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   StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096   

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StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096 (https://dejure.org/1990,4814)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07.05.1990 - P.St. 1096 (https://dejure.org/1990,4814)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 1990 - P.St. 1096 (https://dejure.org/1990,4814)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Sofern auch gegen die Geschäftsverteilung des Jahres ... die Einwände bestehen sollten, die von der Antragstellerin im Disziplinarverfahren gegen die inhaltsgleiche Geschäftszuweisung im 3. Nachtrag des Geschäftsverteilungsplans ... erhoben werden, könnte die disziplinarische Würdigung ihres Verhaltens beeinflußt werden (vgl. BVerwGE 50, 11 (19 f.)).

    Jedoch steht nach überwiegender Ansicht gegen die rechtlichen Auswirkungen, die der Geschäftsverteilungsplan auf die Tätigkeit des einzelnen Richters und auf das richterliche Amtsrecht hat, der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg in der Form der Feststellungsklage offen (BVerwGE 50, 11, (15); Hess. VGH ESVGH 32, 303.f; OVG Hamburg, NJW 1987, 1215 f.; VGH Mannheim, DVBl. 1973, 891 ff.; zur weiteren Übersicht mit anderer Ansicht Kissel, a.a.O.).

    Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ihrer durch Geschäftsverteilungsplan angeordneten Umsetzung in einen anderen Senat kann nicht Gegenstand eines Verfahrens vor den Richterdienstgerichten sein und dort allenfalls inzidenter getroffen werden (BVerwGE 50, 11 (17); BGH, DRiZ 1973, 280).

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Zugleich wird damit der verfassungsgemäßen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen gewähren (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084).

    Die Grundrechtsklage genügt daher nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung, das gerade dazu dient, eine fachgerichtliche Vorklärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, 2084 (2087); Beschluß vom 16.01.1990 - P.St. 1084 -, …

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Denn nach dem Zweck der Vorschrift kann die prozessuale Verweisung nur dann in Frage kommen, wenn sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für den Antragsteller geboten ist (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Der Grundsatz der Subsidiarität (§ 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG) fordert, daß der Rechtsuchende vor Anrufung des Staatsgerichtshofs die Möglichkeiten des fachgerichtlichen Verfahrens auch dann erschöpfend nutzt, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit wäre offensichtlich (StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. 1984, 1585 (1588); BVerfGE 70, 180 (185 f.)).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    1990, 276 f.; BVerfGE 78, 155 (160); BVerfGE 79, 1 (20)).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Zwar ist umstritten, ob die gemäß § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) beschlossenen Geschäftsverteilungsanordnungen der bei den Gerichten bestehenden Präsidien in dem Sinne justitiabel sind, daß sie unmittelbarer Anfechtung und Nachprüfung unterliegen (vgl. BVerfGE 17, 252 (257); 31, 47 (52 f.); BGHZ 93, 100 f.; Kissel, GVG 1981, zu § 21 e RdNr. 109 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.1975 - 2 BvR 438/75

    Rechtswegerschöpfung bei Anfechtung eines gerichtlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Angesichts dieser höchstrichterlich gefestigten Rechtsprechung gebietet der Grundsatz der Subsidiarität, daß die Antragstellerin eine Klärung der Frage, ob der angegriffene Geschäftsverteilungsplan sie in ihren Rechten verletze, zunächst vor den sachnäheren Verwaltungsgerichten anstrebt und diesen Rechtsweg erschöpft, bevor sie Grundrechtsklage erhebt (vgl. bereits BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 17.07.1975, NJW 1976, 325 zum damaligen Stand der Rechtsprechung).
  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Zwar ist umstritten, ob die gemäß § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) beschlossenen Geschäftsverteilungsanordnungen der bei den Gerichten bestehenden Präsidien in dem Sinne justitiabel sind, daß sie unmittelbarer Anfechtung und Nachprüfung unterliegen (vgl. BVerfGE 17, 252 (257); 31, 47 (52 f.); BGHZ 93, 100 f.; Kissel, GVG 1981, zu § 21 e RdNr. 109 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095

    Dienstenthebung; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Gegen diesen Beschluß hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (Az.: P.St. 1095) Grundrechtsklage erhoben.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    1990, 276 f.; BVerfGE 78, 155 (160); BVerfGE 79, 1 (20)).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • StGH Hessen, 27.10.1965 - P.St. 388

    Schulgebet in öffentlicher Volksschule

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1973 - I 1344/72
  • StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1084

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Petitionsbescheid mangels

  • OVG Hamburg, 19.09.1986 - Bs V 144/86
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70
  • StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358

    1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1

    1965, 1394 [1396]; Beschluss vom 07.05.1990 - P.St. 1096 -, juris; Urteil vom 20.12.1991 - P.St. 1114 -, ESVGH 41, 1 [3], jeweils zur Vorgängernorm des § 44 Abs. 2 StGHG; Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1300 -, …
  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Mit Beschluß vom gleichen Tag (P.St. 1096) wies der Staatsgerichtshof eine gegen den Geschäftsverteilungsplan 1989 erhobene Grundrechtsklage der Antragstellerin als unzulässig zurück, weil sie es unterlassen habe, gegen die angegriffene Geschäftsverteilung zunächst Abhilfe auf dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu suchen.

    Nach der einhelligen höchstrichterlichen Rechtsprechung steht einem Richter, der Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan geltend macht, für dessen Nachprüfung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten in Form der Feststellungsklage zur Verfügung (StGH, Beschlüsse vom 07.05. und 19.11.1990 - P.St. 1096 - BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11 ff.; BGH, Urteil vom 31.01.1984, BGHZ 90, 41, 48; BGH, Urteil vom 04.12.1989, DRiZ 1991, 99 f.; BVerfG, Kammerbeschluß vom 03.12.1990, DRiZ 1991, 100).

  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

    Gegen den Widerspruchsbescheid des Präsidiums des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Oktober 1989 hat sie Grundrechtsklage erhoben (Az.: P.St. 1096).
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