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   StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415   

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StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415 (https://dejure.org/2001,7086)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.10.2001 - P.St. 1415 (https://dejure.org/2001,7086)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - P.St. 1415 (https://dejure.org/2001,7086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters, des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs wegen zivilgerichtlicher Ablehnung von Anträgen auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Ablehnung der Besorgnis der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters, des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs wegen zivilgerichtlicher Ablehnung von Anträgen auf Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Ablehnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 7
  • NJW-RR 1999, 1099
  • NJW-RR 2002, 501
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 50/99
    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Das Landgericht Frankfurt am Main verwarf mit Beschluss vom 17. Juni 1999 - 2/9 T 708/98 - im Zwangsversteigerungsverfahren, an dem die Stadtkasse beteiligt war, das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen die genannten Richter als unzulässig und wies die mangels Abhilfe als sofortige Beschwerde geltende befristete Erinnerung der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. April 1998 zurück.

    Die Begründung entsprach im Wesentlichen der des Beschlusses vom selben Tag in der Sache 2/9 T 708/98 -.

    Beide Beschlüsse des Landgerichts vom 17. Juni 1999 - 2/9 T 708/98, 2/9 T 743/98 gingen der Antragstellerin am 2. Juli 1999 zu.

    festzustellen, dass die Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 1999 - 2/9 T 708/98 und 2/9 T 743/98 - gegen das Willkürverbot verstoßen und ihre Grundrechte auf den gesetzlichen Richter sowie auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen,.

    Denn die Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. April 1998 - 2/9 T 708/98 und 2/9 T 743/98 - enthalten jeweils eine Begründung für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Mitwirkung abgelehnter Mitglieder des Spruchkörpers bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche der Antragstellerin.

    Gleiches gilt für den Rechtsstandpunkt des Landgerichts im Beschluss vom 9. April 1998 - 2/9 T 708/98 -, eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung des Vollstreckungsschuldners zur Zwangsversteigerung müsse erst im Zeitpunkt des Zuschlags vorliegen.

  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1316

    Willkürverbot; Gesetzlicher Richter; Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Eine verfassungsrechtlich relevante Entziehung des gesetzlichen Richters ist vielmehr grundsätzlich erst gegeben, wenn Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts willkürlich sind oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend verkennt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 05.04.2000 - P.St. 1316 - StAnz. 2000, S. 2501).

    Die Schwelle zur Willkür überschreitet ein Gericht durch die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 05.04.2000 - P.St. 1316 - StAnz. 2000, S. 2501).

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 05.04.2000 - P.St. 1316 a.a. O.).

  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1358

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGHG erfordert die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung, dass in der Antragsschrift substantiiert ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der benannten Grundrechte der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 16.01.2001 - P.St. 1358 - StAnz. 2001, S. 1177).

    Das durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 16.01.2001 - P.St. 1358 - StAnz. 2001, S. 1177).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Darüber hinaus ist die Garantie des gesetzlichen Richters verletzt, wenn eine außerhalb der Gerichtsorganisation stehende Person oder - was dem gleich steht - ein kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossener Richter bei einer Entscheidung mitgewirkt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 4, 412 ; 30, 165 ; 40, 268 ; 63, 77 ).
  • KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Dabei kann dahinstehen, ob in derartigen Fällen von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich ist, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu stellenden Anforderungen bewusst waren (so SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287 f.) oder ob es bei einem völlig eindeutigen Rechtsmissbrauch - etwa wegen bloßer Verschleppungsabsicht - nicht sogar gerechtfertigt sein kann, ohne weitere Bearbeitung des Ablehnungsgesuchs in der Sache zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1974, 55; KG FamRZ 1986, 1023; LG Stuttgart NJW 1994, 1077).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Dabei kann dahinstehen, ob in derartigen Fällen von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich ist, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu stellenden Anforderungen bewusst waren (so SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287 f.) oder ob es bei einem völlig eindeutigen Rechtsmissbrauch - etwa wegen bloßer Verschleppungsabsicht - nicht sogar gerechtfertigt sein kann, ohne weitere Bearbeitung des Ablehnungsgesuchs in der Sache zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1974, 55; KG FamRZ 1986, 1023; LG Stuttgart NJW 1994, 1077).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Darüber hinaus ist die Garantie des gesetzlichen Richters verletzt, wenn eine außerhalb der Gerichtsorganisation stehende Person oder - was dem gleich steht - ein kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossener Richter bei einer Entscheidung mitgewirkt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 4, 412 ; 30, 165 ; 40, 268 ; 63, 77 ).
  • BGH, 20.01.1995 - BLw 78/94

