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   VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11   

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https://dejure.org/2012,13546
VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2012,13546)
VG Aachen, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2012,13546)
VG Aachen, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 K 181/11 (https://dejure.org/2012,13546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Heatballs" bleiben endgültig verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heatballs - Satire mit Glühlampen

  • taz.de (Pressebericht, 19.06.2012)

    Glühbirnen-Satire bleibt verboten: Niemand heizt mit "Heatballs"

  • Telepolis (Pressemeldung)

    "Heatballs" verboten: Glühlampen dürfen nicht als Heizung vertrieben werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Heatballs" bleiben endgültig verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Heatballs" bleiben endgültig verboten - Keine Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Heatball"-Aktion: Kein Mensch heizt mit Glühbirnen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 224. Die Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren, entbindet indes nicht von der grundgesetzlichen Verpflichtung, die Freiheit des Lebensbereichs Kunst zu schützen, also bei der konkreten Rechtsanwendung zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorliegen.

    BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - BVerfGE 67, 213, 226. An diesen Merkmalen fehlt es der hier zu beurteilenden Aktion.

    Sieht man das Wesentliche eines Kunstwerks hingegen darin, dass bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps erfüllt sind und legt man insofern einen eher formalen Kunstbegriff zugrunde, BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, 226f., führte auch dies nicht zur Eröffnung des Schutzbereiches des Art. 5 Abs. 3 GG.

    Betrachtet man schließlich mit dem offenen Kunstbegriff als kennzeichnendes Merkmal einer künstlerischen Äußerung den Umstand, dass sie wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes die Möglichkeit eröffnet, der Darstellung im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weitreichendere Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt, BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 16/82 -, BVerfGE 67, 213, 227, ist auch eine solche künstlerisch begründete Rezeptionsvielfalt hier nicht zu erkennen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 4 B 978/11

    "Heatballs" bleiben vorläufig verboten

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 24. Februar 2012 - 4 B 978/11 - zurückgewiesen.

    vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 24. Februar 2012 - 4 B 978/11 -, S. 2 im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Dietrich, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2012, 598, 599; zur entsprechenden Regelungstechnik des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) Klindt, GPSG Kommentar, 1. Auflage 2007, § 8 Rn. 39; im Ergebnis ebenso Scheel, in: Landmann/Rohmer, Gewerberecht, Stand: 59. Ergänzungslieferung 2011, § 8 GPSG Rn. 39 f., der regelmäßig von einer Ermessensreduktion auf Null ausgeht.

    Diese Hilfserwägung hat das Oberverwaltungsgericht NRW im zugehörigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschwerdebeschluss vom 24. Februar 2012 - 4 B 978/11 -, S. 8 ff. (Ziffer 4.2) mit folgenden Ausführungen, die sich die angerufene Kammer zu Eigen macht, begründet:.

  • VG Aachen, 26.07.2011 - 3 L 43/11

    "Heatballs" bleiben vorläufig verboten

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    Mit Beschluss vom 26. Juli 2011 - 3 L 43/11 - hat die angerufene Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 3 L 43/11 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    Vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 514/90 -, BVerfGE 86, 1, 9 ("Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst").
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173; Beschluss vom 17. Juli 1984 - 1 BvR 816/82 - BVerfGE 67, 213, 226. An diesen Merkmalen fehlt es der hier zu beurteilenden Aktion.
  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    vgl. zur Unanwendbarkeit deutscher Grundrechte in diesem Fall: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, 45 ff.
  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
    vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 1993, C-155/91 - Kommission/Rat (Abfallrichtlinie), juris.
  • VG Aachen, 26.07.2011 - 3 L 43/11
    Die Antragstellerin hat am 1. Februar 2011 um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und im zugehörigen Verfahren - 3 K 181/11 - Klage erhoben.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 3 K 181/11 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 6. Januar 2011 wiederherzustellen bzw. anzuordnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im zugehörigen Klageverfahren - 3 K 181/11 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners verwiesen.

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