überhaupt nicht gesehen wurde oder wenn dessen gesteigerte Dringlichkeit, die er durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -, ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Angesichts des Vorrangs und der Bedeutung des dem Landtag zustehenden Budgetrechts kann die Notkompetenz des Finanzministers nur zum Einsatz gelangen, wenn sich die Ausgabenbewilligung als dergestalt unaufschiebbar erweist, dass ein Nachtragshaushalt auch im beschleunigten Verfahren nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden könnte (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 sowie BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; zur einfachgesetzlichen Ausgestaltung auch § 37 Abs. 1 Satz 3 LHO).

    Erst nach einer entsprechenden Konsultation ist der Weg frei für die Ausübung der in Art. 81 LV statuierten Notkompetenzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ).

    e) "Unabweisbar" ist eine Ausgabenbewilligung darüber hinaus nur, wenn sie "sachlich unbedingt notwendig" ist, um anders nicht zu meisternde Schwierigkeiten beheben zu können (vgl. BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ).

    Demgemäß hat auch das Bundesverfassungsgericht die Eilkomponente ausdrücklich als konstitutives und wesensprägendes Merkmal des Notbewilligungsrechts aus Art. 112 GG eingestuft und festgehalten: "Fehlt indessen das Moment des Zeitdrucks, dann bleibt der Gesetzgeber für die Mittelbewilligung allein zuständig" (BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ) sowie des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ) jedoch anerkannt, dass hierdurch die vorrangige parlamentarische Verantwortung der Regierung für die Finanzpolitik und die Haushaltswirtschaft nicht verdrängt wird.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Das dem Parlament vorbehaltene Budgetrecht zielt als Kernelement der demokratischen Legitimierung und Gewaltenteilung darauf ab, das vollständige staatliche Finanzvolumen der letztgültigen Budgetentscheidung des Landtags zu unterstellen und so das Haushaltsbewilligungsrecht als ein wirksames Instrument der parlamentarischen Regierungskontrolle auszugestalten (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 m.w.N.).

    Angesichts der mit dem Gebrauch des Notbewilligungsrechts gem. Art. 81 LV verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die - mit Ausnahme der Frage, ob ein Bedürfnis für die Ausgabe oder Verpflichtungsermächtigung besteht - voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 m.w.N.).

    Das dem Parlament vorbehaltene Budgetrecht zielt darauf ab, das vollständige staatliche Finanzvolumen der letztgültigen Budgetentscheidung des Landtags zu unterstellen und so das Haushaltsbewilligungsrecht als ein wirksames Instrument der parlamentarischen Regierungskontrolle auszugestalten (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, BVerfGE 119, 96 m.w.N.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06

    Organklage der Fraktion der Linkspartei.PDS im Landtag Sachsen-Anhalt wegen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Andernfalls wäre im Übrigen eine am Ende der Legislaturperiode begangene Rechtsverletzung faktisch einer Klärung durch den Staatsgerichtshof entzogen, so dass die Auslegung auch schon aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint (vgl. hierzu auch LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -).

    b) Angesichts der mit dem Gebrauch dieser Notkompetenz verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 - ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Unvorhergesehen ist ein Ausgabenbedarf folglich nur dann, wenn er bis zum Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen von den hierfür maßgeblichen Organen - nämlich Regierung, Finanzminister und insbesondere Landtag (vgl. hierzu Heun, Staatshaushalt und Staatsleitung, 1989, S. 477) - entweder überhaupt nicht gesehen wurde oder wenn dessen gesteigerte Dringlichkeit, die er durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -, ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 19/92

    Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts des Landtages durch das Tätigen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    b) Angesichts der mit dem Gebrauch dieser Notkompetenz verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 - ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Unvorhergesehen ist ein Ausgabenbedarf folglich nur dann, wenn er bis zum Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen von den hierfür maßgeblichen Organen - nämlich Regierung, Finanzminister und insbesondere Landtag (vgl. hierzu Heun, Staatshaushalt und Staatsleitung, 1989, S. 477) - entweder überhaupt nicht gesehen wurde oder wenn dessen gesteigerte Dringlichkeit, die er durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -, ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.05.1997 - VGH O 11/96

