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   VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11   

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https://dejure.org/2013,41539
VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11 (https://dejure.org/2013,41539)
VG Aachen, Entscheidung vom 19.12.2013 - 5 K 1285/11 (https://dejure.org/2013,41539)
VG Aachen, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 5 K 1285/11 (https://dejure.org/2013,41539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Rahmenplan; Rahmenplanung; 'städtebauliche Maßnahmen'

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Rahmenplan; Rahmenplanung; 'städtebauliche Maßnahmen'

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 25 Abs. 1 Nr. 2
    Gemeindliches Vorkaufsrecht aufgrund Rahmenplanung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stützen einer Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auf eine (informelle) Rahmenplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts zur Realisierung einer Gewerbegebietsaufwertung ist nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts zur Realisierung einer Gewerbegebietsaufwertung ist nicht zu beanstanden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung gemeindlichen Vorkaufsrechts zwecks Gewerbegebietsaufwertung nicht zu beanstanden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung

    Auszug aus VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11
    Die sich hieraus ergebende Entscheidungskompetenz, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten, begründet zugleich die Kompetenz, sich für dessen Ausübung zu entscheiden, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, juris.

    Im Übrigen wäre die Verpflichtungserklärung des Oberbürgermeisters gegenüber dem Verkäufer auch mit dessen alleiniger Unterschrift verbindlich geworden, da sie vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss als dem kommunalverfassungsrechtlich zur Willensbildung zuständigen Organ vorab genehmigt worden war, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 UE 231/04 -, juris.

    Zwar ist die Mitteilung des beurkundenden Notars über den Abschluss des Vertrages bereits am 19. April 2011 bei der Beklagten eingegangen; die Zweimonatsfrist konnte jedoch frühestens mit Kenntnis des erst am 6. Mai 2011 bei der Beklagten eingegangenen Vertrages beginnen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.

    Sie müssen auf ein Ziel gerichtet sein, das im konkreten Fall mit den Mitteln der Bauleitplanung und des Städtebaurechts zulässigerweise verfolgt werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, juris; Paetow in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, a.a.O. Rdnr. 5.

    Dem entsprechend ist der Begriff der 'städtebaulichen Maßnahmen' weit zu verstehen und nur ein Minimum an Konkretisierung der Planung zu fordern, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.

  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

    Auszug aus VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11
    Einbezogen werden in den Geltungsbereich einer Vorkaufssatzung können nur solche Flächen, deren Erwerb der Verwirklichung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahmen dienlich ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 4 B 43/09 - und vom 15. Februar 2000 - 4 B 10/00 -, beide: juris.
  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 3 UE 231/04

    Gemeindliches Vorkaufsrecht; Ausübung; Unterschrift des Bürgermeisters; Wohl der

    Auszug aus VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11
    Im Übrigen wäre die Verpflichtungserklärung des Oberbürgermeisters gegenüber dem Verkäufer auch mit dessen alleiniger Unterschrift verbindlich geworden, da sie vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss als dem kommunalverfassungsrechtlich zur Willensbildung zuständigen Organ vorab genehmigt worden war, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 UE 231/04 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1991 - 3 S 920/91

    Voraussetzungen für Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts durch Satzung

    Auszug aus VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11
    Darüber hinaus können aber auch unterhalb dieser Schwelle liegende informelle Rahmenpläne genügen, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 3 S 920/91 - juris; Paetow in Berliner Kommentar zum BauGB, § 25 Rdnr. 4.; Bundestags-Drucksache 10/4630 S. 60.
  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698

    Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung

    Da über § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einerseits der Gemeinde ermöglicht werden soll, durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik schon frühzeitig eine langfristig geordnete Planung und Entwicklung zu sichern, andererseits aber dieser kein Instrument an die Hand gegeben werden soll, um Grundstücke zu erwerben, die zur Umsetzung der von ihr betriebenen Bauleitplanung ersichtlich nicht benötigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 26.4.2011 - OVG 2 A 17.09 - juris Rn. 5), ist zur Erfüllung des Tatbestands der Ermächtigungsnorm ein Minimum an Konkretisierung der Planung ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, U.v. 28.7.1997 - 10a D 31/97.NE - NVwZ 1999, 432 = juris Rn. 15; v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - BRS 76 Nr. 117 = juris Rn. 82; VG Aachen, U.v. 19.12.2013 - 5 K 1285/11 - juris Rn. 41 f.).

    Dazu gehören etwa Rahmenplanungen (vgl. § 140 Nr. 4 BauGB), Entwicklungsplanungen und -konzepte sowie alle sonstigen von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Planungen im Sinn von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (vgl. BT-Drs. 10/4630, S. 83; BayVGH, B.v. 24.2.2010 - 1 ZB 08.3231 - juris Rn. 29; OVG NRW, U.v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - BRS 76 Nr. 117 = juris Rn. 84; VG Aachen, U.v. 19.12.2013 - 5 K 1285/11 - juris Rn. 38, 39; Reidt a.a.O. Rn. 7; Paetow in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: Juni 2018, § 25 Rn. 4; a.A. / enger Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2018, § 25 Rn. 15a - 17).

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