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   VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07   

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VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07 (https://dejure.org/2008,18175)
VG Aachen, Entscheidung vom 18.06.2008 - 8 K 1272/07 (https://dejure.org/2008,18175)
VG Aachen, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 (https://dejure.org/2008,18175)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Die Bestimmung entfaltet in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass der Betroffene sich vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann, vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", InfAuslR 2007, 89.

    Diese Auslegung hat der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache "H. " auf das hier in Rede stehende Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien übertragen und dahingehend konkretisiert, dass die Bestimmung im Hinblick auf deren praktische Wirksamkeit auch Wirkungen auf das Recht eines tunesischen Staatsangehörigen entfaltet, sich im Gebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten, wenn dieser Staatsangehörige von dem Mitgliedstaat eine ordnungsgemäße Genehmigung erhalten hat, eine Berufstätigkeit für eine die Dauer seiner Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit auszuüben, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O.

    Eine solche Möglichkeit würde zum einen die Bestimmungen eines von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geschlossenen Abkommens beeinträchtigen und zum anderen die einheitliche Anwendung dieses Verbots in Frage stellen, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O.

    Für die weitere Frage, ob dem tunesischen Staatsangehörigen durch die unbefristete Arbeitsberechtigung ein "weitergehendes Beschäftigungsrecht" eingeräumt worden ist, das geeignet ist, aufenthaltsrechtliche Wirkungen des Diskriminierungsverbotes zu begründen, kommt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei einer rein formalen Betrachtungsweise ferner allein darauf an, ob die zeitliche Geltungsdauer der Arbeitsgenehmigung die zeitliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigt, vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 1999 - C-416/96 - "El-Yassini", a.a.O., Rdnr. 65 und vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 42.

    Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof die dort entwickelte Rechtsprechung in der Rechtssache "H. " im Wege eines "Erst-Recht- Schlusses" auf das Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 Europa-Mittelmeer- Abkommen/Tunesien und den dort zugrunde liegenden Fall einer nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis übertragen, woraus abzuleiten ist, dass die Rechtsprechung in gleicher Weise nach wie vor auch Geltung für Verlängerungssituationen beansprucht, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 42.

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die Kündigungsbedingungen erkannt, dass die von dem Diskriminierungsverbot grundsätzlich nicht berührte Berechtigung des Mitgliedstaates zur Regelung des Aufenthaltes eines Ausländers, dem zunächst die Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Berufstätigkeit erteilt worden ist, nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass der Betroffene durch die Verweigerung des weiteren Aufenthaltes gezwungen wird, sein Arbeitsverhältnis vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 37 sowie Schlussantrag des Generalanwaltes vom 6. April 2006, a.a.O., Rdnr. 46 bis 52.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Diskriminierungsverbot - zum Aufenthaltsrecht für

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.

    Dies ergibt sich insbesondere auch aus den Ausführungen des Generalanwalts im Schlussantrag vom 6. April 2006, der gerade die im deutschen Arbeitsgenehmigungsrecht vorgesehene vollständige Abhängigkeit der Arbeitsgenehmigung vom Fortbestand der Aufenthaltsgenehmigung unter Hinweis auf die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit in Frage gestellt hat, und denen der Europäische Gerichtshof mit seiner Auslegung letztlich gefolgt ist, vgl. Schlussantrag des Generalanwalts Colomer vom 6. April 2006, juris, Rdnr. 57 ff.; VGH BW, Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, a.a.O.

    Im Übrigen ist zu beachten, dass bei einem anderem Verständnis, namentlich einem Festhalten an der bisherigen aufenthaltsrechtlichen Beurteilung der Diskriminierungsverbote der Europa-Mittelmeer-Abkommen in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen von deutschen Arbeitsgenehmigungen letztlich ins Leere gehen würde, wenn man sie auf solche Fälle beschränken würde, in denen nach innerstaatlichem Recht von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Beschäftigungsrechte verliehen worden sind, da nach deutschem Recht mit der Arbeitsgenehmigung gerade keine aufenthaltsunabhängigen Rechte verliehen werden, vgl. VGH BW, Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 - , a.a.O.

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.

    Ob und in welchem Umfang diese Erlaubnis erteilt wird, bestimmt sich jedoch ausschließlich nach nationalem Recht, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, a.a.O.

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der für die Auslegung von zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dritten Ländern gemäß Art. 300, 310 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) geschlossenen Abkommen allein zuständig ist, vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 1987 - 12/86 - "Demirel", Slg. 1987, 3719, untersagt das Diskriminierungsverbot es einem Mitgliedstaat daher grundsätzlich auch nicht, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hatte, abzulehnen, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht, vgl. hierzu und zum Nachstehenden: EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - C-416/96 - "El-Yassini", InfAuslR 1999, 218 zu Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 (BGBl. 1978 II S. 690 ff. - Kooperationsabkommen EWG/Marokko -).

    Für die weitere Frage, ob dem tunesischen Staatsangehörigen durch die unbefristete Arbeitsberechtigung ein "weitergehendes Beschäftigungsrecht" eingeräumt worden ist, das geeignet ist, aufenthaltsrechtliche Wirkungen des Diskriminierungsverbotes zu begründen, kommt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei einer rein formalen Betrachtungsweise ferner allein darauf an, ob die zeitliche Geltungsdauer der Arbeitsgenehmigung die zeitliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigt, vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 1999 - C-416/96 - "El-Yassini", a.a.O., Rdnr. 65 und vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 - "H. ", a.a.O., Rdnr. 42.

