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StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(StGH Wiesbaden: Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Gebührenbescheid - nicht zu beanstandende Nichtzulassung einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde - zum Umfang der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 05.06.1998 - 9 G 513/97
- VGH Hessen, 12.01.1999 - 5 TZ 2473/98
- StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
- StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1447
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels - trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998-P.St 1328-, NVwZ-RR 1999, 482).Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998-P.St 1328-, NVwZ-RR 1999, 482).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgestellte Erfordernis eines nach den in Betracht kommenden Zulassungsgründen geordneten Vortrags, in dem erläutert wird, aus welchen Gründen der jeweils genannte Zulassungsgrund als gegeben angesehen wird, ist im Hinblick auf den vom Gesetzgeber beabsichtigten Entlastungszweck des Darlegungserfordernisses mit der Rechtsweggarantie im Grundsatz vereinbar (vgl. BVerfG, BayVBl. 1995, 178 ; NVwZ 2000, 1163 ). - BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgestellte Erfordernis eines nach den in Betracht kommenden Zulassungsgründen geordneten Vortrags, in dem erläutert wird, aus welchen Gründen der jeweils genannte Zulassungsgrund als gegeben angesehen wird, ist im Hinblick auf den vom Gesetzgeber beabsichtigten Entlastungszweck des Darlegungserfordernisses mit der Rechtsweggarantie im Grundsatz vereinbar (vgl. BVerfG, BayVBl. 1995, 178 ; NVwZ 2000, 1163 ).
- StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571
Rechtsweggarantie
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Eröffnet das einfachgesetzliche Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so verletzt eine Anwendung der jeweiligen Verfahrensnormen durch das Gericht, die den Zugang zu den Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert, die Rechtsweggarantie (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2000-P.St 1571- StAnz. 2000, S. 3989). - StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411
Rechtsweggarantie
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Verletzungen des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des die Rechtsweggarantie ausgestaltenden einfachgesetzlichen Prozessrechts können dabei nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 04.04.2000-P.St 1411-, StAnz. 2000, S. 2503). - StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
1998, S. 1555, sowie vom 05.03.2000-P.St.1486-und vom 16.01.2001-P.St.1537-). - StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
hessisches Asylrecht - Art. 31, 142 GG
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St. 1318-, NVwZ 2000, 911 ). - StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999-P.St.1391-, ZMR 2000, 12 ). - StGH Hessen, 15.03.2000 - P.St. 1486
Prozesskostenhilfe
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
1998, S. 1555, sowie vom 05.03.2000-P.St.1486-und vom 16.01.2001-P.St.1537-). - StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298
Antragsrücknahme; Bedingung; Klagerücknahme; Rechtsbehelfsbelehrung; Rücknahme; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels - sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet oder beendet wird, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998-P.St.1298-, …
- StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1447
Unzulässige Grundrechtsklage wegen fehlendem Vorbringen neuer, veränderter …
Diese Grundrechtsklage wurde vom Staatsgerichtshof mit Beschluss vom 13. März 2001 - P.St.1380- abgewiesen.Der Antragsteller rügt - unter erneuter Darstellung im Einzelnen - auch im vorliegenden Verfahren die Grundrechtsverletzungen, die er schon zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 345/99 beim Bundesverfassungsgericht und der Grundrechtsklage P.St.1380 beim Staatsgerichtshof gemacht hatte.