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   VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17   

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VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17 (https://dejure.org/2017,25160)
VG Aachen, Entscheidung vom 06.07.2017 - 4 L 787/17 (https://dejure.org/2017,25160)
VG Aachen, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 4 L 787/17 (https://dejure.org/2017,25160)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 ZB 16.1134

    Örtliche Zuständigkeit im Abschiebungsverfahren

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17
    vgl. ebenso zur ähnlichen Zuständigkeitsvorschrift des § 5 Abs. 1 der Bayerischen Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht (ZustVAuslR): Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. November 2016 - 10 ZB 16.1134 -, juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17
    vgl. hierzu: BVerwG, Vorlagebeschluss vom 19. August 2014 - 1 C 1.14 -, NVwZ-RR 2015, 61 = juris, Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 B 1585/11

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Gewährung von

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17
    Seit ihrem Bestehen findet daher die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach sich die örtliche Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nach § 4 Abs. 1 OBG - nicht nach § 3 VwVfG NRW - richtete und je nach den Umständen des Falles auch zu einer Doppel- und Mehrfachzuständigkeit von Ausländerbehörden führen konnte, vgl. hierzu etwa: OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 2012 - 18 B 1585/11 -, juris, Rn. 7, und vom 10. Juli 1997 - 18 B 1853/96 -, NVwZ-RR 1998, 201 = juris, Rn. 16 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17
    Seit ihrem Bestehen findet daher die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach sich die örtliche Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nach § 4 Abs. 1 OBG - nicht nach § 3 VwVfG NRW - richtete und je nach den Umständen des Falles auch zu einer Doppel- und Mehrfachzuständigkeit von Ausländerbehörden führen konnte, vgl. hierzu etwa: OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 2012 - 18 B 1585/11 -, juris, Rn. 7, und vom 10. Juli 1997 - 18 B 1853/96 -, NVwZ-RR 1998, 201 = juris, Rn. 16 ff.
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

    Auszug aus VG Aachen, 06.07.2017 - 4 L 787/17
    Die Kammer versteht den wörtlich gestellten Antrag, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, der Antragstellerin vorläufig eine Duldung zu erteilen, bei verständiger Auslegung des Antragsbegehrens (vgl. §§ 88, 122 Abs. 1 VwGO), die auch im Falle eines - wie hier - anwaltlich vertretenen Antragstellers geboten ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 -, juris, Rn. 7, dahin, dass die Antragstellerin beantragt, den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Wohnsitzauflage für die Stadt I. dahin zu ändern, dass sie verpflichtet ist, in der Stadt I1.
  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Dieser Zweck würde verfehlt, wenn sich ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer der gesetzlichen Wohnsitzauflage einfach dadurch entziehen könnte, dass er keine (weitere) Duldung beantragt, mit der Folge, dass für die Leistungen nach dem AsylbLG die Behörde zuständig würde, in deren Bereich er sich tatsächlich aufhält (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 , § 10 a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ) (vgl. VG Bayreuth, Urt. v. 16.03.2016 - B 4 K 14.504, juris Rn. 29; VG Aachen, Beschl. v. 06.07.2017 - 4 L 787/17, juris Rn. 18; wohl auch OVG LSH, Beschl. v. 30.07.2020 - 4 MB 23/20, juris Rn. 18).
  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2017 - 8 L 1688/17

    Duldung zwecks länderübergreifenden Wohnsitzwechsels; Doppelte Zuständigkeit;

    Unabhängig von der Frage, ob § 12 Abs. 1 Satz 2 ZustAVO für landesinterne Sachverhalte eine ausschließliche Zuständigkeit zu begründen vermag, so VG Aachen, Beschluss vom 6. Juli 2017 - 4 L 787/17 -, juris Rn. 24.
  • LG Paderborn, 16.01.2018 - 5 T 382/17

    Antrag auf Haftaufhebung der Sicherungshaft trotz Eintritts der formellen

    Dass § 13 ZustAVO eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörden für Haftverlängerungsanträge bestimmt, steht auch im Regelungszusammenhang mit der vorausgehenden Vorschrift des § 12 ZustAVO, der im Bereich der örtlichen Zuständigkeit gleichermaßen (ausschließliche) örtliche Zuständigkeiten begründet, die den Rückgriff auf den bis dahin einschlägigen § 4 Abs. 1 OBG NW, welcher je nach den Umständen des Falles zu einer Doppel- und Mehrfachzuständigkeit von Ausländerbehörden führen konnte, verbieten (so VG Aachen, Beschluss vom 06.07.2017, 4 L 787/17, Rdnr. 11, nachgewiesen bei juris).
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