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   StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948   

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StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948 (https://dejure.org/2004,28207)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11.08.2004 - P.St. 1948 (https://dejure.org/2004,28207)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11. August 2004 - P.St. 1948 (https://dejure.org/2004,28207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948
    Zu einem Ausschluss nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 StGHG kann vielmehr nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst - dazu gehören auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorangegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. zu dem wortgleichen § 18 Abs. 1 Nr. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: BVerfG, Beschluss vom 02.01.1978 - 2 BvR 33/77 -, BVerfGE 47, S. 105, 108; vgl. auch den von den Antragstellern zitierten Beschluss vom 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 - siehe auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 17 Rdnrn. 3, 8).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948
    Das deutsche Verfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung der Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.1988 - 2 BvR 602, 974/83 -, BVerfGE 78, S. 331, 337).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948
    Dabei ist entscheidend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 06.07.1999 - 2 BvF 2, 3/98, 1, 2/99 -, BVerfGE 101, S. 46, 50 f.).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus StGH Hessen, 11.08.2004 - P.St. 1948
    Zu einem Ausschluss nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 StGHG kann vielmehr nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst - dazu gehören auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorangegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. zu dem wortgleichen § 18 Abs. 1 Nr. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: BVerfG, Beschluss vom 02.01.1978 - 2 BvR 33/77 -, BVerfGE 47, S. 105, 108; vgl. auch den von den Antragstellern zitierten Beschluss vom 19.01.2004 - 2 BvF 1/98 - siehe auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 17 Rdnrn. 3, 8).
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