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   VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15   

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https://dejure.org/2016,38417
VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15 (https://dejure.org/2016,38417)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.10.2016 - 6 K 1999/15 (https://dejure.org/2016,38417)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 6 K 1999/15 (https://dejure.org/2016,38417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verwirkung; Bewertungsspielraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung von Einwänden gegen die Bewertung einer Klausur; Anspruch auf eine erneute Entscheidung über die Abweichung vom rechnerisch ermittelten Ergebnis der Gesamtnote

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung des Rechts auf Geltendmachung von Einwänden gegen Klausurbewertung möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Aachen, 20.03.2014 - 1 K 1892/12

    Zweite juristische Staatsprüfung; Zweites juristisches Staatsexamen;

    Auszug aus VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15
    Mit Urteil vom 20. März 2014 (Az. 1 K 1892/12) verurteilte das erkennende Gericht den Beklagten, die Klausuren Zivilrecht 1 und Öffentliches Recht 2 neu zu bewerten und wies die Klage hinsichtlich der mündlichen Prüfung ab.

    Hinsichtlich der Entscheidung über eine Notenabweichung sei bislang keine Rechtskraft eingetreten, denn das erkennende Gericht habe in seinem Urteil vom 20. März 2014 (1 K 1892/12) ausdrücklich klargestellt, dass die Abweichungsentscheidung aufgrund der erfolgreichen Bewertungsrügen gegen die Klausuren gerichtlich nicht mehr kontrolliert werden könne.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 1 K 1892/12 sowie auf die von dem Beklagten beigezogenen Verwaltungsvorgänge (vier Bände) Bezug genommen.

    a) Das Recht, Einwände gegen die Bewertung der Klausur Zivilrecht 2 geltend zu machen, hat der Kläger dadurch verwirkt, dass er diese nicht spätestens im ersten, gegen die Note des zweiten juristischen Staatsexamens im Verbesserungsversuch geführten gerichtlichen Verfahren (Az. 1 K 1892/12) vorgebracht hat.

    Dieser Fall ist mit der vorliegenden Konstellation deshalb nicht vergleichbar, weil der Anspruch des Klägers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in dem vorliegenden Fall bereits durch das erste Klageverfahren (1 K 1892/12) in ausreichendem Maße Berücksichtigung gefunden hat, während dies in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Verfahren so nicht gegeben war.

  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen;

    Auszug aus VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 23 Mai 2012 - 6 C 8/11 -) sei es auch zulässig, in einem Widerspruchsverfahren gegen einen Prüfungsentscheid, der nach Durchführung eines Widerspruchs- und Klageverfahrens ergangen sei, erstmals die Bewertung von vormals nicht angegriffenen Klausuren zu rügen.

    Soweit der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2012 (Az. 6 C 8/11, juris) verweist, ist dem entgegen zu halten, dass der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden vergleichbar ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8/11 -, juris Rn. 2, 11 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8/11 -, juris Rn. 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 3658/06

    Nachprüfbarkeit von berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen; Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Aachen, 05.10.2016 - 6 K 1999/15
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Januar 2008 - 14 A 3658/06 -, juris Rn. 65.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Januar 2008 - 14 A 3658/06 -, juris Rn. 65.

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