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   StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19   

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https://dejure.org/2019,53499
StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19 (https://dejure.org/2019,53499)
StGH Bremen, Entscheidung vom 09.12.2019 - St 1/19 (https://dejure.org/2019,53499)
StGH Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - St 1/19 (https://dejure.org/2019,53499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsgerichtshof PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens (hier: Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes); Ausschluss eines Richters kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes hinsichtlich der Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 102, 192, 194; 88, 1, 3; 88, 17, 22; 98, 134, 137; 101, 46, 50).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 102, 192, 195; 101, 46, 50, jeweils m.w.N.).

    Es muss etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 102, 192, 195; BremStHG, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 20).

  • StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BremStGH, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 19).

    Es muss etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 102, 192, 195; BremStHG, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 20).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 102, 192, 194; 88, 1, 3; 88, 17, 22; 98, 134, 137; 101, 46, 50).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 102, 192, 195; 101, 46, 50, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 102, 192, 194; 88, 1, 3; 88, 17, 22; 98, 134, 137; 101, 46, 50).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Deshalb sind auch diejenigen, die nach § 22 Abs. 5 GOBVerfG aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse auf einem Gebiet um Stellungnahme ersucht werden, keine Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 94, 241, 256), da sie kein individuelles Interesse am Ausgang des Verfahrens haben.
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 102, 192, 194; 88, 1, 3; 88, 17, 22; 98, 134, 137; 101, 46, 50).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 102, 192, 194; 88, 1, 3; 88, 17, 22; 98, 134, 137; 101, 46, 50).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
    Der Begriff der Beteiligung an der Sache ist vor diesem Hintergrund in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.01.2004 - 2 BvF 1/98, juris Rn. 5; Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, § 18 Rn. 12, 13).
  • StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    zu Verfahrensbeteiligten nicht befugt, einen Antrag zu stellen (vgl. zur Rolle der Mitwirkungsberechtigten im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof BremStGH, Beschl. v. 9.12.2019 - St 1/19, juris Rn. 11).
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