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   VG Aachen, 22.03.2021 - 7 L 180/21   

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https://dejure.org/2021,5917
VG Aachen, 22.03.2021 - 7 L 180/21 (https://dejure.org/2021,5917)
VG Aachen, Entscheidung vom 22.03.2021 - 7 L 180/21 (https://dejure.org/2021,5917)
VG Aachen, Entscheidung vom 22. März 2021 - 7 L 180/21 (https://dejure.org/2021,5917)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Antrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt erneut erfolgreich

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Antrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt erneut erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Verweilverbot in der Dürener Innenstadt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Antrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht erneut erfolgreich - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Aachen, 11.03.2021 - 7 L 147/21

    Eilantrag gegen Verweilverbot und Maskenpflicht in der Innenstadt erneut

    Auszug aus VG Aachen, 22.03.2021 - 7 L 180/21
    Auch hiergegen gerichteten Eilanträgen hat das Gericht mit Beschlüssen vom 12. März 2021 (7 L 147/21 und 7 L 160/21) stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, der Kreis Düren sei für eine Regelung von Schutzmaßnahmen, die sich auf die Stadt Düren beschränkten, schon nicht zuständig gewesen.

    Die vorangegangenen Beschlüsse in den Verfahren 7 L 147/21 und 7 L 160/21 sind noch nicht rechtskräftig.

    Gegen den Beschluss im Verfahren 7 L 147/21 hat der Kreis Düren Beschwerde eingelegt, die beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 13 B 392/21 geführt wird.

  • VG Aachen, 08.02.2021 - 6 L 82/21

    Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt erfolgreich

    Auszug aus VG Aachen, 22.03.2021 - 7 L 180/21
    Damit hatten Antragsteller nunmehr zum dritten Mal Erfolg mit ihren Anträgen gegen derartige Allgemeinverfügungen für die Stadt Düren: Das Gericht hatte zunächst mit Beschluss vom 8. Februar 2021 (6 L 82/21) einem Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt Düren stattgegeben, mit dem für den Bereich der Dürener Innenstadt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) angeordnet worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 392/21 (anhängig)
    Auszug aus VG Aachen, 22.03.2021 - 7 L 180/21
    Gegen den Beschluss im Verfahren 7 L 147/21 hat der Kreis Düren Beschwerde eingelegt, die beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 13 B 392/21 geführt wird.
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