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   StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850   

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StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850 (https://dejure.org/1980,2999)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.1980 - P.St. 850 (https://dejure.org/1980,2999)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 1980 - P.St. 850 (https://dejure.org/1980,2999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis; Ausscheiden; Beförderungskosten; Entscheidungszeitpunkt; Erledigung der Hauptsache; Hessen; Landtagsabgeordneter; Normenkontrollantrag; Normenkontrollentscheidung; Normenkontrollverfahren; Rückwirkung; Schülerbeförderung; Verfahrenseinstellung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
    Diese maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30. Juli 1952, BVerfGE 1, 396 (414) entwickelte und in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung, die auch ins Schrifttum Eingang gefunden hat (Leibholz/Rupprecht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1968, § 76 Anm 6; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand Oktober 1976, § 76 Rdnrn 3 und 4, auch 61 und 62) trifft ebenso auf die abstrakte Normenkontrolle durch den Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu.

    Aus dem oben unter I. 2 Ausgeführten ergibt sich, daß das Normenkontrollverfahren einerseits nicht zwingend durch die Zurücknahme eines zulässigen Antrags beendet wird; es kann andererseits, auch wenn der Antrag nicht zurückgenommen wird, eingestellt werden, wenn seine Fortführung nicht im öffentlichen Interesse begründet ist (vgl BVerfG, Urteil vom 30. Juli 1952, aaO; Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 (184) und 25, 308).

  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52

    Volksbefragungsverbot

    Auszug aus StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
    Aus dem oben unter I. 2 Ausgeführten ergibt sich, daß das Normenkontrollverfahren einerseits nicht zwingend durch die Zurücknahme eines zulässigen Antrags beendet wird; es kann andererseits, auch wenn der Antrag nicht zurückgenommen wird, eingestellt werden, wenn seine Fortführung nicht im öffentlichen Interesse begründet ist (vgl BVerfG, Urteil vom 30. Juli 1952, aaO; Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 (184) und 25, 308).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
    Eine Einstellung kommt in Betracht, wenn sich die Hauptsache dadurch erledigt hat, daß die umstrittene Norm außer Kraft getreten ist und keine Rechtswirkung mehr äußert, sei es auf schwebende Verfahren (BVerfG, Urteil vom 30. Mai 1956, BVerfGE 5, 25 (28)) oder auf Regelungen im Bereich der staatlichen Organisation (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966, BVerfGE 20, 56 (94)).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850
    Eine Einstellung kommt in Betracht, wenn sich die Hauptsache dadurch erledigt hat, daß die umstrittene Norm außer Kraft getreten ist und keine Rechtswirkung mehr äußert, sei es auf schwebende Verfahren (BVerfG, Urteil vom 30. Mai 1956, BVerfGE 5, 25 (28)) oder auf Regelungen im Bereich der staatlichen Organisation (BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966, BVerfGE 20, 56 (94)).
  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 26.03.1980 - P.St. 850 -, juris, Rn. 43; Urteil vom 11.06.2008 - P.St. 2133, 2158 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1899

    Ausgaben; außerordentlicher Bedarf; außerordentlicher Haushalt;

    Umso weniger kann die Wirkung des Antrags davon abhängen, dass einzelne Voraussetzungen seiner Zulässigkeit möglicherweise entfallen, nachdem er einmal zulässigerweise gestellt worden ist (StGH, Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1052 -, StAnz. 1987, S. 511 [512 f.], und Beschluss vom 26.03.1980 - P.St. 850 -).

    Vgl. auch Beschluss vom 26.03.1980 - P.St. 850 - Günther, a.a.O., § 39 Rdnr. 54; Hinkel, Verfassung des Landes Hessen, 1998, Art. 131 - 133 Anm. 3; Hecker, Staats- und Verfassungsrecht, 2002, Rdnr. 474).

  • StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014

    Normenkontrolle gegen das Kreditgesetz und Bürgschaftsgesetz 1984

    Dieser vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30. Juli 1952, BVerfGE 1, 396 (414)) entwickelten und in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22. September 1958 und vom 18. März 1969, BVerfGE 8, 183 und 25, 308) vertretenen Rechtsauffassung ist der Staatsgerichtshof auch für die Normenkontrolle nach der Hessischen Verfassung gefolgt (StGH, Beschluß vom 26. März 1980 - P.St. 850).

    Der Staatsgerichtshof hat die Entscheidung über die Kostenfolge seitheriger Rechtsprechung folgend (StGH, Beschlüsse vom 26. März 1980 - P.St. 850 und vom 14. Dezember 1983 - P.St. 994) ohne jede auch nur überschlägige Beurteilung der Hauptsache getroffen.

  • StGH Baden-Württemberg, 17.11.1994 - GR 5/92

    Erledigung eines kommunalrechtlichen Normenkontrollverfahrens gegen

    Dies entspricht auch der Praxis anderer Verfassungsgerichte in Deutschland in vergleichbaren Fällen (seit BVerfGE 1, 396 ff. 414 st. Rspr.; Hessen, Beschluß P.St.850 v. 26.03.1980; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschluß VerfGH 8/90 v. 19.03.1991; Bayerischer VerfGH, Entscheidung Vf. 8-VII-90 v. 16.06.1994).
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