Rechtsprechung
   VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29955
VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13 (https://dejure.org/2013,29955)
VG Aachen, Entscheidung vom 08.10.2013 - 4 L 227/13 (https://dejure.org/2013,29955)
VG Aachen, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 4 L 227/13 (https://dejure.org/2013,29955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,29955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachträgliche Verkürzung; Geltungsdauer; Scheitern der Ehe; eigenständiges Aufenthaltsrecht; ehebedingte Beeinträchtigungen; geschiedene Frau in Marokko; beabsichtigte Eheschließung; unmittelbares Bevorstehen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nachträgliche Verkürzung; Geltungsdauer; Scheitern der Ehe; eigenständiges Aufenthaltsrecht; ehebedingte Beeinträchtigungen; geschiedene Frau in Marokko; beabsichtigte Eheschließung; unmittelbares Bevorstehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum Verlobten in Deutschland; Absehen von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zur Vermeidung einer besonderen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563

    Aufenthaltserlaubnis; beabsichtigte Eheschließung in Dänemark

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    vgl. ebenso zu § 30 Abs. 1 AufenthG: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 30. November 2012 - 10 CS 12.1563 -, juris, Rn. 5.

    Die Kammer kann dabei offen lassen, ob eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung mit Blick auf die durch Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützte Eheschließungsfreiheit überhaupt einen dringenden persönlichen Grund im Sinne der Vorschrift darstellt, vgl. grundsätzlich bejahend: BayVGH, Beschluss vom 30. November 2012 - 10 CS 12.1563 -, juris, Rn. 8, wenn nach der Eheschließung die eheliche Lebensgemeinschaft - wie offensichtlich auch hier - im Bundesgebiet geführt werden soll, oder ob in einem solchen Fall nicht von vornherein ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist, der die Anwendung der Vorschrift ausschließt.

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    Denn diese Entscheidung hatte den Verlust einer bestehenden Rechtsposition der Antragstellerin zur Folge, weil ihrem im Rahmen der Anhörung vor Ablauf der verkürzten Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis unter Hinweis auf die Unzumutbarkeit einer Rückkehr ins Heimatland als geschiedene Frau und auf die beabsichtigte erneute Eheschließung der Sache nach gestellten Antrag auf Erteilung einer eheunabhängigen bzw. neuen eheabhängigen Aufenthaltserlaubnis vom 19. Dezember 2012, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 = juris, Rn. 17 f., die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zukam.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 = juris, Rn. 24 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. September 2009 - 18 B 912/09 -, juris, Rn. 4., ebenso bereits einschränkend Beschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 -, NWVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2005 - 18 B 2801/04

    Abschiebungsandrohung Aussetzung der Abschiebung Duldung

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2005- 18 B 2801/04 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2005 - 18 B 503/05
    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    Ob eine Eheschließung erst dann unmittelbar bevorsteht, wenn bereits ein konkreter und kurzfristiger Termin für die Eheschließung feststeht, ohne dass es auf die Umstände ankommt, auf die das Fehlen eines konkreten Termins zurückzuführen ist, weil die Unzumutbarkeit der Ausreise insoweit allein in der zeitlichen Nähe zur Eheschließung liegt, vgl. ständige Rechtsprechung des 18. Senats des OVG NRW: nur Beschlüsse vom 2. April 2008 - 18 B 501/08 -, juris, Rn. 2 ff., vom 24. März 2005 - 18 B 503/05 -, juris, Rn. 4 ff. und vom 15. Mai 2002 - 18 B 750/02 -, oder ob eine Eheschließung - schon - dann unmittelbar bevorsteht, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls neben der hinreichenden Bestimmbarkeit eines Eheschließungstermins alle formellen und materiellen Voraussetzungen für die beabsichtigte Eheschließung vorliegen, deren Erfüllung in die Verantwortungssphäre der Heiratswilligen fallen, diese also alles in ihrer Macht stehende getan haben, um etwaige Hindernisse für eine Eheschließung auszuräumen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 = juris, Rn. 8 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 -, juris, Rn. 33; ebenso der Sache nach: Nr. 30.0.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26. Oktober 2009, wonach eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wenn das durch die Anmeldung der Eheschließung eingeleitete Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen ist und seitdem nicht mehr als sechs Monate vergangen sind; Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 - 15-39.10.01-11-337 (260) - "Duldung bzw. vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Eheschließung/Begründung von Lebenspartnerschaften; Aufenthaltserlaubnis nach Einreise", kann hier letztlich dahin gestellt bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - 18 B 1063/00

