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   StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09   

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StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09 (https://dejure.org/2010,79977)
StGH Bremen, Entscheidung vom 22.07.2010 - St 2/09 (https://dejure.org/2010,79977)
StGH Bremen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - St 2/09 (https://dejure.org/2010,79977)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte, für alle gerichtlichen Verfahren geltende Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist als eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 74, 1, 5; 86, 133, 144) Bestandteil auch der bremischen Verfassung.

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133, 144).

    Die Verfahrensbeteiligten dürfen weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188, 190 f.) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133, 144 f.) Inhalt überrascht werden.

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133, 145; 98, 218, 263).

    Das Gericht darf deshalb nicht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 98, 218, 263).

  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95

    Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Er habe deshalb einen Verpflichtungsantrag gestellt; einen derartigen Antrag habe der Staatsgerichtshof in der Entscheidung vom 19. Oktober 1996 - St 1/95 - für zulässig erachtet.

    Dieser hatte sich in seinem Schriftsatz vom 22. September 2009 zentral auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 19. Oktober 1996 (BremStGHE 6, 54, 60) gestützt; dies ausdrücklich zwar im Zusammenhang mit Ausführungen zur Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs.

  • StGH Bremen, 09.03.2009 - St 3/08
    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Analog zu diesem Beschluss sei zu beachten, dass sich die gerichtliche Entscheidung über die Auslagenerstattung im vorausgegangenen Verfahren St 3/08 allein auf die prozessuale Stellung als Verfahrensbeteiligten beziehen würde, während der im Verfahren geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch seinen materiell-rechtlichen Gehalt aus der Stellung des Antragstellers als Organ der Antragsgegnerin erhalte.

    festzustellen, dass die Antragsgegnerin mit ihrer Weigerung, dem Antragsteller dessen restliche Kosten aus dem Verfahren St 3/08 zu erstatten, gegen die Grundsätze des allgemein anerkannten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als eigenständiges verfassungsrechtliches Rechtsinstitut des Staatshaftungsrechts und Art. 82 Satz 1, 2 und 3 BremLV verstoßen hat.

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte, für alle gerichtlichen Verfahren geltende Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist als eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 74, 1, 5; 86, 133, 144) Bestandteil auch der bremischen Verfassung.

    Dabei verlangt das Gebot rechtlichen Gehörs grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsaufassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1, 5; st. Rspr.).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133, 145; 98, 218, 263).

    Das Gericht darf deshalb nicht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133, 144 f.; 96, 189, 204; 98, 218, 263).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Der außerordentliche Rechtbehelf der Gegenvorstellung ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als Ausnahme von der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Entscheidungen für Fälle anerkannt worden, in denen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im verfassungsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird (vgl. BVerfGE 69, 233, 242; 72, 84, 88; 107, 395, 6.

    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89, 95; 107, 395, 408 f.).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Da die Landesverfassungsgerichte in der Auslegung ihrer Verfahrensordnungen autonom sind, konnte der Antragsteller nicht erwarten, dass der Staatsgerichtshof sich der in einem Sonderfall abweichenden Tenorierung des Bundesverfassungsgerichts in einer Entscheidung vom 18. Dezember 2004 (BVerfGE 112, 118) anschließen werde; er musste vielmehr die Möglichkeit berücksichtigen, dass der Staatsgerichtshof an seiner Rechtsprechungslinie festhalten werde.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Abgesehen davon, dass die vom Antragsteller benannten Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof keine Anwendung finden, ist Art. 103 Abs. 1 GG eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht nicht zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116, 147).
  • BVerfG, 30.11.1995 - 1 BvR 403/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Hinzuweisen ist schließlich darauf, dass die oben zitierte Mitteilung des Präsidenten keinen inhaltlichen Hinweis enthielt, zu dem der spätere Beschluss des Staatsgerichtshofs in überraschender Weise in Widerspruch getreten wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer, Beschl. v. 30.11.1995 - 1 BvR 403/95 -, NJW-RR 1996, 205).
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Der Staatsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. März 2010 an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines Verpflichtungsantrags im Organstreitverfahren (Urteile vom 27. Februar 2004: BremStGHE 7, 40, 54; 7, 58, 69) festgehalten; das ist das Gegenteil einer Überraschungsentscheidung.
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1128

    Nicht statthafte Gegenvorstellung gegen Beschluß über Grundrechtsklage

  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

  • StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096

    Wiedereinsetzung; Gegenvorstellung; Abänderung; Rechtliches Gehör; Gehörsrecht

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

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