    Überplanmäßige Ausgabe

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    b) Angesichts der mit dem Gebrauch dieser Notkompetenz verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 - ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Unvorhergesehen ist ein Ausgabenbedarf folglich nur dann, wenn er bis zum Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen von den hierfür maßgeblichen Organen - nämlich Regierung, Finanzminister und insbesondere Landtag (vgl. hierzu Heun, Staatshaushalt und Staatsleitung, 1989, S. 477) - entweder überhaupt nicht gesehen wurde oder wenn dessen gesteigerte Dringlichkeit, die er durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -, ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Hinsichtlich der Behandlung der Wirtschaftspläne der Geheimdienste im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 14.01.1986 (2 BvE 14, 83 u.a. - BVerfGE 70, 324) den aus dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie folgenden Verfassungsgrundsatz der Budgetöffentlichkeit als ein konstitutives Merkmal der parlamentarischen Demokratie hervorgehoben.
  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Als geeignetes Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Parlamentsbefassung in Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes "mit der Maßgabe der Beachtung der Geheimschutzordnung" für verfassungsrechtlich zulässig erachtet (BVerfG, Beschluss vom 01.07.2009 - 2 BvE 5/06 -, BVerfGE 124, 161 ); danach können für besonders vertrauliche Vorgänge, von denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen weder Öffentlichkeit noch das Plenum des Parlaments vorab Kenntnis erlangen dürfen, besondere Gremien eingerichtet werden.
  • BVerwG, 05.02.1960 - VII P 4.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Die Feststellung des Haushalts ist - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "eine der wichtigsten Aufgaben der Volksvertretung, die angesichts ihrer "überragende[n] und die Interessen aller Staatsbürger auf stärkste berührende[n] Bedeutung ... nur in die Hände der Volksvertretung gelegt werden kann" (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1960 - VII P 4/58 -, BVerwGE 10, 140 ).
  • StGH Bremen, 10.10.1997 - St 6/96
    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
    Die Regierung hat die Verwaltung daher nach dem Haushaltsgesetz zu führen, Abweichungen hiervon sind nur auf Grundlage verfassungsrechtlicher Ermächtigungen zulässig (vgl. hierzu auch StGH Bremen, Entscheidung vom 10.10.1997 - St 6/96 -, NordÖR 1998, 291).
  • StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95

    Anforderungen an die Geltendmachung eigener Rechtsverletzung im

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - VGH N 3/96
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Es stehe fest, dass der Kläger im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an dem Unternehmen EnBW (vgl. dazu auch StGH, Urteil vom 06.10.2011 - GR 2/11, 2/11 - ESVGH 62, 9 = VBlBW 2012, 19) E-Mails erhalten und versandt habe, die er nicht zu den Sachakten genommen habe.
  • VerfGH Thüringen, 10.07.2013 - VerfGH 10/11

    Der Rüge einer Verletzung von Rechten des Landtags aus Art. 98 Abs. 1 Satz 1 und

    Dieses Verständnis ist leitend für die Auslegung und Anwendung des Art. 101 Abs. 1 ThürVerf. Zur Wahrung des prinzipiellen Vorrangs des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf normierten Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen (allg. Auffassung, vgl. BVerfGE 45, 1 [35 ff.]; VerfGH NRW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1/91 -, juris Rn. 40; VerfGH RP, Urteil vom 26. Mai 1997 - VGH O 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 [2]; StGH BW, Urteil vom 11. Oktober 2007 - GR 1/07 -, juris Rn. 41; Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, juris Rn. 40).

    Deren Inhalt kann nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen der Vertretbarkeit offensichtlich überschritten worden sind (vgl. BVerfGE 45, 1 [39]; VerfGH NRW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1/91 -, juris Rn. 39; StGH BW, Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, juris Rn. 40).

    Bei der Abgrenzung seiner eigenen Zuständigkeiten kann es keine Einschätzungsprärogative des Finanzministers geben (vgl. StGH BW, Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, juris Rn. 40).