    Umfang des Anwaltszwangs im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Kraft Gewohnheitsrechts ist ein Gericht im Zivilprozess befugt, unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit zu befinden, wenn das Gesuch nur der Verschleppung des Prozesses dienen soll oder sonst rechtsmissbräuchlich eingelegt wurde (vgl. BGH NJW 1992, 983; NJW 1995, 1030; Bay0bLG NJW-RR 1993, 1278).
  • LG Stuttgart, 05.10.1993 - 2 T 480/93
    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Dabei kann dahinstehen, ob in derartigen Fällen von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich ist, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu stellenden Anforderungen bewusst waren (so SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287 f.) oder ob es bei einem völlig eindeutigen Rechtsmissbrauch - etwa wegen bloßer Verschleppungsabsicht - nicht sogar gerechtfertigt sein kann, ohne weitere Bearbeitung des Ablehnungsgesuchs in der Sache zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1974, 55; KG FamRZ 1986, 1023; LG Stuttgart NJW 1994, 1077).
  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1409
    Auszug aus StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör durch Verletzung der Pflicht zur Erwägung des Beteiligtenvorbringens nur in Betracht kommen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.07.1999 - P.St. 1409 - a.a.0.).
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69

    Begriff des "ausgeschlossenen" Richters

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

  • OLG Frankfurt, 03.06.1997 - 26 W 23/97

    Geltendmachung der Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB bei

  • StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633

    Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im

    Die in § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGHG geregelte Zulässigkeitsvoraussetzung der Antragsbefugnis verlangt bei der gegen einen Hoheitsakt gerichteten Grundrechtsklage, dass in der Antragsschrift substantiiert ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch den angegriffenen Hoheitsakt ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2001 -P.St. 1415 -, StAnz. 2001, S. 4123).
  • StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358

    1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1

    - Vgl. StGH, Beschlüsse vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, ESVGH 52, 7 [9 f.], und vom 13.04.2005 - P.St. 1888 -, …
  • BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05

    Aufwendungsnachweis für Fachliteratur; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Führung

    Dasselbe gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in den Fällen, in denen die Vorinstanz, hier das FG, einen Befangenheitsantrag nicht durch gesonderten Beschluss, sondern unter Mitwirkung der abgelehnten Richter im Urteil abgelehnt hat (BGH-Beschluss vom 14. November 1991 I ZB 15/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 983, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 44; ebenso Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 10. Oktober 2001 P.St. 1415, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 501).
  • StGH Hessen, 20.06.2002 - P.St. 1661

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des

    Nach § 43 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGHG erfordert die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen ein gerichtliche Entscheidung, dass in der Antragsschrift substantiiert ein Sachverhalt geschildert wird, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der benannten Grundrechte der Verfassung de Landes Hessen durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, StAnz. 2001, S. 4123 ).

    Eine Verletzung dieses Grundrechts könnte überhaupt nur dann in Betracht gezogen werden, wenn das Amtsgericht seine Zuständigkeit zur Überprüfung der Ordnungsgeldfestsetzung zu Unrecht angenommen hätte, wobei nicht schon die bloße fehlerhafte, sondern erst die willkürliche, nicht vertretbare Rechtsanwendung das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter beeinträchtigt (StGH, Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, a.a.0.).

  • StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
    - StGH, Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, ESVGH 52, 7 [9 f.] = juris, Rn. 25; Beschluss vom 10.10.2012 - P.St. 2358 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Nach ständiger Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes (vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, ESVGH 52, 7 = NJW-RR 2002, S. 501) überschreitet ein Gericht die Schwelle zur Willkür durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • StGH Hessen, 12.06.2013 - P.St. 2399

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen Willkürverbot (hier jeweils

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, ESVGH 52, 7 [9 f.]; Beschluss vom 13.04.2005 - P.St. 1888 -, …
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1888

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

    Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (etwa Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, ESVGH 52, 7 [9 f.]).
  • StGH Hessen, 14.07.2010 - P.St. 2276

    Beschluss über eine Grundrechtsklage zu einem Ausgangsverfahren, in dem

    Ein Gericht überschreitet durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts die Schwelle zur Willkür nur, wenn seine Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH ESVGH 52, 7).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Ein Ablehnungsgesuch stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn es offensichtlich nur dazu dienen soll, das Verfahren zu verschleppen, oder wenn mit der Ablehnung ausschließlich verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, etwa die Ausschaltung nicht genehmer Richter allein wegen ihrer vorangegangenen Spruchtätigkeit (BGH, Beschluss vom 14. November 1991, NJW 1992, 983 [984]; vgl. auch HessStGH, Beschluss vom 10. Oktober 2001, NJW-RR 2002, 501, [502]).
  • StGH Hessen, 25.06.2009 - P.St. 2216

    Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Berufungsentscheidung des

  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1904

    Darlegungspflicht; Gehörsrüge; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

  • StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des

  • StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1833

    Mangels Substantiierung unzulässige gesetzesunmittelbare Grundrechtsklage gegen

  • StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1850

    Unzulässige Grundrechtsklage: Fachgerichtliche Forderung eines erneuten

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