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   VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09   

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VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09 (https://dejure.org/2010,25113)
VG Aachen, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 K 456/09 (https://dejure.org/2010,25113)
VG Aachen, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 K 456/09 (https://dejure.org/2010,25113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung mit dem Inhalt der Untersagung eines Ausstellens von produzierten Feuerwehrstiefeln; Sicherheitsanforderungen an Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung; Rechtmäßigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Aachen, 10.03.2009 - 3 K 1729/08

    Untersagung des Inverkehrbringens von Feuerwehrstiefeln mangels Antistatik;

    Auszug aus VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
    Die Klägerin hatte gegen diese Ordnungsverfügung Klage (3 K 1729/08) erhoben und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.

    Insoweit hält die Klägerin an ihren Einwendungen gegen die Richtigkeit und Verwertbarkeit der gutachterlichen Feststellungen fest, die sie im inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren - 3 K 1729/08 - vorgetragen hatte.

    Die von der Klägerin erhobenen Rügen betreffend die Richtigkeit und Verwertbarkeit der Feststellungen der Gutachter des BGIA seien im Klageverfahren - 3 K 1729/08 - nach Anhörung der Gutachter und Inaugenscheinnahme der geprüften Stiefel allesamt entkräftet worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren - 3 K 1729/08 - und - 3 L 113/09 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - sowie im inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 25. März 2010 - 8 A 935/09 - im einzelnen ausgeführt haben, haben sowohl die von der Klägerin im Rahmen der Qualitätssicherung beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Beklagten mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte BGIA hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Klägerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.

    Die im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Verfahrens- und Prüffehler sind identisch mit denjenigen, die sie im rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren - 3 K 1729/08 - geltend gemacht hat.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - verwiesen.

  • VG Aachen, 20.11.2008 - 3 L 383/08

    Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu

    Auszug aus VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
    Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hatte die Kammer durch Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - abgelehnt.

    Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - sowie im inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 25. März 2010 - 8 A 935/09 - im einzelnen ausgeführt haben, haben sowohl die von der Klägerin im Rahmen der Qualitätssicherung beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Beklagten mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte BGIA hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Klägerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.

  • VG Aachen, 18.05.2009 - 3 L 113/09

    Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln vorläufig bestätigt

    Auszug aus VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
    Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 18. Mai 2009 - 3 L 113/09 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren - 3 K 1729/08 - und - 3 L 113/09 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 8 A 935/09
    Auszug aus VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
    Den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 25. März 2010 - 8 A 935/09 - abgelehnt.

    Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - sowie im inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 25. März 2010 - 8 A 935/09 - im einzelnen ausgeführt haben, haben sowohl die von der Klägerin im Rahmen der Qualitätssicherung beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Beklagten mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte BGIA hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Klägerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 8 B 785/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist in

    Auszug aus VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 04. August 2009 - 8 B 785/09 - verworfen.
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