    Es soll ausgeschlossen werden, dass der Finanzminister beim Haushaltsvollzug ausgabenwirksamen Vorhaben zustimmt, deren Notwendigkeit im vorausgegangenen Verfahren der Haushaltsaufstellung und -gesetzgebung bereits geprüft und verneint worden ist (vgl. VerfGH RP, NVwZ-RR 1998, 1 [2]; StGH BW, Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, juris Rn. 41).

    Sie erschöpft sich jedoch nicht darin (so aber wohl StGH BW, Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, juris Rn. 43).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder, der sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof anschließt, kann die Regierung das Budgetrecht des Parlaments dadurch verletzen, dass sie gegenüber dem Finanzminister den Weg zu einer über- oder außerplanmäßigen Ausgabe freigibt, obwohl zeitgerecht die Rechtsgrundlage für die Ausgabe durch einen Ergänzungs- oder Nachtragshaushalt hätte beschafft werden können (vgl. BVerfGE 45, 1 [48 f.]; VerfGH NRW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1/91 -, juris Rn. 44; StGH BW, Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, juris Rn. 86; VerfGH RP, NVwZ-RR 1998, 1 [4]).

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - Vgl. BayVerfGH, Entscheidungen vom 20.03.2014 - Vf. 72-IVa-12 -, juris, Rn. 64, und vom 11.09.2014 - Vf. 67-IVa-13 -, juris, Rn. 30 ("als Nachfolgefraktion"); im Ergebnis wohl genauso LVerfG Meckl.-Vorp., Urteil vom 27.05.2003 - 10/12 -, juris, Rn. 30 (bedingte organschaftliche Kontinuität der Fraktion als "Teilorgan des Landtags"); StGH Bad.- Württ., Urteil vom 06.10.2011 - GR 2/11 -, juris, Rn. 29; im Ergebnis auch StGH, Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - VerfGH 11/10

    Finanz- und Innenminister haben Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs betreffend

    vgl. etwa BVerfGE 119, 96, 118 f.; StGH Bad.-Würt., Urteil vom 6. Oktober 2011 - GR 2/11 -, S. 14 des Urteilsabdrucks.
  • VG Weimar, 29.10.2015 - 1 K 663/15

    Verwirkung des Widerspruchs- und Klagerechts bei Anfechtung bereits vollzogener

    Das Erlöschen erfordert nicht die für einen rechtmäßigen Abbruch sonst erforderliche Abbruchmitteilung (vgl. allgemein zu den formell-rechtlichen Voraussetzungen Abbruchmitteilung und schriftliche Dokumentation: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, zitiert nach Juris Rdz. 28 und vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 -, Rdz. 19; BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, NVwZ 2012, 300 Rdz. 22).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 1 GR 4/22

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens im Zusammenhang mit dem Dritten

    Grundsätzlich besteht für die Antragstellerin daher die Möglichkeit, als Fraktion im Organstreitverfahren die Verletzung von Rechten des Landtags im Wege der Prozessstandschaft zu rügen (StGH, Urteil vom 20.11.1996 - GR 2/95 -, ESVGH 47, 1, 4), insbesondere auch eine Verletzung des Budgetrechts des Landtags (StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, ESVGH 58, 37, 38, Juris Rn. 34 und Urteil vom 6.10.2011 - GR 2/11 -, LVerfGE 22, 3, 12 f., Juris Rn. 29, 31 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17

    Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs

    Dabei handelt es sich - anders als beim Budgetrecht des Landtags (Art. 79 Abs. 2 Satz 1 LV) - um ein objektiv-rechtliches Prinzip, dem das ganze staatliche Finanzgebaren unterworfen ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, Juris Rn. 46 u. 54; StGH, Urteil vom 6.10.2011 - GR 2/11 -, ESVGH 62, 9 ; Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1984, Art. 83 Rn.10; zu diesem Grundsatz als verfassungsrechtlichem Belang zur Begrenzung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: BVerfGE 90.60 - Leitsatz 4; BVerfGE 119, 181 - Juris Rn. 146, 207 ff.).
  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14

    Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im

    Die Medienberichterstattung spiegelt vielmehr die politische Kontroverse um den "EnBW-Deal" wider, die sich nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 6.10.2011 - GR 2/11 - (mit dem ein Verfassungsverstoß der Regierung Mappus festgestellt wurde) und der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kläger zugespitzt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht