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   VG Aachen, 11.09.2013 - 8 K 590/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26670
VG Aachen, 11.09.2013 - 8 K 590/09 (https://dejure.org/2013,26670)
VG Aachen, Entscheidung vom 11.09.2013 - 8 K 590/09 (https://dejure.org/2013,26670)
VG Aachen, Entscheidung vom 11. September 2013 - 8 K 590/09 (https://dejure.org/2013,26670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindertagesstätte Kleinkind Betriebskostenzuschuss Träger privatgewerblich privatgewerblicher Träger Förderung Bedarfsfeststellung Subvention Stichtag 15. März U-3-Kinder Rechtsanspruch Träger öffentlicher Jugendhilfe Jugendhilfe öffentlich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindertagesstätte; Kleinkind; Betriebskostenzuschuss; Träger; privatgewerblich; privatgewerblicher Träger; Förderung; Bedarfsfeststellung; Subvention; Stichtag; 15. März; U-3-Kinder; Rechtsanspruch; Träger öffentlicher Jugendhilfe; Jugendhilfe; öffentlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Einrichtung in der Bedarfsplanung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe als Voraussetzung für die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Frage der Verfassungswidrigkeit des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) bleibt offen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    KiBiz NRW teilweise verfassungswidrig - Ausschluss der Förderung privatgewerblicher Träger verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung privater Kinderbetreuungseinrichtung in der Bedarfsplanung allein aufgrund Kenntnisgabe der Betriebserlaubnis

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Frage der Verfassungswidrigkeit des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) bleibt offen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinderbildungsgesetz NRW teilweise verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Frage der Verfassungswidrigkeit des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) bleibt offen - Stadt Aachen lehnt Förderungsantrag u.a. unter Hinweis auf den Abschluss der Bedarfsplanung ab

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - 12 A 2778/09

    Gewährung eines Landeszuschusses für Schulkinder in der Gruppenform III c im

    Auszug aus VG Aachen, 11.09.2013 - 8 K 590/09
    Dies betont auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl.: Beschlüsse vom 30. September 2010, 12 A 2778/09 und 12 A 2777/09, beide eingestellt in NRWE, www.nrwe.de , in denen es sich auch intensiv mit der Entstehungsgeschichte und parlamentarischen Beratung auseinandersetzt.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2010 - 24 K 3716/09

    Angaben zu Verfahrensregelungen oder eine Frist bezüglich des vom Träger der

    Auszug aus VG Aachen, 11.09.2013 - 8 K 590/09
    Zur rechtlichen Bewertung der Stichtagsregelung in § 18 KiBiz und möglichen Abweichungen hiervon verweist die Klägerin auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2010 (24 K 3716/09) sowie zwei Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) vom 27. Januar 2012 (Nr. 42/774/2012) und 25. April 2012 (Nr. 42/787/2012).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - 12 A 2777/09

    Bindung eines Landes bei der Gewährung eines Landeszuschusses nach § 21 Abs. 1

    Auszug aus VG Aachen, 11.09.2013 - 8 K 590/09
    Dies betont auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl.: Beschlüsse vom 30. September 2010, 12 A 2778/09 und 12 A 2777/09, beide eingestellt in NRWE, www.nrwe.de , in denen es sich auch intensiv mit der Entstehungsgeschichte und parlamentarischen Beratung auseinandersetzt.
  • BVerwG, 27.01.1988 - 7 B 1.88

    Sozialhilfe - Altenheim - Instandsetzungsmaßnahme - Zuschussgewährung - Träger -

    Auszug aus VG Aachen, 11.09.2013 - 8 K 590/09
    In seiner Entscheidung 7 B 1/88 habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass diese grundgesetzlichen Bestimmungen einen Gewerbetreibenden nicht davor schützen, dass der Staat in Verfolgung öffentlicher Aufgaben Einrichtungen schafft oder unterstützt, die im Wettbewerb zu gewerblich betriebenen Einrichtungen stehen.
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