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   VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03   

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VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03 (https://dejure.org/2005,18636)
VG Aachen, Entscheidung vom 14.09.2005 - 6 K 372/03 (https://dejure.org/2005,18636)
VG Aachen, Entscheidung vom 14. September 2005 - 6 K 372/03 (https://dejure.org/2005,18636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechtes aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Folge von fehlendem oder verspätetem Vorbringen von Einwendungen gegen genehmigungsfähige Anlagen durch Drittbetroffene gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG; Vereinbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    Gegen diese Entscheidung suchten die Städte I. (unter dem Aktenzeichen 6 L 440/03) und V. -Q. (unter dem Aktenzeichen 6 L 505/03) beim erkennenden Gericht um einstweiligen Rechtsschutz nach.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 1984/00, 6 K 1668/02, 6 K 630/03, 6 K 631/03, 6 K 655/03, 6 K 1015/03, 6 K 1016/03, 6 L 440/03 und 6 L 505/03 sowie den Inhalt der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (16 Hefte) Bezug genommen.

    Die erforderliche enge Beziehung zu der Anlage ist bei Personen, die eine gesundheitliche Gefährdung im Hinblick auf beim Normalbetrieb der Anlage verursachte Schadstoffimmissionen befürchten, - wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 26. Januar 2004 in den Verfahren 6 L 440/03 und 6 L 505/03 ausgeführt hat - immer dann gegeben, wenn sie innerhalb des nach Nr. 4.6.2.5 der TA Luft 2002 zu ermittelnden Beurteilungsgebietes wohnen.

    Insoweit greifen zunächst die Überlegungen der Kammer in ihren Beschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - Platz.

    Gleichwohl ist im Anschluss an das Vorbringen des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen im Schriftsatz vom 8. Juli 2003 zum Verfahren 6 L 440/03 daran zu denken, das Argument, es widerspreche dem Zweck der komplexen Bekanntgabe-, Auslegungs- und Einwendungsvorschriften des § 10 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der 9. BImSchV, wenn Änderungen des ursprünglichen Genehmigungsantrags, die auf das Eingehen auf Einwendungen von Drittbetroffenen zurückgehen, zu einem erneuten Ingangsetzen eines kompletten Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens führten, - soweit erforderlich - an anderer Stelle fruchtbar zu machen.

    Zu Beginn der Rechtmäßigkeitsprüfung ist - wie auch schon in den Beschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - geschehen - der Prüfungsrahmen abzustecken.

    Wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - dargelegt, handelt es sich bei der beantragten Holzvergasungs- und Feuerungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 10, 5 MW um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 Abs. 1 BImSchG.

    Erneut Bezug nehmend auf die Beschlüsse der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - sind in formeller Hinsicht keine Rechtsfehler ersichtlich, die zur Aufhebung des angegriffenen Genehmigungsbescheids führen könnten.

    Die diesbezüglichen Ausführungen der Kammer in den Beschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - sind auch in diesem Punkt auf den zu entscheidenden Fall übertragbar.

    Dieser bzw. der FSU, dessen 1. Vorsitzender der Kläger ist und dessen Sitz mit der Wohnanschrift des Kläger übereinstimmt, war von Beginn an - auch was den Inhalt des Änderungsantrags vom 31. Juli 2002 anbelangt - ebenso eng in das Genehmigungsverfahren eingebunden wie die Städte I. und V. -Q. , die Antragstellerinnen in den Eilverfahren - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03.

    Dies ist ohnehin - wie die Kammer in den Eilbeschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - dargetan hat, weil die Entscheidung über den Genehmigungsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG eine gebundene ist - ungeachtet der aufgezeigten völker- und europarechtlichen Implikationen für Fallkonstellationen der vorliegenden Art die Vorgabe des § 46 VwVfG NRW, demzufolge die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der - wie hier - nicht nach § 44 VwVfG NRW nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Wiederum kann insoweit auf die Ausführungen in den Eilbeschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - verwiesen werden, die in der Folge auf den ausdrücklichen, in der mündlichen Verhandlung geäußerten Wunsch des Klägers wiedergegeben werden.

