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   VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09   

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https://dejure.org/2011,13041
VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09 (https://dejure.org/2011,13041)
VG Aachen, Entscheidung vom 20.09.2011 - 2 K 1058/09 (https://dejure.org/2011,13041)
VG Aachen, Entscheidung vom 20. September 2011 - 2 K 1058/09 (https://dejure.org/2011,13041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Genehmigung für den Betrieb eines Gelegenheitsverkehrs mit Taxen; Voraussetzungen für die Feststellung der Zuverlässigkeit eines Unternehmers bei nicht genehmigter Überlassung des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen an seinen Sohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09
    9/2266 S. 6, und noch zu § 2 Abs. 2 PBefG a.F.: BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1989 - 1 BvL 32/82, 1 BvL 6/83 -, BVerfGE 81, 40.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 73.69
    Auszug aus VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09
    Deshalb ist bei einem bisher nicht einwandfreien Verhalten des Antragstellers eine objektive Würdigung aller tatsächlichen Umstände einschließlich der Persönlichkeitsart darauf erforderlich, ob er dennoch Vertrauen verdient, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1962 - 7 C 37/60 -, NJW 1962 S. 882 und vom 20. November 1970 - 7 C 73/69 -, BVerwGE 36, 288, und auch Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: November 2010, § 13 Anm. 15 ff., 24 ff., sowie Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Dezember 2010, § 13 Rz. 8 ff. und § 1 PBefG Rz. 2,3 ff, jeweils m.w.Nw. zur Rechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1996 - 13 A 1250/96

    Gewerberecht: Zuverlässigkeitsprüfung eines Mietwagenunternehmers

    Auszug aus VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09
    § 1 Abs. 1 PBZugV lässt weiterhin eine an der Gesamtpersönlichkeit des Unternehmers orientierte Prognose zu, und Abs. 2 der Vorschrift führt zusätzliche - nicht abschließende - Fallgestaltungen auf, in denen eine Zuverlässigkeit zu verneinen ist, vgl. so bereits Oberverwaltungsgericht für das Land Nordhein-Westfalen (OVG NRW) zu der Vorgängervorschrift des § 1 der BerufszugangsVO vom 9. April 1991 - BGBl. S. 896 - im Beschluss vom 7. August 1996 - 13 A 1250/96 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Dezember 2010, § 13 Rz. 8 ff. und § 1 PBZugV Rz. 2.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 1058/09
    Der Kläger hat nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, vgl. dazu etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94/86 -, juris, keinen Anspruch auf die Wiedererteilung der beantragten Genehmigungen.
  • VG Düsseldorf, 14.09.2023 - 6 L 1791/23

    Eilverfahren gegen den Widerruf von 77 Mietwagengenehmigungen in Düsseldorf ohne

    Dies folgt schon daraus, dass die Regelung zur Genehmigungspflicht, gegen die hier durch die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. bei einer Gesamtschau mehrfach verstoßen wurde, von wesentlicher Bedeutung für das Personenbeförderungsrecht ist, vgl. allgemein (in Bezug auf Taxikonzessionen) auch VG Aachen, Urteil vom 20. September 2011 - 2 K 1058/09, juris Rn. 30, und ihre Einhaltung sich damit als "Kardinalspflicht" von Unternehmern i.S.d. Personenbeförderungsrecht erweist.
  • OVG Sachsen, 03.08.2012 - 4 A 724/11

    Taxi, Genehmigung, Unzuverlässigkeit, Fahrerlaubnis, Aufklärungsrüge, Divergenz,

    7 Da somit die Annahme der Unzuverlässigkeit jedenfalls wegen des angesprochenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis veranlasst ist, bedarf es keiner weiteren Ausführungen darüber, ob dies auch deshalb anzunehmen wäre, weil ein Dritter für ihn als Fahrer des Taxis gefahren ist und - wie der Beklagte vorgebracht hat - dies nicht nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 3 PBefG genehmigt worden wäre (siehe dazu etwa: VG Aachen, Urt. v. 20. September 2011 - 2 K 1058/09 - juris).8 2. Aus den Ausführungen unter 1. folgt, dass sich in dem Rechtsstreit entscheidungserheblich weder besonders schwierige noch grundsätzliche Fragen stellen.
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