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   StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05   

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StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2007,26356)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2007 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2007,26356)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - StGH 1/05 (https://dejure.org/2007,26356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 SpielbG ND; § 4 SpielbG ND; § 8 SpielbG ND; § 7 S 1 SpielbG ND; Art 57 Abs 4 Verf ND; Art 57 Abs 3 Verf ND; Art 57 Abs 1 Verf ND; Art 58 Verf ND; Art ... 28 Abs 2 S 3 GG; Art 106 Abs 7 S 2 GG; Art 106 Abs 2 Nr 6 GG; Art 106 Abs 6 S 2 GG; Art 106 Abs 6 S 1 GG; Art 54 Nr 5 Verf ND; § 8 Nr 10 StGHG ND
    Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Kommunale Selbstverwaltung; Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Kommunale Finanzhoheit; Spielbankabgabe; ...

  • Wolters Kluwer

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Selbstverwaltungsgarantie; Kommunale Selbstverwaltung; Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Kommunale Finanzhoheit; Spielbankabgabe; ...

  • Staatsgerichtshof Niedersachsen PDF, S. 159

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Beteiligung der Spielbankgemeinden und der Spielbankabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Die Konzessionierung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 28, 119, 148; 102, 197, 215; BVerwGE 96, 302, 312 f.).

    Mit der Erlaubnis einer Spielbank korrespondiert seit der Möglichkeit der Konzessionierung von Spielbanken durch das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 480) die Erhebung einer Spielbankabgabe, die darauf abzielt, die Gewinne aus dem Spielbankbetrieb zum wesentlichen Teil für Zwecke der Allgemeinheit abzuschöpfen (BVerfGE 102, 197, 216 und BFHE 58, 556, 559 f.; 177, 276, 285).

    Stattdessen wurde mit der Spielbankabgabe eine besondere Steuer für die Betreiber von Spielbanken eingeführt, die den Gewinn der Spielbankbetreiber - in einem über die "normale" Besteuerung deutlich hinausgehenden Ausmaß - weitgehend abschöpfen soll (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 177, 276, 285).

    Durch die Spielbankabgabe soll grundsätzlich der gesamte Gewinn des Spielbankunternehmers abgeschöpft werden, soweit er dem Spielbankbetreiber nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und Erzielung eines angemessenen Gewinns belassen wird (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 58, 556, 560; 177, 276, 285).

  • StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99

    Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 GG (Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; 3, 299, 311; Nds. StGH, LVerfGE 12, 255, 273).

    Im Rahmen der Garantie eigener Steuerquellen nimmt Art. 58 NV Bezug auf die durch Art. 106 Abs. 5 - 7 GG bundesstaatlich ausgestaltete Ertragshoheit der Kommunen (Nds. StGHE 3, 136, 162; Nds. StGH, LVerfGE 12, 255, 279).

    Sie umschließt die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinden (Nds. StGHE 3, 136, 156; 3, 199, 220 f.; 3, 299, 311; Nds. StGH, LVerfGE 12, 255, 273).

  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/93

    Spielbankabgabe - Revision - Betriebsvermögen - DBA-Schachtelprivileg -

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Mit der Erlaubnis einer Spielbank korrespondiert seit der Möglichkeit der Konzessionierung von Spielbanken durch das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 480) die Erhebung einer Spielbankabgabe, die darauf abzielt, die Gewinne aus dem Spielbankbetrieb zum wesentlichen Teil für Zwecke der Allgemeinheit abzuschöpfen (BVerfGE 102, 197, 216 und BFHE 58, 556, 559 f.; 177, 276, 285).

    Stattdessen wurde mit der Spielbankabgabe eine besondere Steuer für die Betreiber von Spielbanken eingeführt, die den Gewinn der Spielbankbetreiber - in einem über die "normale" Besteuerung deutlich hinausgehenden Ausmaß - weitgehend abschöpfen soll (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 177, 276, 285).

