Rechtsprechung
VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beseitigungsverfügung Zuständigkeit Bauaufsichtsbehörde Versammlungsbehörde Zeitpunkt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beseitigungsverfügung; Zuständigkeit; Bauaufsichtsbehörde; Versammlungsbehörde; Zeitpunkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit von Beseitigungs- und Unterlassungsanordnungen hinsichtlich baulicher Anlagen eines Protestcamps; Grundrechtlicher Schutz von Versammlungen; Aufstellen von Zelten oder Pavillions als "notwendiger Bestandteil" der Versammlung; Wesensnotwendigkeit von ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Protestcamp Hambacher Forst - Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zeltlager ist nicht immer durch Versammlungsfreiheit geschützt
Verfahrensgang
- VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 A 1668/15
- BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17
Wird zitiert von ... (4)
- VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13
Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal
Der sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 5 K 1344/13 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 22. März 2013. - VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18
Vollziehungsanordnung; Begründung; Interessenabwägung; Ordnungsverfügung; …
Die hiergegen fristgemäß erhobene Klage wies die beschließenden Kammer durch Urteil vom 21. Mai 2015 ab (5 K 1344/13); die gegen das Urteil der Kammer gerichtete Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) durch Urteil vom 7. Dezember 2016 zurück (7 A 1668/15).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und den Verfahren gleichen Rubrums 5 K 1344/13 und 5 K 3922/18 sowie auf den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Antragsgegners und die Akten der Staatsanwaltschaft Aachen 4 Js 44/18 und 1 UJs 289/16 Bezug genommen.
Insoweit nimmt die Kammer hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) und dem Urteil vom 21. Mai 2015 (5 K 1344/13) sowie auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 7. Dezember 2016 zu der das streitgegenständliche Protestcamp betreffenden Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung vom 22. März 2013 (7 A 1668/15), welche für die streitgegenständliche Verfügung entsprechend gelten und denen der Antragsteller im Verlauf des vorliegenden Verfahren nicht (mehr) entgegen getreten ist.
- VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15
Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ; …
Die hiergegen beim erkennenden Gericht unter den Aktenzeichen 5 L 193/13 und 5 K 1344/13 eingelegten Rechtsbehelfe blieben erfolglos.Denn ungeachtet des Umstandes, dass die gegenwärtige Nutzung des Grundstücks nach dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 21. Mai 2015 (5 K 1344/13) ohnehin baurechtswidrig sein dürfte, dient auch diese nicht etwaigen Eigentümerinteressen, die von Art. 14 GG geschützt sind, sondern allein der Verhinderung des Tagebaus.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - 7 B 858/13
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich eines Protestcamps mit dem …
Die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Aachen anhängigen Klage - 5 K 1344/13 - des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung vom 22. März 2013 wird hinsichtlich der Beseitigungs- und Untersagungsanordnung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.