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   StGH Hessen, 12.09.1973 - P.St. 723   

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https://dejure.org/1973,1749
StGH Hessen, 12.09.1973 - P.St. 723 (https://dejure.org/1973,1749)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12.09.1973 - P.St. 723 (https://dejure.org/1973,1749)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12. September 1973 - P.St. 723 (https://dejure.org/1973,1749)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus StGH Hessen, 12.09.1973 - P.St. 723
    Auch hängt die Zulässigkeit des Antrages nicht davon ab, daß bereits ein Verfahren anhängig ist, welches den Streit selbst zum Gegenstand hat (BVerfGE 11, 339 (342); P. St. 691).

    Solange aber die Voraussetzungen für die Erhebung einer Grundrechtsklage fehlen, mangelt es an dem "Streitfall", auf den hin ein Zustand vorläufig geregelt werden könnte (BVerfGE 11, 339 (342)).

  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Auszug aus StGH Hessen, 12.09.1973 - P.St. 723
    Ferner steht die Ungewißheit über die Zulässigkeit des Hauptantrages dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen (BVerfGE 16, 220 (226)).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus StGH Hessen, 12.09.1973 - P.St. 723
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1972 (BVerfGE 34, 165) ergebe sich aus Art. 56 HV (Art. 6 Abs. 2 GG) nicht nur ein Recht der Eltern auf Auswahl der vom Staat zur Verfügung gestellten Schularten, sondern auch die Einschränkung des staatlichen Bestimmungsrechtes über die Schule, unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Anspruch auf Bereitstellung aufgefächerter Bildungsmöglichkeiten.
  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 811

    Grundrechtsklage; Gnadenentscheidung; Prüfungsgegenstand; Einstweilige Verfügung;

    Die Zulässigkeit eines entsprechenden Antrages hängt zwar nicht davon ab, daß bereits ein Verfahren anhängig ist, welches den Streit selbst zum Gegenstand hat (vgl. u.a. StGH im Beschluß vom 12. September 1973 - P.St. 723 -), doch darf der Inhalt einer einstweiligen Verfügung eine Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. u.a. StGH im Beschluß vom 5. November 1975 - P.St. 782 -).
  • StGH Hessen, 17.07.1974 - P.St. 721

    Gebietsänderung - Grundrechtsklage in Hessen

    1973, 927 = ESVGH 23, 147 = DÖV 1973, 524; Beschluß vom 12. September 1973 - P.St. 723 - Urteil vom 6. Februar 1974 - P.St. 651 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 27.03.1974 - P.St. 743

    Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Bundesrecht; Prüfungsmaßstab; Willkür

    Denn nur in einem zu seiner Entscheidungszuständigkeit gehörigen Streitfall kann der Staatsgerichtshof eine einstweilige Verfügung erlassen (vgl. die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 16. Juni 1971 - P.St. 631 -, vom 9. Februar 1972 - P. St. 665 -, vom 6. September 1972 - P. St. 691 - und vom 12. September 1973 - P. St. 723 - ebenso das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 7, 367, 371).
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