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   VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1731/10   

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https://dejure.org/2014,44045
VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1731/10 (https://dejure.org/2014,44045)
VG Aachen, Entscheidung vom 15.12.2014 - 6 K 1731/10 (https://dejure.org/2014,44045)
VG Aachen, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 6 K 1731/10 (https://dejure.org/2014,44045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung; Zustandsverantwortlichkeit; früherer Eigentümer; gesellschaftsrechtliche Nachhaftung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Bestimmtheit; prorata-Verteilung; Sanierungspflicht; Kostentragungspflicht; Ermessen; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung; Zustandsverantwortlichkeit; früherer Eigentümer; gesellschaftsrechtliche Nachhaftung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Bestimmtheit; pro-rata-Verteilung; Sanierungspflicht; Kostentragungspflicht; Ermessen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für die im Wege einer Ersatzvornahme durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1180/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung;

    Ergänzend verweist der Kläger zur weiteren Begründung der Klage schließlich auf sein Vorbringen in den Parallelverfahren 6 K 1566/10 und 6 K 1731/10.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1181/10, 6 K 1566/10, 6 K 1731/10, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 1653/98 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.

    Zusammen mit den bereits erhobenen Kosten in Höhe von 584.806,87 EUR (496.933,05 EUR für die gutachterlich begleitete Durchführung der Sanierungsmaßnahmen - Gegenstand der Verfahren 6 K 1566/10 und 6 K 1731/10 - sowie 87.873,82 EUR für die Sanierungsuntersuchung - Gegenstand der Verfahren 6 K 2235/01 und 6 K 1181/10 -) ergibt sich eine den Verkehrswert als Grenze nicht übersteigende Gesamtbelastung des Klägers von 598.151,50 EUR.

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1181/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung;

    Ergänzend verweist der Kläger zur weiteren Begründung der Klage schließlich auf sein Vorbringen in den Parallelverfahren 6 K 1566/10 und 6 K 1731/10.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1180/10, 6 K 1566/10, 6 K 1731/10, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 1653/98 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.

    Zusammen mit den bereits erhobenen Kosten in Höhe von 510.277,68 EUR (496.933,05 EUR für die gutachterlich begleitete Durchführung der Sanierungsmaßnahmen - Gegenstand der Verfahren 6 K 1566/10 und 6 K 1731/10 - sowie 13.344,63 EUR für die Außerbetriebnahme der drei unterirdischen Tanks - Gegenstand der Verfahren 6 K 2019/99 und 6 K 1180/10 -) ergibt sich eine den Verkehrswert als Grenze nicht übersteigende Gesamtbelastung des Klägers von 598.151,50 EUR.

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

    Die hiergegen beim Verwaltungsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 6 K 1731/10 erhobene Klage hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 15. Dezember 2014 abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1180/10, 6 K 1181/10, 6 K 1731/10, 6 L 1653/98, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 349/05 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.

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