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   VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20   

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https://dejure.org/2022,4212
VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20 (https://dejure.org/2022,4212)
VG Aachen, Entscheidung vom 24.02.2022 - 4 K 3154/20 (https://dejure.org/2022,4212)
VG Aachen, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 4 K 3154/20 (https://dejure.org/2022,4212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art 6; AufenthG § 12a Abs 5; AufenthG § 12 a Abs. 5 Nr 2 c; AufenthG § 72 Abs 3a; VwGO § 155 Abs 4
    Wohnsitzverpflichtung; Wohnsitzzuweisung; Aufhebung; unbillige Härte; betreuungsbedürftig; Eigen- und Fremdgefährdung; Unterbringung; PsychKG; paranoide Schizophrenie; familiäre Beistandsgemeinschaft; Zustimmung; Zustimmungsverweigerug

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20
    Der Schutzbereich des Art. 6 GG umfasst die familiären Beziehungen zwischen erwachsenen Kindern und Eltern aber auch dann, wenn ein volljähriges Familienmitglied wie hier (wieder) auf familiären Beistand und Lebenshilfe angewiesen ist, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 -, zitiert nach juris.
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 19 CS 17.1838

    Wohnsitznahmeverpflichtung gegenüber anerkanntem Flüchtling

    Auszug aus VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20
    Es muss sich aber nicht um eine besondere oder gar außergewöhnliche Härte oder einen atypischen Fall handeln, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 19 CS 17.1838 -, juris Rdnr. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 8 ME 90/17 -, juris Rdnr. 23.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2018 - 3 N 118.18

    (Keine) Bindungswirkung einer - vermeintlich - erforderlichen Zustimmung der

    Auszug aus VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20
    Da es sich um eine gebundene Vorschrift handelt, die weder dem Beklagten noch der Ausländerbehörde des Beigeladenen eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Letztverantwortlichkeit (z.B. Ermessen oder einen Beurteilungsspielraum) einräumt, ist eine - wie hier - rechtswidrig versagte Zustimmung jedenfalls durch die gerichtliche Entscheidung, die die Voraussetzungen des § 12a Abs. 5 AufenthG bejaht, ersetzt, vgl. auch OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 7.Mai 2018 - OVG 3 N 118.18 - zitiert nach juris.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17

    Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung

    Auszug aus VG Aachen, 24.02.2022 - 4 K 3154/20
    Es muss sich aber nicht um eine besondere oder gar außergewöhnliche Härte oder einen atypischen Fall handeln, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 19 CS 17.1838 -, juris Rdnr. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2017 - 8 ME 90/17 -, juris Rdnr. 23.
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