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 505/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    Gegen diese Entscheidung suchten die Städte I. (unter dem Aktenzeichen 6 L 440/03) und V. -Q. (unter dem Aktenzeichen 6 L 505/03) beim erkennenden Gericht um einstweiligen Rechtsschutz nach.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 1984/00, 6 K 1668/02, 6 K 630/03, 6 K 631/03, 6 K 655/03, 6 K 1015/03, 6 K 1016/03, 6 L 440/03 und 6 L 505/03 sowie den Inhalt der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (16 Hefte) Bezug genommen.

    Die erforderliche enge Beziehung zu der Anlage ist bei Personen, die eine gesundheitliche Gefährdung im Hinblick auf beim Normalbetrieb der Anlage verursachte Schadstoffimmissionen befürchten, - wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 26. Januar 2004 in den Verfahren 6 L 440/03 und 6 L 505/03 ausgeführt hat - immer dann gegeben, wenn sie innerhalb des nach Nr. 4.6.2.5 der TA Luft 2002 zu ermittelnden Beurteilungsgebietes wohnen.

    Insoweit greifen zunächst die Überlegungen der Kammer in ihren Beschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - Platz.

    Zu Beginn der Rechtmäßigkeitsprüfung ist - wie auch schon in den Beschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - geschehen - der Prüfungsrahmen abzustecken.

    Wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - dargelegt, handelt es sich bei der beantragten Holzvergasungs- und Feuerungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 10, 5 MW um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 Abs. 1 BImSchG.

    Erneut Bezug nehmend auf die Beschlüsse der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - sind in formeller Hinsicht keine Rechtsfehler ersichtlich, die zur Aufhebung des angegriffenen Genehmigungsbescheids führen könnten.

    Die diesbezüglichen Ausführungen der Kammer in den Beschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - sind auch in diesem Punkt auf den zu entscheidenden Fall übertragbar.

    Dieser bzw. der FSU, dessen 1. Vorsitzender der Kläger ist und dessen Sitz mit der Wohnanschrift des Kläger übereinstimmt, war von Beginn an - auch was den Inhalt des Änderungsantrags vom 31. Juli 2002 anbelangt - ebenso eng in das Genehmigungsverfahren eingebunden wie die Städte I. und V. -Q. , die Antragstellerinnen in den Eilverfahren - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03.

    Dies ist ohnehin - wie die Kammer in den Eilbeschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - dargetan hat, weil die Entscheidung über den Genehmigungsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG eine gebundene ist - ungeachtet der aufgezeigten völker- und europarechtlichen Implikationen für Fallkonstellationen der vorliegenden Art die Vorgabe des § 46 VwVfG NRW, demzufolge die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der - wie hier - nicht nach § 44 VwVfG NRW nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Wiederum kann insoweit auf die Ausführungen in den Eilbeschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - verwiesen werden, die in der Folge auf den ausdrücklichen, in der mündlichen Verhandlung geäußerten Wunsch des Klägers wiedergegeben werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    Eher unklar insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04 -, DÖV 2005, 436, 439.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04 -, DÖV 2005, 436, 438 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 - C 210/02 - (Wells/Secretary of State for Transport, Local Government and the Regions), NVwZ 2004, 593; in dieselbe Richtung geht Scheidler, Rechtsschutz Dritter bei fehlerhafter oder unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfung, NVwZ 2005, 863, 867 f.; ähnlich auch bereits Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2000 - 22 A 99.40009, 22 A 99.40012 -, juris, wobei dies in Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 22 B 94.314, 22 B 94.320, 22 B 95.126, 22 B 95.131 -, juris, wieder relativiert wird.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04 -, DÖV 2005, 436, 438 f.; auf die neuere Rechtsentwicklung im Bereich des internationalen Rechts weist auch Scheidler, Rechtsschutz Dritter bei fehlerhafter oder unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfung, NVwZ 2005, 863, 867 f., hin.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04 -, DÖV 2005, 436, 438 f.; deutlicher insoweit Scheidler, Rechtsschutz Dritter bei fehlerhafter oder unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfung, NVwZ 2005, 863, 867 f., der der Auffassung ist, dass die Kausalitätsrechtsprechung des BVerwG kaum den Vorgaben des EuGH entsprechen dürfte.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    Die nationalen Normen über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind nach gefestigter Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nicht dritt- oder nachbarschützend, vgl. dazu nur die grundlegenden Ausführungen des BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95- BVerwGE 100, 238 ff., NVwZ 1996, 788 ff., im Rahmen der straßenrechtlichen Planfeststellung ("Autobahn A 60").

