Rechtsprechung
VG Aachen, 15.06.2007 - 9 K 2737/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen; Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks durch Rauchentwicklung bei der Verbrennung von Gartenabfällen; Vorliegen einer Klagebefugnis des Nachbarn bei möglicher Verletzung eigener Rechte; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
Verbrennen von Pflanzenabfällen
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Göttingen, 23.09.2002 - 4 A 4078/02
Allgemeinverfügung über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.; Klagebefugnis …
Auszug aus VG Aachen, 15.06.2007 - 9 K 2737/04
vgl. Verwaltungsgericht (VG) Göttingen, Urteil vom 23. September 2002 - 4 A 4078/02 -, Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft (AbfallR) 2003, 41.
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4660/20
Drittanfechtungsklage gegen abfallrechtliche Ausnahmezulassung zur Beseitigung …
Das Verwaltungsgericht Aachen führte in einer Entscheidung vom 15.06.2007 (9 K 2737/04) aus, § 28 Abs. 2 KrWG ermächtige jedenfalls nicht zu Dauerregelungen, die eine Entsorgung außerhalb dafür zugelassener Anlagen über einen sehr langen Zeitraum ermöglichten.Auch wenn danach maßgeblich auf das Kriterium der "Atypik" abgestellt wird oder das Merkmal der "Unverhältnismäßigkeit der Geltung des Anlagenbenutzungszwangs" in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken ist (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 18.01.2005 - 20 A 1456/04 -, juris Rn. 9; VG Aachen, Urteil vom 15.06.2007 - 9 K 2737/04 -, juris Rn. 26), liegt hier kein Einzelfall im Sinne des § 28 Abs. 2 KrWG vor.
- VG Hannover, 30.08.2012 - 12 A 2623/11
Brenntag; Brennverordnung; Gartenabfall; Grünschnitt; Luftqualität; Verbrennung
Auch hier sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich, sodass eine genauere Fassung etwa unter Angabe einer bestimmten Windstärke nicht zielführend erscheint (anders wohl VG Aachen, Urt. v. 15.06.2007 - 9 K 2737/04, juris).Sowohl der Begriff "Gesundheit der Menschen" als auch der Begriff der öffentlichen Sicherheit sind - wie der Oberbegriff "Wohl der Allgemeinheit" zeigt - auf die Allgemeinheit bezogen, sodass ein drittschützender Gehalt nicht vorliegt (…vgl. zu dem insoweit gleich lautenden § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG nur Kunig, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 10 Rn. 32;… Frenz, KrW-/AbfG, 3. Aufl. 2002, § 10 Rn. 24;… ebenso VG Göttingen, Urt. v. 23.09.2002 - 4 A 4078/02, juris; unzutreffend demgegenüber VG Aachen, Urt. v. 15.06.2007 - 9 K 2737/04, juris;… VG Minden, Urt. v. 27.05.2009 - 11 K 2003/08, juris).
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4542/20
Verpflichtungsklage auf Abgabe einer Annahmeerklärung zur Beseitigung von …
Das Verwaltungsgericht Aachen führte in einer Entscheidung vom 15.06.2007 (9 K 2737/04) aus, § 28 Abs. 2 KrWG ermächtige jedenfalls nicht zu Dauerregelungen, die eine Entsorgung außerhalb dafür zugelassener Anlagen über einen sehr langen Zeitraum ermöglichten.Auch wenn danach maßgeblich auf das Kriterium der "Atypik" abgestellt wird oder das Merkmal der "Unverhältnismäßigkeit der Geltung des Anlagenbenutzungszwangs" in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken ist (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 18.01.2005 - 20 A 1456/04 -, juris Rn. 9; VG Aachen, Urteil vom 15.06.2007 - 9 K 2737/04 -, juris Rn. 26), liegt hier kein Einzelfall im Sinne des § 28 Abs. 2 KrWG vor.
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4536/20
Erteilung einer Ausnahmezulassung zur Beseitigung von Abfällen ohne Antrag und …
Das Verwaltungsgericht Aachen führte in einer Entscheidung vom 15.06.2007 (9 K 2737/04) aus, § 28 Abs. 2 KrWG ermächtige jedenfalls nicht zu Dauerregelungen, die eine Entsorgung außerhalb dafür zugelassener Anlagen über einen sehr langen Zeitraum ermöglichten.Auch wenn danach maßgeblich auf das Kriterium der "Atypik" abgestellt wird oder das Merkmal der "Unverhältnismäßigkeit der Geltung des Anlagenbenutzungszwangs" in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken ist (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 18.01.2005 - 20 A 1456/04 -, juris Rn. 9; VG Aachen, Urteil vom 15.06.2007 - 9 K 2737/04 -, juris Rn. 26), liegt hier kein Einzelfall im Sinne des § 28 Abs. 2 KrWG vor.
- VG Minden, 27.05.2009 - 11 K 2003/08
"Brenntage" in Preußisch Oldendorf unzulässig
vgl. hierzu VG Aachen, Urteil vom 15.6.2007 - 9 K 2737/04 -, AbfallR 2007, 233; VG Göttingen, Urteil vom 23.9.2002 - 4 A 4078/02 -, AbfallR 2003, 42.Ausnahmen im Einzelfall dürfen damit nicht die Qualität einer dauerhaften oder allgemeinen (durch Verordnung nach § 27 Abs. 3 KrW-/AbfG) zuzulassenden Regelung erreichen, vgl. VG Aachen, Urteil vom 15.6.2007 - 9 K 2737/04 -, AbfallR 2007, 233; Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, Kommentar, 2. Auflage 2003, § 27 Rdn. 51, Fluck in: Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2009, Kommentar, Band 1, § 27 KrW-/AbfG, Rdn. 173, wobei die hierbei anzustellende qualitative, nicht quantitative Betrachtung den Erlass von mehreren gleichlautenden Einzelverwaltungsakten in Form einer Allgemeinverfügung nicht ausschließt, allerdings voraussetzt, dass es sich um einen oder mehrere atypische Ausnahmefälle handelt, in denen die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer oder mehrerer gleichgelagerter Ausnahmen nach § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG vorliegen.