Rechtsprechung
   VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39661
VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18 (https://dejure.org/2018,39661)
VG Aachen, Entscheidung vom 05.11.2018 - 3 L 1588/18 (https://dejure.org/2018,39661)
VG Aachen, Entscheidung vom 05. November 2018 - 3 L 1588/18 (https://dejure.org/2018,39661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestandes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18
    Eine Verringerung des Punktestands nach § 4 Abs. 6 S. 3 StVG kommt nicht in Betracht, wenn ein Verkehrsverstoß zum Zeitpunkt der Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers bereits begangen war, die Fahrerlaubnisbehörde von ihm aber noch keine Kenntnis hatte (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -).

    Eine andere Betrachtung liefe dem Ziel der Gesetzesänderung zuwider, bei einer Anhäufung von Verkehrsverstößen die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann zu ermöglichen, wenn der Betroffene nach der Verwarnung die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr durch eine Änderung seines Verkehrsverhaltens verhindern kann, vgl. ausführlich auch zur Verfassungsgemäßheit der Regelung: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 - juris, Rn. 23 ff., 29 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 16 A 2172/12

    Nachuntersuchung eines Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18
    Nach der Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2012 - 16 A 2172/12 - juris, Rn. 17, der sich die Kammer anschließt, ist für ein Hauptsacheverfahren wegen Entziehung einer Fahrerlaubnis ungeachtet der erteilten Fahrerlaubnisklassen stets der Regelstreitwert (5.000,- EUR) und für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren die Hälfte dieses Betrages (2.500,- EUR) als Streitwert anzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2013 - 16 B 1124/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kfz (hier:

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18
    Derartige Folgen, die im Einzelfall bis zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage reichen können, muss der Betroffene jedoch angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ableitbaren Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben hinnehmen, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Dezember 2016 - 16 B 654/16 - vom 22. Oktober 2013 - 16 B 1124/13 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 16 B 226/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktezahl hinsichtlich

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18
    Für das Ergreifen führerscheinrechtlicher Maßnahmen (hier: Fahrerlaubnisentzug) ist nach § 4 Abs. 5 S. 5 StVG auf den Punktestand abzustellen, der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Ergreifung der Maßnahme führenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergeben hat ("Tattagsprinzip"), vgl. nur Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Beschluss vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 - juris, Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH), Beschluss vom 26. September 2016 - 11 CS 16.1566 - juris, Rn. 3, sowie zur bisherigen Rechtslage im Ergebnis ebenso: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 - juris, Rn. 9 ff.
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1566

    Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18
    Für das Ergreifen führerscheinrechtlicher Maßnahmen (hier: Fahrerlaubnisentzug) ist nach § 4 Abs. 5 S. 5 StVG auf den Punktestand abzustellen, der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Ergreifung der Maßnahme führenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergeben hat ("Tattagsprinzip"), vgl. nur Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, Beschluss vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 - juris, Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH), Beschluss vom 26. September 2016 - 11 CS 16.1566 - juris, Rn. 3, sowie zur bisherigen Rechtslage im Ergebnis ebenso: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 - juris, Rn. 9 ff.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung;

    Auszug aus VG Aachen, 05.11.2018 - 3 L 1588/18
    Zur Beurteilung der Frage, ob das Verwertungsverbot eingreift, ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der jeweiligen Behördenentscheidung abzustellen, deren Rechtmäßigkeit überprüft werden soll, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 - juris, Rn. 7 unter Verweis auf Dauer, in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 29 StVG, Rn. 38.
  • VG Aachen, 14.04.2020 - 3 L 1364/19

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    vgl. Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 5. November 2018 - 3 L 1588/18 -, juris Rn. 13 und - zur früheren Rechtslage - Beschluss vom 16. August 2011 - 3 L 7/11 -, juris Rn. 11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht