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   StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03   

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StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03 (https://dejure.org/2004,20843)
StGH Bremen, Entscheidung vom 27.02.2004 - St 2/03 (https://dejure.org/2004,20843)
StGH Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - St 2/03 (https://dejure.org/2004,20843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren, insbes. zur Antragsfrist

  • bremen.de PDF

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Ergänzend führt er aus, die Tatsache, daß in dem vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2000 entschiedenen Fall (BVerfGE 102, 224) die gerügten Zahlungen unmittelbar aus der Thüringer Staatskasse erfolgt seien, während sie in Bremen 6.

    Dem stehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) nicht entgegen, auch wenn es - wie bereits die ältere Entscheidung vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) - von einem nicht unbedenklichen egalitären Rigorismus geprägt sei.

    Der Staatsgerichtshof folgt dieser vom Bundesverfassungsgericht zum Bundesorganstreit vertretenen Ansicht (BVerfGE 102, 224 [231]).

    Für die Antragsbefugnis ist ausreichend, daß der Sachvortrag des Antragstellers eine solche Verletzung als mögliche Folge seines verfassungsrechtlichen Verhältnisses zu den Antragsgegnerinnen erscheinen läßt (vgl. BVerfGE 92, 74 [79]; 102, 224 [231 f.]).

    Die danach verlangte Schlüssigkeit des Vorbringens - Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und Gleichheit des Mandats - ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1975 und 2000 (BVerfGE 40, 296; 102, 224; vgl. auch Thür.VerfGH, Urt. v. 14.07.2003, VerfGH 2/01) gegeben.

    In der mündlichen Verhandlung hat er sich vielmehr dahin geäußert, daß ihm zwar die in den Bürgerschaftsdrucksachen dokumentierte Praxis der Fraktionen durchaus schon früher bekannt gewesen sei, daß ihm aber erst Ende April 2003 nach seinem Ausscheiden aus der CDU- Fraktion und Eintritt in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Praxis gekommen seien, als er von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) Kenntnis erhalten habe.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Aber so wenig die (potentiell) täglichen Wirkungen eines Gesetzes zum Ausgangspunkt der Fristberechnung taugen, entscheidender Zeitpunkt vielmehr die Verkündung des Rechtsaktes ist (vgl. BVerfGE 24, 252 [258]; ferner BVerfGE 80, 188 [209] zur Wirkung von Geschäftsordnungsvorschriften), so wenig können die einzelnen Durchführungsschritte einer etablierten Praxis zum Ausgangspunkt der Fristberechnung werden.

    Die Tatsache, daß der Antragsteller ab April 2003 nicht mehr Mitglied einer Fraktion, sondern bis zum Ende der 15. Wahlperiode fraktionsloser Bürgerschaftsabgeordneter war, hat eine anderweitige und zusätzliche Betroffenheit des Antragstellers durch die gerügten Maßnahmen mit der Folge, daß unter diesem Gesichtspunkt die Fristberechnung anders einzusetzen hätte (vgl. BVerfGE 80, 188 [210 f.]), nicht ausgelöst.

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Dem stehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) nicht entgegen, auch wenn es - wie bereits die ältere Entscheidung vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) - von einem nicht unbedenklichen egalitären Rigorismus geprägt sei.

    Die danach verlangte Schlüssigkeit des Vorbringens - Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und Gleichheit des Mandats - ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1975 und 2000 (BVerfGE 40, 296; 102, 224; vgl. auch Thür.VerfGH, Urt. v. 14.07.2003, VerfGH 2/01) gegeben.

  • VerfGH Thüringen, 14.07.2003 - VerfGH 2/01

    Aufwandsentschädigung - ThürVerf Art. 53 Abs. 1 S. 2; ThürVerf Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Die danach verlangte Schlüssigkeit des Vorbringens - Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und Gleichheit des Mandats - ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1975 und 2000 (BVerfGE 40, 296; 102, 224; vgl. auch Thür.VerfGH, Urt. v. 14.07.2003, VerfGH 2/01) gegeben.
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    In seinen Ausführungen zur Begründetheit seines Antrags schließt sich der Antragsteller weitgehend dem Vorbringen des Antragstellers im Verfahren St 1/03 an.
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Aber so wenig die (potentiell) täglichen Wirkungen eines Gesetzes zum Ausgangspunkt der Fristberechnung taugen, entscheidender Zeitpunkt vielmehr die Verkündung des Rechtsaktes ist (vgl. BVerfGE 24, 252 [258]; ferner BVerfGE 80, 188 [209] zur Wirkung von Geschäftsordnungsvorschriften), so wenig können die einzelnen Durchführungsschritte einer etablierten Praxis zum Ausgangspunkt der Fristberechnung werden.
  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Ebenso wie die Antragsgegnerinnen verhielt er sich im innerparlamentarischen Raum (vgl. BVerfGE 100, 266 [270]).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 2 BvE 5/94

