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   VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18   

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https://dejure.org/2018,9531
VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18 (https://dejure.org/2018,9531)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.04.2018 - 3 L 392/18 (https://dejure.org/2018,9531)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. April 2018 - 3 L 392/18 (https://dejure.org/2018,9531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fahreignung; Cannabis; gelegentlicher Konsum; Fahrerlaubnisentziehung; Einzelkonsum; Nachweiszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines gelegentlichen Cannabiskonsums; Fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren bei Feststellung eines THC-Werts von 7,2 ng/ml

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Für die behördliche Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens bleibt damit nach § 11 Abs. 7 FeV kein Raum, vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - juris, Rn. 143 ff.; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 2017 - 10 S 328/17 - juris, Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 - juris, Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2017 - OVG 1 S 27.17 - juris, Rn. 10 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 21. September 2017 - 2 D 1471/17 - juris, Rn. 12 ff.; anderer Ansicht: Bayerischer VGH, Urteil vom 25. April 2017 - 11 BV 17.33 - juris, Rn. 19 ff.

    Eine Rauschfahrt und damit ein Verstoß gegen das Trennungsgebot ist schon ab einem Wert von 1, 0 ng/ml THC im Blutserum anzunehmen, vgl. dazu ausführlich: OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - juris, Rn. 58 ff., demzufolge eine Erhöhung auf Werte ab 3, 0 ng/ml THC, wie sie die sog. Grenzwertkommission (vgl. Blutalkohol 52, 2015, S. 322) vorgeschlagen hat, nicht vorzunehmen ist.

    Zunächst rechtfertigt es bereits die - bei ihm gegebene - Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, im Wege der Beweiswürdigung auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme zu schließen, wenn der auffällig gewordene Fahrerlaubnisinhaber einen einmaligen Probierkonsum behauptet, ohne dazu den Geschehensablauf glaubhaft darzulegen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - juris, Rn. 47 ff., Beschlüsse vom 27. August 2013 - 16 B 878/13 -, juris, Rn. 2 ff., vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris, Rn. 15 ff. und vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -, juris, Rn. 5 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 16 A 2172/12

    Nachuntersuchung eines Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, etwa Beschluss vom 20. November 2012 - 16 A 2172/12 - juris, Rn. 17 f., m. w. N., der sich die Kammer anschließt, ist für ein Hauptsacheverfahren wegen Entziehung einer Fahrerlaubnis ungeachtet der erteilten Fahrerlaubnisklassen stets der Auffangwert (5.000,- Euro) und für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren die Hälfte dieses Betrages (2.500,- Euro) als Streitwert anzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Zunächst rechtfertigt es bereits die - bei ihm gegebene - Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, im Wege der Beweiswürdigung auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme zu schließen, wenn der auffällig gewordene Fahrerlaubnisinhaber einen einmaligen Probierkonsum behauptet, ohne dazu den Geschehensablauf glaubhaft darzulegen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - juris, Rn. 47 ff., Beschlüsse vom 27. August 2013 - 16 B 878/13 -, juris, Rn. 2 ff., vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris, Rn. 15 ff. und vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -, juris, Rn. 5 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - 16 B 356/12

    Vorliegen eines Erstkonsums bei einer Amphetaminkonzentration von 97 µ/l Serum

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Dieser Nachweis kann grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 16 B 264/14 - juris, Rn. 12 und vom 2. April 2012 - 16 B 356/12 - juris, Rn. 6 ff., an der es hier fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Zunächst rechtfertigt es bereits die - bei ihm gegebene - Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, im Wege der Beweiswürdigung auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme zu schließen, wenn der auffällig gewordene Fahrerlaubnisinhaber einen einmaligen Probierkonsum behauptet, ohne dazu den Geschehensablauf glaubhaft darzulegen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - juris, Rn. 47 ff., Beschlüsse vom 27. August 2013 - 16 B 878/13 -, juris, Rn. 2 ff., vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris, Rn. 15 ff. und vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -, juris, Rn. 5 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 16 B 878/13

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Zunächst rechtfertigt es bereits die - bei ihm gegebene - Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, im Wege der Beweiswürdigung auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme zu schließen, wenn der auffällig gewordene Fahrerlaubnisinhaber einen einmaligen Probierkonsum behauptet, ohne dazu den Geschehensablauf glaubhaft darzulegen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 - juris, Rn. 47 ff., Beschlüsse vom 27. August 2013 - 16 B 878/13 -, juris, Rn. 2 ff., vom 22. Mai 2012 - 16 B 536/12 -, juris, Rn. 15 ff. und vom 12. März 2012 - 16 B 1294/11 -, juris, Rn. 5 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2013 - 16 B 1124/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kfz (hier:

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Derartige Folgen, die im Einzelfall bis zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage reichen können, muss der Betroffene jedoch angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbaren Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 16 B 1124/13 - juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 16 B 1333/13

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund der Führens eines Kraftfahrzeugs unter

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Lediglich in Fällen des - hier gerade bestrittenen - wiederholten oder gar regelmäßigen Konsums kann sich diese Zeitspanne (auf gelegentlich über 24 Stunden) verlängern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 16 B 660/15 - juris, Rn. 5 ff.; Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 16 B 1333/13 - juris, Rn. 7 f., jeweils unter Bezugnahme u.a. auf Schubert, Schneider, Eisenmenger, Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar, 2. Aufl. 2005, S. 178.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2014 - 16 B 116/14

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt schon dann vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten innerhalb eines in zeitlich-funktionalem Zusammenhang stehenden Zeitraums eingenommen wurde, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - juris, Rn. 19 ff.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 16 B 116/14 - juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 16 B 264/14

    Kraftfahreignung und Entziehung der Fahrerlaubnis i.R.e. Rauschfahrt mit einem

    Auszug aus VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18
    Dieser Nachweis kann grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 16 B 264/14 - juris, Rn. 12 und vom 2. April 2012 - 16 B 356/12 - juris, Rn. 6 ff., an der es hier fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2014 - 16 B 627/14

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit der Fahrerlaubnisentziehung bei

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 16 B 660/15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer vom Inhaber selbst eingeräumten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 1 S 27.17

    Folgerung des gelegentlichen Konsums aus eingereichtem ärztlichen Gutachten;

  • VGH Hessen, 21.09.2017 - 2 D 1471/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

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