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   StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414   

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StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414 (https://dejure.org/1999,7477)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.1999 - P.St. 1414 (https://dejure.org/1999,7477)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 1999 - P.St. 1414 (https://dejure.org/1999,7477)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -).

    Aus der durch Art. 3 HV geschützten Menschenwürde sowie dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Hessische Verfassung auch ohne ausdrückliche Regelung in gleicher Weise wie Art. 103 Abs. 1 GG das Grundrecht auf rechtliches Gehör garantiert, das die Gericht verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in ihre Erwägungen einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -).

    Das Gebot rechtlichen Gehörs ist ein Prozessgrundrecht der Hessischen Verfassung, das den Beteiligten vor Gericht garantiert, dass ihr Vortrag vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen wird (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -).

    Dieser Grundsatz verlangt vom Grundrechtskläger, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrekter der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -).

    Dies erfordert vom Antragsteller auch, seine verfassungsrechtlichen Einwendungen schon vor den Fachgerichten zu erheben, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -).

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Im Übrigen komme es nach dem den Parteien bekannten Rechtsentscheid des BGH vom 28. April 1999, VIII ARZ 1/98, auf die Möglichkeit des getrennten Eigentums von Wohnung und Nebenräumen bei der hier vorliegenden Konstellation nicht mehr an.

    Sowohl eine weitere Gehörsverletzung als auch eine Verletzung ihres Rechts auf den gesetzlichen Richter stelle die Argumentation des Landgerichts mit dem Rechtsentscheid des BGH vom 28. April 1999 - VIII ARZ 1/98 - dar.

    Die Antragstellerin kann auch nicht dadurch in ihren Grundrechten verletzt sein, dass das Landgericht sich auf den Rechtsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1999 - VIII ARZ 1/98 - berufen sowie darauf hingewiesen hat, dass die Antragstellerin möglicherweise überhaupt nicht Mieterin geworden sei.

  • StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Darlegungspflicht; Darlegung;

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Jedenfalls muss der Grundrechtskläger, will er seiner Darlegungspflicht aus § 43 Abs. 1 und 2 StGHG genügen, im Einzelnen angeben, was er auf einen entsprechenden richterlichen Hinweis vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 9.6.1999 - P.St. 1299 -).

    Eine Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung kann nur Erfolg haben, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung für die angegriffene Entscheidung kausal gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 9.6.1999 - P.St. 1299 -).

  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Die Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Fachgerichts entscheidungserheblichen Beweisantritts, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, verletzt daher die Garantie rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa NJW 1979, 413; NJW 1991, 285; NJW-RR 1995, 441; ZIP 1996, 1761 f.).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Die Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Fachgerichts entscheidungserheblichen Beweisantritts, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, verletzt daher die Garantie rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa NJW 1979, 413; NJW 1991, 285; NJW-RR 1995, 441; ZIP 1996, 1761 f.).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Die Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Fachgerichts entscheidungserheblichen Beweisantritts, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, verletzt daher die Garantie rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa NJW 1979, 413; NJW 1991, 285; NJW-RR 1995, 441; ZIP 1996, 1761 f.).
  • BVerfG, 18.07.1994 - 1 BvR 1177/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch vorweggenommene

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Die Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Fachgerichts entscheidungserheblichen Beweisantritts, die im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, verletzt daher die Garantie rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa NJW 1979, 413; NJW 1991, 285; NJW-RR 1995, 441; ZIP 1996, 1761 f.).
  • BVerfG, 10.02.1992 - 1 BvR 784/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtgewähren einer

    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Eine nicht mehr nachvollziehbare oder eindeutig fehlerhafte Anwendung der einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift des § 283 ZPO stellt eine vom Verfassungsgericht zu beanstandende verfassungsspezifische Verletzung der Garantie rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2144).
  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1409
    Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414
    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 19.7.1999 - P.St. 1409 -, ZMR 1999, S. 662 ff.).
  • StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436

    Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Gehörsrecht; Gesetzlicher Richter;

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass die Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildern, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihnen benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

    Soweit die Antragsteller die Verletzung rechtlichen Gehörs rügen, weil das Landgericht sich über die Beweisbedürftigkeit der im Berufungsverfahren bestrittenen Eigennutzungsabsicht der Vermieter mit dem Argument, dass nicht substantiiert bestritten worden sei, hinweggesetzt habe, scheidet die plausible Möglichkeit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus: Das Gebot rechtlichen Gehörs ist ein Prozessgrundrecht der Hessischen Verfassung, das den Beteiligten vor Gericht garantiert, dass ihr Vortrag vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung in Erwägung gezogen wird (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 - und Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

    Die Grundrechtsklage gegen eine fachgerichtliche Entscheidung kann aber nur dann Erfolg haben, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung für die angegriffene Entscheidung kausal gewesen ist (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1434

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Prüfungsgegenstand; Ehe; Familie; Ausweisung;

    Dieser Grundsatz verlangt vom Grundrechtskläger, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zur erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

    Deshalb müssen verfassungsrechtliche Einwendungen schon vor den Fachgerichten erhoben werden, soweit das möglich und zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

    Nach § 43 Abs. 1 und 2 StGHG fordert die Zulässigkeit der Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch den angegriffene Akt hessischer Staatsgewalt ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318

    hessisches Asylrecht - Art. 31, 142 GG

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).

    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454

    Bußgeld; Bußgeldbescheid; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht;

    § 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Grundrechtskläger die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit der Verletzung eines durch die Hessische Verfassung gewährleisteten Grundrechts durch die öffentliche Gewalt des Landes Hessen ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).

    Hierzu gehört es u.a., im Einzelnen darzutun, was bei Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).

  • StGH Hessen, 09.02.2000 - P.St. 1457

    Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Darlegungserfordernis

    1999, S. 3410 [3413]; Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 - Beschluss vom 08.12.1999 - P.St. 1436 -).

    Aus der durch Art. 3 HV geschützten Menschenwürde sowie dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Hessische Verfassung auch ohne ausdrückliche Regelung in gleicher Weise wie Art. 103 Abs. 1 GG das Grundrecht auf rechtliches Gehör garantiert, das die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in ihre Erwägungen einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O.; Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187

    Ein Gericht kann regelmäßig nur dann aus eigener Sachkunde die Frage der

    Die Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags verstößt gegen die Garantie rechtlichen Gehörs, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. StGH, Beschluss vom 10.11.1992 - P.St. 1414 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1394

    Willkür; Willkürverbot; Freiheitsrecht; Substantiierung;

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung durch die Rechtsprechung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche

    Deshalb müssen verfassungsrechtliche Einwendungen schon vor den Fachgerichten erhoben werden, soweit das möglich und zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9

    Ob dies der Fall ist, vermag der Staatsgerichtshof unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Fachgerichts nur zu prüfen, wenn der Grundrechtskläger detailliert mitteilt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 13.12.2005 - P.St. 1999

    Abhilfeverfahren; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Bezeichnung des Grundrechts;

    Ob dies der Fall ist, vermag der Staatsgerichtshof unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Fachgerichts nur zu prüfen, wenn der Grundrechtskläger detailliert mitteilt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichthofs, vgl. Beschlüsse vom 07.12.1999 - P.St. 1454 -, vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 14.07.2010 - P.St. 2276

    Beschluss über eine Grundrechtsklage zu einem Ausgangsverfahren, in dem

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