    Eine derartige gemeinschaftsrechtliche Begünstigung Drittbetroffener durch die UVP-Richtlinie ist dem Grundsatz nach nicht gegeben, vgl. dazu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95- BVerwGE 100, 238-256 NVwZ 1996, 788 ff. ("Autobahn A 60").

    vgl. zur (bejahten) Anwendbarkeit des § 46 VwVfG bei Verstößen gegen die UVP-Richtlinie: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95-, NVwZ 1996, 788 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 = DVBl. 1996, 677 = NVwZ 1996, 788; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 -, a.a.O., und vom 7. Januar 2004 - 22 B 1288/03 -, DÖV 2004, 581 = NVwZ-RR 2004, 408.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    Sie dienen neben dem öffentlichen Interesse, einen reibungslosen und fachlich kompetenten Gesetzesvollzug durch eine sachgerechte Bestimmung des Umfangs bergbehördlicher Zuständigkeit zu gewährleisten, nicht (auch) dem Schutz und der Rücksichtnahme der Interessen Dritter bzw. der Nachbarn, vgl. zum fehlenden Drittschutz der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit zur Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren: OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2002, Az: 10 B 788/02, Juris, m.w.N.

    vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 -, NVwZ 2003, 361 = NWVBl. 2003, 54, m. w. N.".

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 = DVBl. 1996, 677 = NVwZ 1996, 788; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 -, a.a.O., und vom 7. Januar 2004 - 22 B 1288/03 -, DÖV 2004, 581 = NVwZ-RR 2004, 408.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 8 LA 206/03 -, NVwZ-RR 2004, 407; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2004 - 21 B 370/04

    Anforderungen an die verwaltungsrechtliche Qualifizierung einer genehmigten

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    Die dagegen gerichteten Beschwerden wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschlüssen vom 26. August 2004 (21 B 369/04 und 21 B 370/04) zurück.

    Sie sind auch vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen mit Beschlüssen vom 26. August 2004 - 21 B 369/04 - und - 21 B 370/04 - bestätigt worden.

    In dieselbe Richtung geht die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in den Beschlüssen vom 26. August 2004 - 21 B 369/04 - und - 21 B 370/04:.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die vorstehenden Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 26. August 2004 - 21 B 369/04 - und - 21 B 370/04 - im Grundsatz nicht beanstandet:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    vgl. insoweit auch OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, juris.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, S. 23 d. Entscheidungsabdrucks und VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 1998 - 10 S 209/97 -, NVwZ-RR 1999, 298 ff. unter II. 2 b) bb).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, Juris, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Vorsorgewerts nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der 17. BImSchV.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    EG Nr. L 73 S. 5, aufgrund der Bestimmtheit und Unbedingtheit ihrer maßgeblichen Regelungen, insbesondere in der Anlage I über die Auflistung zwingend UVP-pflichtiger Projekte, "unmittelbare Wirkung", vgl. dazu Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 11 August 1995, Rs. C-431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 35ff.

    mit der Folge, dass diese Regelungen unmittelbare und vorrangige Anwendbarkeit im nationalen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren beanspruchen, vgl. EuGH, Urteil vom 11 August 1995, Rs. C -431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 35ff. und allgemein zur unmittelbare Anwendbarkeit und zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts: EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, Rs. 26/62, Slg. 1963, Rn. 10, "van Gend & Loos".

    Dass der in Rede stehende Katalog der zwingend UVP-pflichtigen Vorhaben (Anhang I -Vorhaben) "unmittelbare Wirkung" besitzt und damit unmittelbar anwendbar ist, stellt keine hinreichende Voraussetzung dafür dar, dass jedermann, mithin auch die Antragstellerin, seine Beachtung durch die nationalen Behörden vor den Gerichten erzwingen könnte, vgl. dazu unmissverständlich: EuGH, Urteil vom 11 August 1995, Rs. C-431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 26 a.E., wonach die unmittelbare Anwendbarkeit der UVP- Richtlinie mit der Frage, ob der Einzelne sich auf die nach Gemeinschaftsrecht bestehende Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung berufen könne, "nichts zu tun" habe.

