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VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt betreffend die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren geführten Akten;Hinsichtlich der beim Jugendamt betreffend die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Köln, 31.10.2016 - 26 K 5681/15
Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in die vollständige und …
vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris. - VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132
Abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt …
Insoweit fehlt es bereits an einem streitigen Rechtsverhältnis (öffentlich-rechtlicher Art) zwischen den Klägern und den Beklagten (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205), weshalb insoweit der Verwaltungsrechtsweg im Sinne des § 40 VwGO nicht eröffnet ist.Dem verbleibenden Klägerbegehren, d. h. soweit mit der allgemeinen Leistungsklage begehrt wird, dass die Beklagte zu 2. Einsicht in ihre Behördenakte betreffend die Kläger zu 2. und 3. zu gewähren hat, und insbesondere soweit es auf § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X gestützt wird, steht bereits die Regelung des § 44 a VwGO entgegen (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - so auch VG Aachen vom 13.3.2003 - 2 L 168/03).
Insoweit haben die Kläger lediglich einen Anspruch darauf, dass die Beklagte zu 2. über ihr Akteneinsichtsgesuch nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - vgl. auch Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl., Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1 sowie Rdnr. 3 zu § 67).
- VG Hannover, 10.03.2015 - 10 B 1268/15
Akteneinsicht in die beim Jugendamt über die Mitwirkung im familiengerichtlichen …
Sozialpädagogische Gründe wie die Aufrechterhaltung der Beziehung im Interesse des Kindes und die Beziehungsqualität zwischen Eltern und Kind, aber auch eine mögliche Rückkehroption sowie die Kooperationspflichten nach § 37 Abs. 1 SGB VIII sprechen jedoch für die Einbeziehung von Eltern bzw. Elternteilen, denen Angelegenheiten der elterlichen Sorge entzogen worden sind (VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 28, unter Verweis auf Schmidt-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, Rn. 20 zu § 36). - VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17 Die Kammer kann offenlassen, ob dieser Anspruch nach § 13 FamFG den allgemeinen Akteneinsichtsanspruch verdrängt, ob also der Kläger ein Einsichtsrecht in die vom Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegten Akten überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten kann, oder ob er sich insofern an das Familiengericht wenden müsste, weil insoweit Akteneinsicht nur durch die Familiengerichte gewährt werden kann, vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.