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StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409 |
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Verfahrensgang
- StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1409
- StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Papierfundstellen
- ZMR 1999, 682
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Bremen, 09.06.2005 - 2 U 85/98
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Berufung mit dem Antragsteller am 12. März 1999 zugestelltem Urteil vom 5. Februar 1999 - Az.: 2 U 85/98 - zurück und legte die Beschwer des Antragstellers auf DM 53.750,-- fest.festzustellen, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 1999 - Az.: 2 U 85/98 - das Gleichheitsgrundrecht des Art. 1 HV, das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs sowie das Eigentumsrecht aus Art. 45 Abs. 1 HV verletzt,.
das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 1999 Az.: 2 U 85/98 - für kraftlos zu erklären und den Rechtsstreit an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückzuverweisen.
Zunächst ist eine plausible Möglichkeit der Verletzung des grundrechtlich geschützten Eigentumsrechts des Antragstellers aus Art. 45 Abs. 1 HV durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 1999 - Az.: 2 U 85/98 - nicht hinreichend dargelegt.
- StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1384
Darlegung; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Elternrecht; Gehörsrecht; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Das durch Art. 3 HV in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Fachgerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in ihre Erwägungen einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 03.05.1999 - P.St. 1384 -).Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 03.05.1999 - P.St. 1384 -).
- BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98
Kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Ablehnung der Annahme der Revision …
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Grundsätzlich bedürfen mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt NJW 1999, 207 f.).
- LG Hannover, 16.04.1998 - 25 O 11/98
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Mit Urteil vom 3. April 1998 - Az.: 2/25 O 11/98 - verurteilte das Landgericht den Antragsteller, die von ihm angemieteten Räumlichkeiten ...., bestehend aus dem kompletten 2. und 3. Obergeschoss sowie zwei Räumen im Untergeschoss sowie zwei Kellern, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben. - StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296
Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen …
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Der Grundsatz der Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden als zusätzliche, von der Rechtswegerschöpfung unabhängige Zulässigkeitsvoraussetzung verlangt vom Antragsteller, dass er alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, StAnz. S. 1790 [1794]). - StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Dies erfordert vom Antragsteller auch, seine verfassungsrechtlichen Einwendungen schon vor den Fachgerichten zu erheben, soweit ihm das möglich und zumutbar ist (vgl. StGH, Beschluss vom 10.06.1992 - P.St. 1128 -, StAnz. - BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Nach Zurückweisung dieses Antrags durch dem Antragsteller am 23. Juni 1999 bekanntgegebenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1999 - Az.: XII ZR 99/99 - nahm der Antragsteller die Revision zurück. - StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Darlegungspflicht; Darlegung; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
Die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts durch ein Gericht überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 - ). - BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1369/86
Auszug aus StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409
S. 1584 [1586]; BVerfG, Beschluss vom 14.01.1987 - 1 BvR 1369/86 -).
- StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen …
Die aus der Garantie rechtlichen Gehörs folgende Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen mit einzubeziehen, bedeutet allerdings nicht, dass ein Gericht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich erwähnen, inhaltlich bescheiden und damit die Tatsache der Gehörsgewährung nachweisbar dokumentieren muss (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.07.1999 - P.St 1409 - ZMR 1999, 682 ). - StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1358
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des …
Nach dieser Vorschrift fordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.7.1999-P.St. 1409-, ZMR 1999, 682 ).Das durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrundezulegen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.07.1999-P.St.1409-, ZMR 1999, 682 ; Urteil vom 05.04.2000-P.St.1302-, ZMR 2000, 437 ).
- StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie …
Die aus der Garantie rechtlichen Gehörs folgende Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, bedeutet allerdings nicht, dass ein Gericht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich erwähnen, inhaltlich bescheiden und damit die Tatsache der Gehörsgewährung nachweisbar dokumentieren muss (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.07.1999 - P.ST. 1409 -, ZMR 1999, S. 682 ). - StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des …
Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV-) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei einer Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 19.07.1999 -P.St.1409-, ZMR 1999, 682 und vom 16.01.2001 - P.St 1358 - Urteil vom 05.04.2000-P.St 1302-, ZMR 2000, 437 ). - StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1574
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des …
Nach dieser Vorschrift hätten die Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildern müssen, nach dem es - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel möglich ist, dass die angegriffene Entscheidung die von den Antragstellern benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung verletzt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.07.1999-P.St.1409-, ZMR 1999, 682 ).