    Berücksichtigungsfähige Beeinträchtigungen; Entstehung während der

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 = juris, Rn. 24 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. September 2009 - 18 B 912/09 -, juris, Rn. 4., ebenso bereits einschränkend Beschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 18 B 501/08

    Eheschließung Standesamt Übersendung von Akten Untertauchen ausländerbehördliche

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    Ob eine Eheschließung erst dann unmittelbar bevorsteht, wenn bereits ein konkreter und kurzfristiger Termin für die Eheschließung feststeht, ohne dass es auf die Umstände ankommt, auf die das Fehlen eines konkreten Termins zurückzuführen ist, weil die Unzumutbarkeit der Ausreise insoweit allein in der zeitlichen Nähe zur Eheschließung liegt, vgl. ständige Rechtsprechung des 18. Senats des OVG NRW: nur Beschlüsse vom 2. April 2008 - 18 B 501/08 -, juris, Rn. 2 ff., vom 24. März 2005 - 18 B 503/05 -, juris, Rn. 4 ff. und vom 15. Mai 2002 - 18 B 750/02 -, oder ob eine Eheschließung - schon - dann unmittelbar bevorsteht, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls neben der hinreichenden Bestimmbarkeit eines Eheschließungstermins alle formellen und materiellen Voraussetzungen für die beabsichtigte Eheschließung vorliegen, deren Erfüllung in die Verantwortungssphäre der Heiratswilligen fallen, diese also alles in ihrer Macht stehende getan haben, um etwaige Hindernisse für eine Eheschließung auszuräumen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 = juris, Rn. 8 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 -, juris, Rn. 33; ebenso der Sache nach: Nr. 30.0.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26. Oktober 2009, wonach eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wenn das durch die Anmeldung der Eheschließung eingeleitete Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen ist und seitdem nicht mehr als sechs Monate vergangen sind; Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 - 15-39.10.01-11-337 (260) - "Duldung bzw. vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Eheschließung/Begründung von Lebenspartnerschaften; Aufenthaltserlaubnis nach Einreise", kann hier letztlich dahin gestellt bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 18 B 912/09

    Besondere Härte eheliche Lebensgemeinschaft Auflösung Zusammenhang

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 = juris, Rn. 24 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. September 2009 - 18 B 912/09 -, juris, Rn. 4., ebenso bereits einschränkend Beschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2001 - 18 B 1908/00

    Voraussetzungen zur Beschränkung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung;

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    2003, 33 = juris, Rn. 8; a.A. noch Beschluss vom 4. Mai 2001 - 18 B 1908/00 -, NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 7, 83 = juris, Rn 33 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    Ob eine Eheschließung erst dann unmittelbar bevorsteht, wenn bereits ein konkreter und kurzfristiger Termin für die Eheschließung feststeht, ohne dass es auf die Umstände ankommt, auf die das Fehlen eines konkreten Termins zurückzuführen ist, weil die Unzumutbarkeit der Ausreise insoweit allein in der zeitlichen Nähe zur Eheschließung liegt, vgl. ständige Rechtsprechung des 18. Senats des OVG NRW: nur Beschlüsse vom 2. April 2008 - 18 B 501/08 -, juris, Rn. 2 ff., vom 24. März 2005 - 18 B 503/05 -, juris, Rn. 4 ff. und vom 15. Mai 2002 - 18 B 750/02 -, oder ob eine Eheschließung - schon - dann unmittelbar bevorsteht, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls neben der hinreichenden Bestimmbarkeit eines Eheschließungstermins alle formellen und materiellen Voraussetzungen für die beabsichtigte Eheschließung vorliegen, deren Erfüllung in die Verantwortungssphäre der Heiratswilligen fallen, diese also alles in ihrer Macht stehende getan haben, um etwaige Hindernisse für eine Eheschließung auszuräumen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 = juris, Rn. 8 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 -, juris, Rn. 33; ebenso der Sache nach: Nr. 30.0.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26. Oktober 2009, wonach eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wenn das durch die Anmeldung der Eheschließung eingeleitete Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen ist und seitdem nicht mehr als sechs Monate vergangen sind; Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 - 15-39.10.01-11-337 (260) - "Duldung bzw. vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Eheschließung/Begründung von Lebenspartnerschaften; Aufenthaltserlaubnis nach Einreise", kann hier letztlich dahin gestellt bleiben.
  • OVG Saarland, 21.08.2000 - 3 W 3/00

