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VG Aachen, 03.12.2013 - 2 K 1751/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Investitionskostenpauschale Ambulante Pflegeeinrichtung Nebenbestimmung Bewilligungsbescheid
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Investitionskostenpauschale; Ambulante Pflegeeinrichtung; Nebenbestimmung; Bewilligungsbescheid
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorschreiben einer unmittelbaren zweckgebundenen Verwendung einer Investitionskostenpauschale in einer Nebenbestimmung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 7.88
Kraftfahrzeugbeihilfe, Weiterbewilligung nach Ablauf der Befristung, …
Auszug aus VG Aachen, 03.12.2013 - 2 K 1751/12
Im Hinblick auf den Umstand, dass es sich bei der Gewährung der Investitionskostenpauschale um eine Förderleistung für die Dauer eines Jahres handelt und häufig Änderungen in den wesentlichen Fördervoraussetzungen zu verzeichnen sind, wie etwa Betriebseinstellungen oder -umstrukturierungen mit z.B. einem Wechsel des Betreibers bzw. der Rechtsform oder die Änderung bzw. Kündigung des Versorgungsvertrages, schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass sich die Sicherstellungsfunktion des § 32 Abs. 1, 2. Alt. SGB X bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch auf den Fortbestand der gesetzlichen Voraussetzungen in dem maßgeblichen Zeitraum bezieht, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1987 - 6 S 2319/86 -, (nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 7/88 - ), jeweils juris; weitere Nachweise zu dieser Auffassung: Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflg. - BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus VG Aachen, 03.12.2013 - 2 K 1751/12
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine gegen belastende Nebenbestimmungen eines Bescheides gerichtete isolierte Anfechtungsklage zulässig, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 112, 221 (224); Pietzker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 42 Rz. 122; Wysk, Verwaltungsgerichtsordnung 2011, § 42 Rz. 31 ff; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, § 36 Rz. 54 ff, 59 f. - VGH Baden-Württemberg, 25.11.1987 - 6 S 2319/86
Befristung laufender Kriegsopferfürsorgeleistungen - Hilfe für die Vergangenheit
Auszug aus VG Aachen, 03.12.2013 - 2 K 1751/12
Im Hinblick auf den Umstand, dass es sich bei der Gewährung der Investitionskostenpauschale um eine Förderleistung für die Dauer eines Jahres handelt und häufig Änderungen in den wesentlichen Fördervoraussetzungen zu verzeichnen sind, wie etwa Betriebseinstellungen oder -umstrukturierungen mit z.B. einem Wechsel des Betreibers bzw. der Rechtsform oder die Änderung bzw. Kündigung des Versorgungsvertrages, schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass sich die Sicherstellungsfunktion des § 32 Abs. 1, 2. Alt. SGB X bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch auf den Fortbestand der gesetzlichen Voraussetzungen in dem maßgeblichen Zeitraum bezieht, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1987 - 6 S 2319/86 -, (nachfolgend: BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 7/88 - ), jeweils juris; weitere Nachweise zu dieser Auffassung: Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflg.