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   VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03   

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https://dejure.org/2005,25781
VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03 (https://dejure.org/2005,25781)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.09.2005 - 2 K 1376/03 (https://dejure.org/2005,25781)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. September 2005 - 2 K 1376/03 (https://dejure.org/2005,25781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergerichtlicher Vergleich mit der Kindergeldstelle über eine Gleichbehandlung von Verfahren; Kindergeld als Einkommen im Rahmen einer Sozialhilfebewilligung; Vergleichsvertrag im Sinne des § 55 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2002 - 2 K 2637/99

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Anrechnung von Kindesunterhaltszahlungen

    Auszug aus VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03
    Die hiergegen nach erfolgloser Durchführung von Widerspruchsverfahren für jeden Monat erhobenen Klagen (2 K 2637/99, 2 K 2640/99, 2 K 327/00, 2 K 897/00, 2 K 1741/00, 2 K 2480/00, 2 K 193/01, 2 K 26388/99, 2 K 2950/99, 2 K 500/00, 2 K 1215/00, 2 K 1981/00, 2 K 2781/00, 2 K 385/01, 2 K 2639/99, 2 K 3167/99, 2 K 715/00, 2 K 1982/00, 2 K 2240/00 und 2 K 67/01) wies das erkennenden Gericht mit Urteilen vom 19. Februar 2002 zurück.

    Mit Schreiben vom 26. März 2002 schlug der Prozessbevollmächtigte der Klägerin dem Beklagten zur Vermeidung von Berufungseinlegungen in allen genannten Verfahren vor, dass nur in dem Verfahren 2 K 2637/99 Berufung eingelegt werde und im Falle des rechtskräftigen Obsiegens in diesem einen Verfahren die Klägerin in den übrigen Verfahren ebenfalls so gestellt werde, als hätte sie obsiegt.

    Hierauf antwortete der Beklagte mit Schreiben vom 3. April 2002 unter Bezugnahme auf das Verfahren 2 K 2637/99: " .

    Die Klägerin legte unter dem 16. April 2002 Berufung gegen das Urteil der erkennenden Kammer vom 19. Februar 2002 - 2 K 2637/99 - ein, auf die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Beklagten mit rechtskräftigem Urteil vom 14. März 2003 (12 A 1839/02) verpflichtete, der Klägerin für den Monat Juli 1999 über die bereits gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt hinaus weitere Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 25, 56 EUR (= 50,- DM) zu gewähren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem sowie in dem Verfahren 2 K 2637/99 und der Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Dieser Anspruch ergibt sich aus dem mit wechselseitigen Schreiben vom 26. März und 3. April 2003 geschlossenen Vergleich über die Gleichbehandlung des Verfahrens 2 K 2637/99 mit den übrigen im Tatbestand mit Aktenzeichen aufgeführten Verfahren.

    Die Beteiligten haben zur Vermeidung einer Vielzahl von Berufungseinlegungen mit ungewissem Ausgang eine Vereinbarung dergestalt getroffen, dass die Klägerin im Falle des Obsiegens im Verfahren 2 K 2637/99 auch in den übrigen Verfahren entsprechend gestellt wird.

    Dass eine andere, als von den Vergleichsbeteiligten angenommene, rechtliche Beurteilung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Anpassung des Vergleiches führen kann, lässt sich im Übrigen an der umgekehrten Fallgestaltung ablesen: Hätte das Oberverwaltungsgericht im Verfahren 2 K 2637/99 (12 A 1839/02) die Klage abgewiesen, in den Urteilsgründen jedoch einen Anspruch in den anderen, nicht mehr rechtshängigen Verfahren für begründet erachtet, käme keiner der Beteiligten auf die Idee, dass die Klägerin eine Vergleichsanpassung zu ihren Gunsten verlangen könnte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1839/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03
    Die Klägerin legte unter dem 16. April 2002 Berufung gegen das Urteil der erkennenden Kammer vom 19. Februar 2002 - 2 K 2637/99 - ein, auf die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Beklagten mit rechtskräftigem Urteil vom 14. März 2003 (12 A 1839/02) verpflichtete, der Klägerin für den Monat Juli 1999 über die bereits gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt hinaus weitere Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 25, 56 EUR (= 50,- DM) zu gewähren.

    Insbesondere stellen die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 14. März 2003 (12 A 1839/02) keine Veränderung der Umstände dar.

    Dass eine andere, als von den Vergleichsbeteiligten angenommene, rechtliche Beurteilung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Anpassung des Vergleiches führen kann, lässt sich im Übrigen an der umgekehrten Fallgestaltung ablesen: Hätte das Oberverwaltungsgericht im Verfahren 2 K 2637/99 (12 A 1839/02) die Klage abgewiesen, in den Urteilsgründen jedoch einen Anspruch in den anderen, nicht mehr rechtshängigen Verfahren für begründet erachtet, käme keiner der Beteiligten auf die Idee, dass die Klägerin eine Vergleichsanpassung zu ihren Gunsten verlangen könnte.

  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 193/01

    Sog. Post-Golf II als PKW

    Auszug aus VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03
    Die hiergegen nach erfolgloser Durchführung von Widerspruchsverfahren für jeden Monat erhobenen Klagen (2 K 2637/99, 2 K 2640/99, 2 K 327/00, 2 K 897/00, 2 K 1741/00, 2 K 2480/00, 2 K 193/01, 2 K 26388/99, 2 K 2950/99, 2 K 500/00, 2 K 1215/00, 2 K 1981/00, 2 K 2781/00, 2 K 385/01, 2 K 2639/99, 2 K 3167/99, 2 K 715/00, 2 K 1982/00, 2 K 2240/00 und 2 K 67/01) wies das erkennenden Gericht mit Urteilen vom 19. Februar 2002 zurück.
  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2004 - 2 K 67/01

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der großen Übergangslösung bei

    Auszug aus VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03
    Die hiergegen nach erfolgloser Durchführung von Widerspruchsverfahren für jeden Monat erhobenen Klagen (2 K 2637/99, 2 K 2640/99, 2 K 327/00, 2 K 897/00, 2 K 1741/00, 2 K 2480/00, 2 K 193/01, 2 K 26388/99, 2 K 2950/99, 2 K 500/00, 2 K 1215/00, 2 K 1981/00, 2 K 2781/00, 2 K 385/01, 2 K 2639/99, 2 K 3167/99, 2 K 715/00, 2 K 1982/00, 2 K 2240/00 und 2 K 67/01) wies das erkennenden Gericht mit Urteilen vom 19. Februar 2002 zurück.
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2000 - 2 K 500/00

    Beschwer des Ehegatten eines Bescheidadressaten

    Auszug aus VG Aachen, 26.09.2005 - 2 K 1376/03
    Die hiergegen nach erfolgloser Durchführung von Widerspruchsverfahren für jeden Monat erhobenen Klagen (2 K 2637/99, 2 K 2640/99, 2 K 327/00, 2 K 897/00, 2 K 1741/00, 2 K 2480/00, 2 K 193/01, 2 K 26388/99, 2 K 2950/99, 2 K 500/00, 2 K 1215/00, 2 K 1981/00, 2 K 2781/00, 2 K 385/01, 2 K 2639/99, 2 K 3167/99, 2 K 715/00, 2 K 1982/00, 2 K 2240/00 und 2 K 67/01) wies das erkennenden Gericht mit Urteilen vom 19. Februar 2002 zurück.
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