    Zum einen hat der Europäische Gerichtshof die Auslegung des Diskriminierungsverbotes, wonach dieses unter bestimmten Umständen ausnahmsweise auch aufenthaltsrechtliche Wirkungen entfalten kann, erstmals in einem Fall geprägt, dem ebenfalls die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zugrunde lag, vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - C-416/96 - "El-Yassini", a.a.O.

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Der Kläger hat auch ein Rechtsschutzbedürfnis, eine Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit zu erwirken, da sich diese auf seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung auswirken kann, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 -, BVerwGE 121, 86 (88).

    Dem Kläger steht bezogen auf den für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 -, a.a.O., ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab dem 25. März 2005 zu.

  • VG Aachen, 16.10.2007 - 8 L 261/07

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Feststellungsklage,

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Auf den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz des Klägers vom 11. Juli 2007 hat die Kammer mit Beschluss vom 16. Oktober 2007 (8 L 261/07) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22. Mai 2007 gegen die Ordnungsverfügung vom 2. Mai 2007 angeordnet.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit Bezug genommen auf die Gründe des Beschlusses der Kammer vom 16. Oktober 2007 im vorangegangenen Eilverfahren (8 L 261/07), denen der Kläger im vorliegenden Verfahren nicht entgegengetreten ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - 17 B 893/03

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens aufenthaltsrechtlicher

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.
  • VGH Bayern, 26.01.2007 - 24 C 06.3378
    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 18 B 983/05

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 18 B 722/07

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko

    Auszug aus VG Aachen, 18.06.2008 - 8 K 1272/07
    Soweit in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichtsbarkeit den in den Europa-Mittelmeer-Abkommen enthaltenen Diskriminierungsverboten aufenthaltsrechtliche Wirkungen bisher unter Hinweis darauf abgesprochen worden sind, dass nach deutschem Recht auch eine unbefristet erteilte Arbeitsberechtigung wegen des im Arbeitsgenehmigungsrecht angelegten Vorrangs des Aufenthaltsrechts (vgl. § 284 Abs. 5 SGB III, § 8 i.V.m. § 5 ArGV) keine weitergehenden, von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängigen, gleichsam "überschießenden" Rechte auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt vermittle, vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18/02 -, NVwZ 2004, 241; im Anschluss daran: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 25. Juli 2005 - 18 B 983/05 -, juris, vom 5. Februar 2004 - 17 B 893/03 -, juris und vom 25. August 2004 - 19 B 1312/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 983/05, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, NVwZ-RR 2005, 285, kann nach Auffassung der Kammer diese Argumentation nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2006 nicht aufrechterhalten werden, vgl. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983 sowie BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris.
  • VGH Hessen, 06.04.2004 - 9 TG 864/04

    Marokkanischer Arbeitnehmer; Aufenthalt; Diskriminierungsverbot

  • EuGH, 26.10.2006 - C-4/05

    Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des

    In der Rechtsprechung der Kammer ist zudem geklärt, dass unter Berücksichtigung der gerade zum deutschen Arbeitserlaubnisrecht ergangenen Rechtsprechung des EuGH auch die unbefristete Arbeitsberechtigung, die ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - wie dem Kläger - nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage gemäß § 286 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArGV erteilt wurde und die auch nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 analog § 105 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ihre Gültigkeit behielt, vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz (GK-AufenthG), Band 3, Stand: Oktober 2006, § 105 Rdnr. 9 und 5; BT-Drucks. 15/420, S. 101, dem Betroffenen eine weitergehende Rechtsposition in Bezug auf die Beschäftigung als in Bezug auf den Aufenthalt im Sinne der vom EuGH umschriebenen Ausnahmekonstellation verleiht, vgl. (noch nicht rechtskräftiges) Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 -, juris - derzeit anhängig beim BVerwG unter dem Az. - 1 C 14.08 -.

    Die nationalen Regelungen, durch die das Erlöschen der unbefristeten Arbeitsberechtigung nach Wegfall eines auch nur vorübergehenden Bleiberechts angeordnet wird, verstoßen mangels hinreichender Transparenz selbst gegen die auch im Gemeinschaftsrecht geltenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit und nehmen dem Diskriminierungsverbot im Rahmen dessen Anwendungsbereichs seine praktische Wirksamkeit, vgl. (noch nicht rechtskräftiges) Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 -, a.a.O.; i.E. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer- Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; für das Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80: VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 -, DVBl. 2008, 1002; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983; VGH Bayern, Beschlüsse vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris., und vom 13. Februar 2008 - 10 ZB 07.3197 -, juris; ähnlich, aber i.E. offen gelassen: VGH BW, Beschluss vom 30. März 2009 - 11 S 3249/08 -, juris.

    Dies gilt auch für die Fälle, in denen in der neueren, nationalen obergerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dem Diskriminierungsverbot anerkannt wurde, vgl. VGH BW, Urteile vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3, und vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 -, DVBl. 2008, 1002; Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

    Die vom Antragsteller zitierten anderslautenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen 8 K 1272/07 und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts 4 Bf 232/07 - sind vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 8. Dezember 2009 - 1C 14.08 und 1 C 16.08 - aufgehoben worden.
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