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   StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571   

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StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571 (https://dejure.org/2000,18470)
StGH Hessen, Entscheidung vom 18.10.2000 - P.St. 1571 (https://dejure.org/2000,18470)
StGH Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - P.St. 1571 (https://dejure.org/2000,18470)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571
    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).

    Eröffnet das einfachgesetzliche Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so verletzt eine Anwendung der jeweiligen Verfahrensnormen durch das Gericht, die den Zugang zu den Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert, die Rechtsweggarantie (vgl. StGH, Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).

  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411

    Rechtsweggarantie

    Auszug aus StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571
    Verletzungen des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts können dabei nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 04.04.2000 - P.St. 1411 -, StAnz. S. 2503).
  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318

    hessisches Asylrecht - Art. 31, 142 GG

    Auszug aus StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571
    Zudem garantiert Art. 2 Abs. 3 HV effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911 [912]).
  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

    Auszug aus StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 -, ZMR, 12 [13]).
  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    - Ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 - juris, Rn. 24; Beschluss vom 04.04.2000 - P.St. 1411 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 18.10.2000 - P.St. 1571 -, juris, Rn. 15 und Beschluss vom 12.03.2002 - P.St. 1438 - juris, Rn. 34 -.
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Eröffnet das einfachgesetzliche Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so verletzt eine Anwendung der jeweiligen Verfahrensnormen durch das Gericht, die den Zugang zu den Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert, die Rechtsweggarantie (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2000-P.St 1571- StAnz. 2000, S. 3989).
  • StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des

    Darüber hinaus wird eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht garantiert (StGH, Urteil vom 27.11.2000 -P.St.1571 -, StAnz. 2000, S. 3989 ).
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