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   VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14   

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https://dejure.org/2014,28259
VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14 (https://dejure.org/2014,28259)
VG Aachen, Entscheidung vom 15.09.2014 - 8 L 598/14 (https://dejure.org/2014,28259)
VG Aachen, Entscheidung vom 15. September 2014 - 8 L 598/14 (https://dejure.org/2014,28259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; allgemeine Erteilungsvoraussetzung; Straftat; strafrechtliche Verurteilung; Verurteilung; Ausweisungsgrund; Ausweisung; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Wiederholungsgefahr; Integration; Verwurzelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweiliger Rechtsschutz; allgemeine Erteilungsvoraussetzung; Straftat; strafrechtliche Verurteilung; Verurteilung; Ausweisungsgrund; Ausweisung; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Wiederholungsgefahr; Integration; Verwurzelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung i.R.e. Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 18 B 538/08

    Reiseunfähigkeit als ein auf § 60a Abs. 2 AufenthG gestütztes inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14
    Ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis in Form einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit kann gegeben sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 - und vom 29. November 2010 - 18 B 910/10, NVwZ-RR 2011, 300, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Davon ausgehend kann - außer in Fällen einer Flugreise- bzw. Transportuntauglichkeit im engeren Sinne - bei einer Erkrankung vom Vorliegen eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses in Form einer Reiseunfähigkeit - nur ausgegangen werden, wenn entweder im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Gesundheitsverschlechterung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche und nachhaltige Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den Gegebenheiten im Zielstaat bewirkt werden darf oder wenn dem Ausländer bei seiner Ankunft im Zielstaat eine Gefährdung im genannten Sinne droht, weil es an einer erforderlichen, unmittelbar nach der Ankunft einsetzenden Betreuung oder Versorgung fehlt.

    Gegebenenfalls muss die Ausländerbehörde bei der Abschiebung entsprechend ihrer staatlichen Schutzpflicht die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einer solchen Gefahr zu begegnen, etwa durch Medikamentenmitgabe oder sonstige ärztliche Hilfen bis hin zur Flugbegleitung, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 18 B 126/09 - und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - 18 B 910/10

    Reisefähigkeit eines in Deutschland unter Betreuung gestellten Ausländers bei

    Auszug aus VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14
    Ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis in Form einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit kann gegeben sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 - und vom 29. November 2010 - 18 B 910/10, NVwZ-RR 2011, 300, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Indem das Aufenthaltsgesetz ebenso wie zuvor das Ausländergesetz die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht (vgl. § 58 AufenthG), nimmt es in diesem Zusammenhang vielfach zu erwartende Auswirkungen auf den gesundheitlichen, insbesondere psychischen Zustand des Betroffenen in Kauf und lässt diese nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die durch § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ihre Begrenzung erfahren, als Abschiebungsverbote gelten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 17 B 216/12 - und vom 29. November 2010 - 18 B 910/10 jeweils mit weiteren Nachweisen.

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14
    Das in Art. 8 EMRK normierte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 - juris - Rn. 19.
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14
    Die Norm verbietet den Vertragsstaaten auch nicht, einen ausländischen Staatsangehörigen abzuschieben, wenn er sich bereits seit einer gewissen Zeit in dem Vertragsstaat aufhält, vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Entscheidung vom 7. Oktober 2004 - 33743/03 - juris - Rn. 97.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14
    Ein Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn aus Gründen höherrangigen Rechts die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geboten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009, - 1 C 3.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Aachen, 15.09.2014 - 8 L 598/14
    Ein Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn aus Gründen höherrangigen Rechts die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geboten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009, - 1 C 3.08 - und vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -.
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