Rechtsprechung
VG Aachen, 25.08.2009 - 5 K 919/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung einer Werbeanlage bedarf Ausnahmegenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15
Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht
Von Werbeanlagen ohne Bildwechsel gehen nach dieser Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise verkehrsgefährdende Wirkungen aus, nämlich wenn sie beispielsweise in ihrer konkreten Ausgestaltung besonders auffällig sind, die verkehrliche Situation an der maßgeblichen Stelle besonders schwierig ist oder mit greller Beleuchtung Aufmerksamkeit erregt wird (…vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Urt. v. 30.10.2015 - 6 K 5047/14, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 20 ff., unter Hinweis auf OVG NRW, Baur 2014, 537, dort insbes. Rdn. 27 ff. im juris-Ausdruck; ferner VG Aachen, Gerichtsbescheid v. 25.08.2009 - 5 K 919/07, zitiert nach juris, dort insbes. Rdn. 26, jeweils m.w.N.).