    Durch die Spielbankabgabe soll grundsätzlich der gesamte Gewinn des Spielbankunternehmers abgeschöpft werden, soweit er dem Spielbankbetreiber nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und Erzielung eines angemessenen Gewinns belassen wird (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 58, 556, 560; 177, 276, 285).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Die wirtschaftlichen Aspekte der Spielbank können lediglich als Rand- und Folgeerscheinungen des Spielbankbetriebs angesehen werden (BVerfGE 28, 119, 146 f.).

    Das Verbot des Betriebs von Spielbanken ist kein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern ein repressives Verbot mit Dispensierungsvorbehalt, da der Betrieb einer Spielbank "an sich unerwünscht" ist und nur aus besonderen Gründen im Einzelfall zugelassen werden darf (BVerfGE 28, 119, 148; BVerwGE 96, 302, 312).

    Die Konzessionierung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 28, 119, 148; 102, 197, 215; BVerwGE 96, 302, 312 f.).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 71, 25, 36 m.w.N.) und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs (Nds. StGHE 3, 136, 156 und 3, 299, 311) die Finanzhoheit der Kommunen.

    Auch die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gewährleistet eine Finanzhoheit der Gemeinden, nämlich die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfGE 26, 228, 244; 71, 25, 36 f.).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Das Verbot des Betriebs von Spielbanken ist kein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern ein repressives Verbot mit Dispensierungsvorbehalt, da der Betrieb einer Spielbank "an sich unerwünscht" ist und nur aus besonderen Gründen im Einzelfall zugelassen werden darf (BVerfGE 28, 119, 148; BVerwGE 96, 302, 312).

    Die Konzessionierung einer Spielbank wird entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 28, 119, 148; 102, 197, 215; BVerwGE 96, 302, 312 f.).

  • BFH, 21.01.1954 - V D 1/53
    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Mit der Erlaubnis einer Spielbank korrespondiert seit der Möglichkeit der Konzessionierung von Spielbanken durch das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 480) die Erhebung einer Spielbankabgabe, die darauf abzielt, die Gewinne aus dem Spielbankbetrieb zum wesentlichen Teil für Zwecke der Allgemeinheit abzuschöpfen (BVerfGE 102, 197, 216 und BFHE 58, 556, 559 f.; 177, 276, 285).

    Durch die Spielbankabgabe soll grundsätzlich der gesamte Gewinn des Spielbankunternehmers abgeschöpft werden, soweit er dem Spielbankbetreiber nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und Erzielung eines angemessenen Gewinns belassen wird (BVerfGE 102, 197, 216; BFHE 58, 556, 560; 177, 276, 285).

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Auch die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gewährleistet eine Finanzhoheit der Gemeinden, nämlich die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfGE 26, 228, 244; 71, 25, 36 f.).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Vielmehr können Gemeinden schon wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung nicht kraft eigenen Rechts Steuern erheben, sondern nur aufgrund einer durch Landesgesetz übertragenen Ermächtigung (BVerfGE 65, 325, 343; 98, 106, 123 u. 125).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
    Vielmehr können Gemeinden schon wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung nicht kraft eigenen Rechts Steuern erheben, sondern nur aufgrund einer durch Landesgesetz übertragenen Ermächtigung (BVerfGE 65, 325, 343; 98, 106, 123 u. 125).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

  • StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08

    Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich;

    Ob das rechtsstaatliche Willkürverbot und seine Ausprägungen in Art. 58 NV aufgehen (so Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 156; Urteil vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 161, 164) oder einen selbständigen verfassungsrechtlichen Maßstab bilden, kann unterdessen offen bleiben, weil die zu diesen Prinzipien entwickelten Grundsätze zumindest als integrierte Bestandteile des Art. 58 NV bei der Überprüfung der angegriffenen Regelungen heranzuziehen sind (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61 zum grundsätzlichen Gebot der Gleichbehandlung aller Kommunen und vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 164 f., 166 zum interkommunal en Gleichbehandlungsgebot).
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