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   StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579   

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StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579 (https://dejure.org/2000,23454)
StGH Hessen, Entscheidung vom 18.10.2000 - P.St. 1579 (https://dejure.org/2000,23454)
StGH Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - P.St. 1579 (https://dejure.org/2000,23454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1494

    Bundesrecht; Freiheitsentziehung; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage;

    Auszug aus StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung wie auch gegen die Unterlassung einer gebotenen Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung oder deren Unterlassung ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 15.06.2000 - P.St. 1494 -).

    Dass insoweit im Lichte des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl. hierzu StGH, Beschluss vom 15.07.2000 - P.St. 1494 -) die Grenze des Hinnehmbaren überschritten wäre, ist nicht erkennbar, zumal nicht außer Acht gelassen werden kann, dass diese Anordnung mit gewissen unabdingbaren Verwaltungsabläufen einher geht und daher zwangsläufig erst einige Tage nach dem 28. September 2000 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sein kann.

  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1384

    Darlegung; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Elternrecht; Gehörsrecht;

    Auszug aus StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 03.05.1999 - P.St.1384 -).
  • StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1452

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2000-P.St.1579-).
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