Rechtsprechung
StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1394 |
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- StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität
Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1394
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).Eine unterschiedliche Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).
- StGH Hessen, 21.10.1998 - P.St. 1335
Einstweilige Anordnung; Gebotenheit; Haftentlassung; Prüfungsmaßstab; …
Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1394
Eine auf sofortige Entlassung aus der Strafhaft gerichtete Grundrechtsklage und einen zugehörigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wies der Staatsgerichtshof mit Beschlüssen vom 21. Oktober 1998 - P.St. 1306 und P.St. 1335 e.A. - zurück.
- StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1462
Einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis
Eine auf sofortige Entlassung aus der Strafhaft gerichtete Grundrechtsklage und einen zugehörigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wies der Staatsgerichtshof mit Beschlüssen vom 7. Dezember 1999 - P.St. 1394 und P.St. 1458 e.A. - zurück.Mit der bereits in den Verfahren P.St. 1394 und P.St. 1458 e.A. vorgetragenen Begründung beantragt er erneut sinngemäß, im Wege der einstweiligen Anordnung seine sofortige Haftentlassung anzuordnen.