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   VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04   

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VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04 (https://dejure.org/2004,11689)
VG Aachen, Entscheidung vom 29.12.2004 - 8 K 3570/04 (https://dejure.org/2004,11689)
VG Aachen, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 8 K 3570/04 (https://dejure.org/2004,11689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 573 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    Die Kammer meint daher, dass die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes in dem Urteil vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini) gefundene Auslegung zu Art. 40 Abs. 1 Kooperationsabkommen EWG/Marokko auch auf das Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 übertragen werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, vgl. Urteil vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini), Rdnr. 62ff., ist es beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts einem Mitgliedstaat zwar grundsätzlich nicht untersagt, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hatte, abzulehnen, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht.

    vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts M. Philippe Léger vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini), Rdnr. 63ff.

    Es scheint angesichts der weiten Formulierung des Gerichtshofes, vgl. Urteil vom 1. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini), Rdnr. 64 und 64, erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Aufenthaltserlaubnis kürzer ist als das Recht auf tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung, welches durch eine von der zuständigen nationalen Behörde ordnungsgemäß erteilte Arbeitserlaubnis gewährt wurde.

    Dem Wortlaut des Urteils des Gerichtshofs vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini) meint die Kammer weiter entnehmen zu können, dass das aus dem Diskrimierungsverbot folgende, den jeweiligen Mitgliedstaat treffende Verbot, die Beschäftigung des Wanderarbeitnehmers durch Versagung des Aufenthalts vor dem Ablauf der Arbeitserlaubnis zu unterbinden, nur dem Vorbehalt des Vorliegens von Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterliegt, vgl. auch Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80. Ist dies jedoch der Fall, dann vermag eine nachträgliche Änderung des Arbeitsgenehmigungsrechts ein zuvor erlangtes Beschäftigungsrecht nicht zu berühren.

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    Mit Blick auf die Ausführungen des Gerichtshofs, vgl.m.w.N.: Urteil vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00 (Kurz), Rdnr. 37ff,.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    vgl. etwa Urteile vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C- 237/91(Kus), Rdnr. 22; vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93 (Eroglu), Rdnr. 22 und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-36/96 (Günaydin), Rdnr.52.
  • EuGH, 30.09.1997 - C-36/96

    Günaydin u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    vgl. etwa Urteile vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C- 237/91(Kus), Rdnr. 22; vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93 (Eroglu), Rdnr. 22 und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-36/96 (Günaydin), Rdnr.52.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    vgl. etwa Urteile vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C- 237/91(Kus), Rdnr. 22; vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93 (Eroglu), Rdnr. 22 und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-36/96 (Günaydin), Rdnr.52.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-171/01

    Wählergruppe Gemeinsam

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    Die Vorschrift des Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses 1/80 entfaltet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, vgl. Urteil vom 8. Mai 2003, in der Rechtssache C-171/01 (Wählergruppe "Gemeinsam Zajedno/Birlikte Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/UG") im 1. Leitsatz, unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass der Kläger das Recht hat, sich vor den deutschen Gerichten auf sie zu berufen.
  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    Diese Frage stellt sich der Kammer mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer Abkommens, vgl. etwa: Urteil vom1. Juli 2003 - 1 C 18.02 -.
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus VG Aachen, 29.12.2004 - 8 K 3570/04
    vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003 in den verbundenen Rechtssachen C- 317/01 und C-369/01 (Abatay/Sahin), Rdnr.79 und 84.
  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren

    Dem (späteren) Urteil vom 26. Oktober 2006 (Güzeli, a.a.O.) lag das Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Aachen zur Frage zugrunde, ob das Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 es einem Mitgliedstaat verbietet, den weiteren Aufenthalt eines türkischen Arbeitnehmers, der im Zeitpunkt des Ablaufs der ihm ursprünglich erteilten nationalen Aufenthaltserlaubnis dem regulären Arbeitsmarkt des Mitgliedstaats angehörte und im Besitz eines unbefristeten Beschäftigungsrechts war, für die Dauer der Beschäftigung zu versagen (Vorlagebeschl. v. 29.12.2004, NVwZ-RR 2005, 573, 574, juris).

    Diese Fallgruppe werde weder von Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 erfasst, noch stehe sie in einem Zusammenhang mit dessen integrationsorientierter Zielrichtung (ebenso VG Aachen, Vorlagebeschl. v. 29.12.2004, NVwZ-RR 2005, 573, 574, juris Rn. 113 ff.).

    Die gegenteilige Auffassung hätte zum Ergebnis, dass der Personenkreis, dem die nationalen Behörden ein umfassendes Beschäftigungsrecht verliehen haben, unionsrechtlich schlechter gestellt wäre als der Personenkreis, dem ein Beschäftigungsrecht nur befristet und/oder beschränkt zuerkannt wurde (wie hier VG Aachen, Vorlagebeschl. v. 29.12.2004, a.a.O., Rn. 138).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05

    Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung

    Angesichts dessen hat der Senat auch keinen Anlass gesehen im Hinblick auf den an den EuGH gerichteten Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 29. Dezember 2004 - 8 K 3570/04 -, InfAuslR 2005, 136 dem Aussetzungsantrag zu entsprechen oder - wie hilfsweise beantragt - das vorliegende Verfahren auszusetzen, was im übrigen auch bereits prozessual schon vom Ansatz her ausscheidet.
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

    Er unterscheidet sich hierdurch vom Kläger im Verfahren Az. 8 K 3570/04 des Verwaltungsgerichts Aachen, weshalb die Ausführungen in dessen Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 2004 - InfAuslR 2005, 136 - für die Streitsache des Beschwerdeführers nicht ergiebig sind.
  • VG München, 14.08.2008 - M 10 K 07.2879

    Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Unterbrechung der Beschäftigung i.S.v.

    Es sollte die Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des VG Aachen vom 29. Dezember 2004, Az. 8 K 3570/04 abgewartet werden.
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