    Anspruch eines Asylbewerbers auf vorübergehende Duldung wegen eines laufenden

    Auszug aus VG Aachen, 08.10.2013 - 4 L 227/13
    Ob eine Eheschließung erst dann unmittelbar bevorsteht, wenn bereits ein konkreter und kurzfristiger Termin für die Eheschließung feststeht, ohne dass es auf die Umstände ankommt, auf die das Fehlen eines konkreten Termins zurückzuführen ist, weil die Unzumutbarkeit der Ausreise insoweit allein in der zeitlichen Nähe zur Eheschließung liegt, vgl. ständige Rechtsprechung des 18. Senats des OVG NRW: nur Beschlüsse vom 2. April 2008 - 18 B 501/08 -, juris, Rn. 2 ff., vom 24. März 2005 - 18 B 503/05 -, juris, Rn. 4 ff. und vom 15. Mai 2002 - 18 B 750/02 -, oder ob eine Eheschließung - schon - dann unmittelbar bevorsteht, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls neben der hinreichenden Bestimmbarkeit eines Eheschließungstermins alle formellen und materiellen Voraussetzungen für die beabsichtigte Eheschließung vorliegen, deren Erfüllung in die Verantwortungssphäre der Heiratswilligen fallen, diese also alles in ihrer Macht stehende getan haben, um etwaige Hindernisse für eine Eheschließung auszuräumen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. November 2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 = juris, Rn. 8 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 21. August 2000 - 3 W 3/00 -, juris, Rn. 33; ebenso der Sache nach: Nr. 30.0.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26. Oktober 2009, wonach eine Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wenn das durch die Anmeldung der Eheschließung eingeleitete Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen ist und seitdem nicht mehr als sechs Monate vergangen sind; Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 2011 - 15-39.10.01-11-337 (260) - "Duldung bzw. vorübergehender Aufenthalt bei beabsichtigter Eheschließung/Begründung von Lebenspartnerschaften; Aufenthaltserlaubnis nach Einreise", kann hier letztlich dahin gestellt bleiben.
  • VG Leipzig, 06.08.2014 - 4 L 455/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufname an eine bestimmte Schule

    Ihnen kann auch kein besserer Rang solcher Bewerber, die sich mit der Abweisung abgefunden haben, entgegengehalten werden (vgl. SächsOVG, Beschl. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, [...]; VG Leipzig, Beschl. v. 23.8.2013 - 4 L 227/13 -).
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 11 B 54/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ablehnung eines Antrages auf

    Eine Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben ist die Regel." (hieran anschließend z.B. : VG Aachen, Beschluss vom 08. Oktober 2013 - 4 L 227/13 -, juris).
  • VG Bayreuth, 15.01.2014 - B 4 K 13.934

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis wegen

    Gegen den Verlust der mit der Antragsablehnung endenden verfahrensrechtlichen Fiktion ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, weil gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in dieser Fallkonstellation VG Aachen, Beschluss vom 08.10.2013 - 4 L 227/13 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht