Rechtsprechung
   StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14634
StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405 (https://dejure.org/1999,14634)
StGH Hessen, Entscheidung vom 19.07.1999 - P.St. 1405 (https://dejure.org/1999,14634)
StGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - P.St. 1405 (https://dejure.org/1999,14634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Auszug aus StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405
    Die - neben dem Vorliegen dieser wichtigen Gründe im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO - relevante Frage der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BVerfG, NJW 1991, 2821 f.; NJW 1992, 1749 f.; Strafverteidiger 1998, 557 f.) ist gleichfalls geprüft worden.
  • StGH Hessen, 23.06.1999 - P.St. 1397

    Substantiierung; Substantiierungsanforderungen; Substantiierungspflicht;

    Auszug aus StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 23.6.1999 - P.St. 1397 -).
  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1384

    Darlegung; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Elternrecht; Gehörsrecht;

    Auszug aus StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 3.5.1999 - P.St. 1384 -).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405
    In diesem Freiheitsgrundrecht - wenn es mit dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG inhaltsgleich sein sollte - ist das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot angelegt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 10.12.1998 - Az.: 2 BvR 1998/98 -, Strafverteidiger 1999, 162 f.).
  • BVerfG, 04.03.1998 - 2 BvR 118/98

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Fortdauer der Untersuchungshaft ohne

    Auszug aus StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405
    Die - neben dem Vorliegen dieser wichtigen Gründe im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO - relevante Frage der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BVerfG, NJW 1991, 2821 f.; NJW 1992, 1749 f.; Strafverteidiger 1998, 557 f.) ist gleichfalls geprüft worden.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1405
    Die - neben dem Vorliegen dieser wichtigen Gründe im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO - relevante Frage der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BVerfG, NJW 1991, 2821 f.; NJW 1992, 1749 f.; Strafverteidiger 1998, 557 f.) ist gleichfalls geprüft worden.
  • StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis;

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen ist auf die Prüfung der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts beschränkt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 19.07.1999 - P.St. 1405 -).
  • StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1494

    Bundesrecht; Freiheitsentziehung; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage;

    Bereits im Jahre 1999 hatte er beim Staatsgerichtshof erfolglos Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geführt, die die Fortdauer der Untersuchungshaft im Rahmen der Haftprüfung anordnete (P.St. 1405).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht