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   StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161 e.V.   

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https://dejure.org/1993,10539
StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161 e.V. (https://dejure.org/1993,10539)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04.03.1993 - P.St. 1161 e.V. (https://dejure.org/1993,10539)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04. März 1993 - P.St. 1161 e.V. (https://dejure.org/1993,10539)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158

    Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    Der Beschluß im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ist abschließend, wenn der Antrag mit der Begründung zurückgewiesen wird, die in der Hauptsache angekündigte Grundrechtsklage wäre unzulässig (§ 21 Abs. 1 StGHG, vgl. StGH, Beschluß vom 29.01.1993, P.St. 1158 e.V.).

    Eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm ist nämlich nur dann zulässig, wenn der Antragsteller durch sie selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt im Beschluß vom 29.01.1993, P.St. 1158 e.V.).

    Der Antragsteller kann insofern im Eilverfahren nicht besser gestellt sein als im Hauptsacheverfahren (vgl. dazu StGH, Beschluß vom 29.01.1993, P.St. 1158 e.V.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    1988, Seite 2121; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 20.10.1960, BVerfGE 11, 329; Beschluß vom 27.06.1962, BVerfGE 14, 154, 155; Beschluß vom 12.01.1983, BVerfGE 63, 73, 76; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, § 49 Bundeswahlgesetz, Anm. 4).

    Für eine vorverlegte Wahlprüfung durch die Verfassungsgerichte ist kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.01.1983, BVerfGE 63, 73, 76).

  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    1984, Seite 823; Beschluß vom 20.07.1988, P.St. 1075, …

    1984, Seite 823; Beschluß vom 20.07.1988, P.St. 1075, …

  • StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000

    Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    Maßnahmen im Wahlverfahren können ausschließlich mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (§ 28 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes - KWG - vgl. dazu auch StGH, Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, …

    Erst wenn der Rechtsweg insoweit erschöpft ist, steht dem betroffenen Wahlberechtigten gegen die Entscheidung des zur Wahlprüfung berufenen Gerichts die Grundrechtsklage nach Artikel 131 Absätze 1 und 3 HV in Verbindung mit den §§ 45 ff. StGHG zu (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des StGH, z. B. Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, …

  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139

    Akteneinsichtsrecht; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Wahlrechtsgrundsätze;

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    1988, Seite 2121; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1139, …
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    1988, Seite 2121; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 20.10.1960, BVerfGE 11, 329; Beschluß vom 27.06.1962, BVerfGE 14, 154, 155; Beschluß vom 12.01.1983, BVerfGE 63, 73, 76; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, § 49 Bundeswahlgesetz, Anm. 4).
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1146

    Zum möglichen Inhalt einer einstweiligen Verfügung - hier: Wiedererteilung der

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    Sollte der Antragsteller in der Hauptsache stattdessen oder auch zusätzlich die Feststellung erstreben, daß die gesetzlichen Regelungen, die den Einsatz von Wahlgeräten gestatten, verfassungswidrig sind, weil sie seine Rechte als Wähler auf Wahlgleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl verletzen, so kann zur Sicherung dieses Anspruchs eine einstweilige Verfügung schon deshalb nicht ergehen, weil eine solche Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig wäre (vgl. StGH, Beschluß vom 11.11.1992, P.St. 1146 e.V.).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
    1988, Seite 2121; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 20.10.1960, BVerfGE 11, 329; Beschluß vom 27.06.1962, BVerfGE 14, 154, 155; Beschluß vom 12.01.1983, BVerfGE 63, 73, 76; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, § 49 Bundeswahlgesetz, Anm. 4).
  • StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191

    1. Genehmigung und Verwendung von Wahlgeräten sind wahlorganisatorische

    Sie wäre eine unzulässigerweise vorverlegte Wahlprüfung (Fortsetzung der Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 04. März 1993, - P.St.1161 e.V.-, StAnz. 1993, S. 815 - ).

    Für eine einstweilige Anordnung, die das gleiche Ziel verfolgt, bleibt danach im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (StGH, StAnz. 1993, S. 815; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rdnr. 18).

    Auch deshalb besteht kein Raum für eine vorläufige Regelung durch einstweilige Anordnung (Staatsgerichtshof, StAnz. 1993, S. 815).

  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1276

    Grundrechtsklage; Rechtsnorm; Gesetz; Prüfungsgegenstand; Beschwer

    Durch Rechtsnormen kann eine solche Grundrechtsverletzung nämlich nur bewirkt werden, wenn der Antragsteller durch sie selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (st. Rspr. des StGH, vgl. Beschluss vom 4. März 1993 - P.St. 1161 e.V. - m.w.N. [StAnz. S. 815]).
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