    Organstreitverfahren zur Frage, ob der Deutsche Bundestag durch Fraktionsgesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
    Für die Antragsbefugnis ist ausreichend, daß der Sachvortrag des Antragstellers eine solche Verletzung als mögliche Folge seines verfassungsrechtlichen Verhältnisses zu den Antragsgegnerinnen erscheinen läßt (vgl. BVerfGE 92, 74 [79]; 102, 224 [231 f.]).
  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zahlung von Funktionszulagen an stellvertretende

    Antrag ist zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß die Antragsgegnerin Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch das beanstandete rechtserhebliche Verhalten verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BremStGH, Urt. vom 27.02.04 - St 2/03 -, Umdruck S. 12; BVerfGE 99, 19 [28]).

    Eine Abgeordnetenhierarchisierung träfe jeden Abgeordneten des hiervon betroffenen Parlaments (vgl. BremStGH, a. a. O. - St 2/03 -, Umdruck S. 13).

  • StGH Bremen, 17.03.2010 - St 2/09
    Die im Antrag bezeichnete Bremische Bürgerschaft (Landtag) ist als oberstes Landesorgan im Organstreit beteiligtenfähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).

    Doch ist diese Erweiterung ausdrücklich an den Feststellungsausspruch (Satz 1) rückgebunden (BremStGHE 7, 40, 54; 7, 58, 69).

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 51/13

    Wegen Verfristung unzulässige Organklage gegen Unterlassen der Landesregierung im

    Soweit sich dieser Ansatz überhaupt auf andere Angriffsgegenstände übertragen lässt (zum Bundesrecht offengelassen von BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004, a. a. O., juris Rn. 111), setzt ein erneuter Fristbeginn jedenfalls voraus, dass eine Veränderung der Sach- oder Rechtslage die Frage nach dem geforderten Tätigwerden bzw. Unterlassen in neuem Licht erscheinen lässt und dessen Ablehnung eine zusätzliche, selbständige Beschwer zukommt (vgl. zum jeweiligen Landesrecht: VerfG Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2013 - VfGBbg 53/06 -, juris Rn. 27: StGH Bremen, Urteil vom 27. Februar 2004 - St 2/03 -, juris Rn. 42).
  • StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09

    Informationsrechte und -pflichten gemäß Art. 79 BremLV

    als oberstes Landesorgan parteifähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2011 - LVerfG 14/10

    Fristbeginn beim Organstreitverfahren bezüglich Gewährung von Funktionszulagen

    Wann ihnen eine bestimmte rechtliche Beurteilung dieser Praxis - wie sie hier der Landesrechnungshof vorgenommen hat - deutlich geworden ist (vgl. BremStGH, Urt. v. 27.02.2004 - St 2/03 -, Juris Rn. 41), ist unerheblich.
  • StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16

    Organstreitverfahren zwischen dem Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Jan Timke

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung der möglichen Antragsgegner bei gleichzeitiger Festlegung der zulässigen Antragsteller weist darauf hin, dass ebenso wie in § 63 BVerfGG der Kreis der Antragsberechtigten und der möglichen Antragsgegner auch im Organstreitverfahren beim Staatsgerichtshof identisch ist (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Der Staatsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. März 2010 an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines Verpflichtungsantrags im Organstreitverfahren (Urteile vom 27. Februar 2004: BremStGHE 7, 40, 54; 7, 58, 69) festgehalten; das ist das Gegenteil einer Überraschungsentscheidung.
  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 21/12

    Abgeordneter; Funktionszulagen; Maßnahme; Unterlassen; Antragsfrist im

    Wann beim Antragsteller verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Funktionszulagen entstanden sind, ist demgegenüber unerheblich (vgl. zu entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen auch Staatsgerichtshof Bremen, Urteil vom 27. Februar 2004 - St 2/03 -, juris; Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 14/10 -, juris).
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