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   StGH Bremen, 23.10.1965 - St 2/64, St 4/64, St 1/65   

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https://dejure.org/1965,1237
StGH Bremen, 23.10.1965 - St 2/64, St 4/64, St 1/65 (https://dejure.org/1965,1237)
StGH Bremen, Entscheidung vom 23.10.1965 - St 2/64, St 4/64, St 1/65 (https://dejure.org/1965,1237)
StGH Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 1965 - St 2/64, St 4/64, St 1/65 (https://dejure.org/1965,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 19 (Zusammenfassung)

    Zur Auslegung des Art. 32 Abs. 1 BremLV und zur Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 1 des Privatschulgesetzes vom 02.07.1956

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 36
  • DVBl 1966, 157
  • DÖV 1965, 812
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus StGH Bremen, 23.10.1965 - St 2/64
    Nach den Grundsätzen, die in der Rechtslehre und insbesondere auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon seit einer seiner ersten Entscheidungen für die Auslegung von Gesetzen anerkannt sind (vgl. BVerfGE 1, 299 [Leitsatz 2 und S. 317] ), ist nur entscheidend der in der Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese Bestimmung hineingestellt ist.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus StGH Bremen, 23.10.1965 - St 2/64
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Gewicht zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder noch bestehende Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (vgl. BVerfGE 8, 210 [221] ); 8, 275 [Leitsatz 4 und S. 307] ; Hamann, Kommentar zum GG, 2. Aufl., S. 55; Barion, DÖV 1965 S. 13 [16]; Spitta a.a.O. S. 21 f., der auch betont, daß die Entstehungsgeschichte nur mit Vorsicht und Zurückhaltung zu verwerten ist).
  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 279/06

    Kopftuchverbot im Vorbereitungsdienst rechtlich zulässig - abstrakte Gefährdung;

    Bei einem Einsatz in der Sekundarstufe I im Fach Biblischer Geschichte würden sich diese Spannungen noch erheblich verschärfen, da der Unterricht in diesem Fach nach Art. 32 Abs. 1 BremLV iVm, § 7 Abs. 1 BremSchulG zwar auch bekenntnismäßig ungebunden a b e r auf allgemein christlicher Grundlage zu erteilen ist, und er deshalb im Hinblick auf diese Einschränkung mehr als nur ein religionskundlich darstellender Unterricht ist (vgl. Spitta, Kommentar zur Bremischen Verfassung von 1947, zu Art. 32, S.81 Abs. 2 u.3: "christlicher Gesinnungsunterricht"; BremStGH, E.v.23.10.1965, BremStGHE 1, 125,137,141: "interkonfessioneller Unterricht"; sowie dazu kritisch Füssel a. a. O. S.197 m. Anm.; Link, Verfassungskonforme inhaltliche Gestaltung des Bremischen "Unterrichts in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage"..., Rechtsgutachten v. 10.11.2004, S.19 "verfassungsgeforderte Ausrichtung").
  • VG Bremen, 19.05.2005 - 6 V 760/05
    Der Bremische Staatsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23.10.1965 (BremStGHE 1, 125 = NJW 1966, 36) festgestellt, dass die BremLV im BGU "Bekenntnisneutralität" verlange.

    Die Neutralitätspflicht des Staates wirkt damit in doppelter Weise, weil der BGU weder religiöse noch antireligiöse Unterweisung ist (vgl. BremStGH, Entscheidung vom 23.10.1965, a.a.O. StGHE 1, 125141).

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Der Staatsgerichtshof hat durch das angegriffene Urteil vom 23. Oktober 1965 - St 2/4/1964, St 1/1965 - den ersten Antrag abgelehnt und den weiteren Antrag der Beschwerdeführerinnen zu B 1 und B 2 als unbegründet zurückgewiesen.
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