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   StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197   

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StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197 (https://dejure.org/1994,9594)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.07.1994 - P.St. 1197 (https://dejure.org/1994,9594)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - P.St. 1197 (https://dejure.org/1994,9594)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1179

    Bundesrecht; Divergenzvorlage; Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197
    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166 und zuletzt P.St. 1179 und 1181).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197
    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166 und zuletzt P.St. 1179 und 1181).
  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197
    Diese Norm bietet aber nur Schutz gegen Willkür, nicht gegen jeden aus Rechtsirrtum möglicherweise begangenen Verfahrensverstoß (vgl. StGH, P.St. 548/563).
  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).

    Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).

  • StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190

    Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde;

    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - P.St. 1197 - m.w.N.).
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches

    Art. 20 Abs. 1 Satz 1 HV bietet aber nur Schutz gegen Willkür und nicht gegen jeden aus Rechtsirrtum möglicherweise begangenen Verfahrensverstoß (vgl. StGH, Beschluß vom 13.07.1994 - P.St. 1197 -, m.w.N.).
  • StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1213

    Hauptverhandlung; Rechtliches Gehör; Rechtsweggarantie; Terminsversäumung;

    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 13. Juli 1994 - P.St. 1197 - m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen weicht mit der von ihm in diesem Beschluß beanspruchten Prüfungskompetenz zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - Beschluß vom 13.7.1994 - P.St. 1197 - ; Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -) ab.
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 11-IV-95
    (Beschluß 13.07.1994 - P.St.1197 -) ab.
  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen weicht mit der von ihm in diesem Beschluß beanspruchten Prüfungskompetenz zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Beschluß vom 17. Mai 1995, P.St. 1186; Beschluß vom 13. Juli 1994, P.St. 1197; Beschluß vom 22. Dezember 1993, P.St. 1166) ab.
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