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 22 B 94.314
    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 B 12114/04 -, DÖV 2005, 436, 438 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 - C 210/02 - (Wells/Secretary of State for Transport, Local Government and the Regions), NVwZ 2004, 593; in dieselbe Richtung geht Scheidler, Rechtsschutz Dritter bei fehlerhafter oder unterbliebener Umweltverträglichkeitsprüfung, NVwZ 2005, 863, 867 f.; ähnlich auch bereits Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2000 - 22 A 99.40009, 22 A 99.40012 -, juris, wobei dies in Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 22 B 94.314, 22 B 94.320, 22 B 95.126, 22 B 95.131 -, juris, wieder relativiert wird.

    vgl. neben den Eilbeschlüssen der Kammer und des OVG NRW und der in diesen zitierten Rechtsprechung aus neuerer Zeit: OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 22 B 2076/03 - , NRWE-Datenbank; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 8 LA 206/03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 22 B 94.314, 22 B 94.320, 22 B 95.126, 22 B 95.131 -, juris; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 30. November 2004 - 5 K 184/00 -, NRWE-Datenbank; siehe des Weiteren Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 42 Rn. 95.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2004 - 8 LA 206/03

    Keine drittschützende Wirkung von UVPG und UVPG ND

    Auszug aus VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 8 LA 206/03 -, NVwZ-RR 2004, 407; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 10 B 788/02 -, a.a.O.

    vgl. neben den Eilbeschlüssen der Kammer und des OVG NRW und der in diesen zitierten Rechtsprechung aus neuerer Zeit: OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 22 B 2076/03 - , NRWE-Datenbank; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 8 LA 206/03 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - 22 B 94.314, 22 B 94.320, 22 B 95.126, 22 B 95.131 -, juris; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 30. November 2004 - 5 K 184/00 -, NRWE-Datenbank; siehe des Weiteren Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 42 Rn. 95.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • VGH Bayern, 26.01.1993 - 8 A 92.40143

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis im straßenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 2076/03

    Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 22 A 99.40009
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

  • VG Aachen, 30.11.2004 - 5 K 184/00

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen; Optisch

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1996 - 1 M 95/95
  • VG Freiburg, 18.07.2006 - 1 K 2374/04

    Entlackungsanlage; Abgasreinigung; Abfallverbrennung; immissionsrechtliche

    Insbesondere kann deshalb dahinstehen ob die Unterlassung einer UVP mit Einbeziehung der Öffentlichkeit dritt- bzw. Nachbar schützend gewesen wäre bzw. ob nicht wegen der Gebundenheit des Genehmigungsanspruchs der Beigeladenen sogar eine Unbeachtlichkeit i.S.v. § 46 LVwVfG in Betracht gekommen wäre (wegen der Komplexität des Genehmigungsverfahrens allerdings an einer Irrelevanz von Verfahrensfehlern zweifelnd: Dietlein, in: Landmann/Rohmer, a.a.O. Band I § 10 BImSchG Rdnr. 283 [Mai 2003]; zur Frage des Drittschutzes durch UVP-Vorschriften mit Blick auf nationales und Europarecht vgl. die unterschiedlichen Auffassungen in der Rspr.: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.1.2005, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 27.5.2003 - 22 B 94.314 - Juris; OVG NRW, Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10(95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 -6 K 372/03 -Juris [überaus ausführlich und unter Darstellung auch der neuesten EuGH-Rechtsprechung]).

    Aus der Einhaltung von Vorsorgewerten kann aber darauf geschlossen werden, dass zugleich - und gewissermaßen erst recht - dem Nachbarschutz nach § 5 Abs. 1 Satz Nr. 1 BImSchG Genüge getan ist (vgl. etwa auch, wenngleich unter dem Gesichtspunkt einer Einhaltung der Emissionswerte der 17. BImSchV: OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 18.11.1997 - 21 D 10/95.AK - Juris; VG Aachen, Urt. v. 14.9.2005 - 6 K 372/03 - a.a.O., m.w.N.).

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

    Insbesondere soll die energetische Verwertung von (CO 2 -neutralem) Altholz (hier in Form von Hackschnitzel), das als "nachwachsender Rohstoff" zur Biomasse zählt (vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. September 2005 -6 K 372/03-, zitiert nach juris), im vorliegenden Fall den Einsatz von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl) bei den Einzelfeuerstätten ersetzen.
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