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   VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205   

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https://dejure.org/2010,71762
VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 (https://dejure.org/2010,71762)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 (https://dejure.org/2010,71762)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. März 2010 - AN 14 E 10.00205 (https://dejure.org/2010,71762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vom Jugendamt abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt betreffend die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren geführten Akten;Hinsichtlich der beim Jugendamt betreffend die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1998 - 13 A 2118/96

    Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen; Mitglieder; Anonymität;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205
    Ein Anordnungsanspruch ergibt sich für die Antragstellerin im vorliegenden Fall auch nicht aus dem allgemeinen, aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anspruch auf Akteneinsicht (vgl. VG Düsseldorf vom 3.3.1986 ZfJ 1987, 592 f. m. w. N.) bzw. aus dem aus dem "Grundsatz der Offenheit des Verwaltungshandelns" abgeleiteten Anspruch auf Akteneinsicht (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998, NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.).

    Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung, die nach Art. 19 Abs. 4 GG in vollem Umfang auf Ermessensfehler verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, ist einerseits das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zu berücksichtigen, welches insbesondere darin bestehen kann, dass der Betroffene zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf die entsprechende Auskunft angewiesen ist; andererseits ist aber auch zu bewerten, ob dem Auskunftsbegehren etwaige schützenswerte öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.8.1998 NJW 1999, 1802 f. = DVBl 1999, 1053 ff. m. w. N.).

  • VG München, 30.04.2008 - M 18 E 08.1734

    Akteineinsicht in Akten des Jugendamtes bei Amtspflegschaft

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205
    Insoweit fehlt es bereits an einem streitigen Rechtsverhältnis (öffentlich-rechtlicher Art) zwischen Antragstellerin und Antragsgegner, welches - wie bereits eingangs dargelegt - § 123 VwGO voraussetzt (vgl. auch VG München vom 30.4.2008 - M 18 E 08.1734), weshalb insoweit der Verwaltungsrechtsweg im Sinne des § 40 VwGO nicht eröffnet und die Antragstellerin auf die prozessuale Möglichkeit zu verweisen ist, im familiengerichtlichen Verfahren auf eine Einsichtnahme in diesen Teil der Akten des Jugendamtes und in die darin enthaltenen tatsächlichen Feststellungen hinzuwirken.
  • BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205
    Die Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kommt nur zu Gunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG vom 15.6.1989 - 5 B 63/89 - BVerwG NJW 1989, 2960 f.; vgl. auch Wiesner Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1).
  • VG Aachen, 13.03.2003 - 2 L 168/03

    Zur Frage des Akteneinsichtsrechts des Kindesvaters in Jugendamtsakten

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205
    Denn selbst wenn die Antragstellerin als Beteiligte des laufenden Jugendhilfeverfahrens im Sinne des § 25 Abs. 1 SGB X angesehen werden kann, stünde dem Anordnungsanspruch bereits § 44 a VwGO entgegen (so auch VG Aachen vom 13.3.2003 - 2 L 168/03).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus VG Ansbach, 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205
    Die Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens kommt nur zu Gunsten desjenigen in Betracht, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht gewährt wird, entscheidet die zuständige Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG vom 15.6.1989 - 5 B 63/89 - BVerwG NJW 1989, 2960 f.; vgl. auch Wiesner Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1).
  • VG Köln, 31.10.2016 - 26 K 5681/15

    Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in die vollständige und

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.
  • VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.02132

    Abgelehntes Akteneinsichtsgesuch für Leistungsakten sowie für die beim Jugendamt

    Insoweit fehlt es bereits an einem streitigen Rechtsverhältnis (öffentlich-rechtlicher Art) zwischen den Klägern und den Beklagten (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205), weshalb insoweit der Verwaltungsrechtsweg im Sinne des § 40 VwGO nicht eröffnet ist.

    Dem verbleibenden Klägerbegehren, d. h. soweit mit der allgemeinen Leistungsklage begehrt wird, dass die Beklagte zu 2. Einsicht in ihre Behördenakte betreffend die Kläger zu 2. und 3. zu gewähren hat, und insbesondere soweit es auf § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB X gestützt wird, steht bereits die Regelung des § 44 a VwGO entgegen (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - so auch VG Aachen vom 13.3.2003 - 2 L 168/03).

    Insoweit haben die Kläger lediglich einen Anspruch darauf, dass die Beklagte zu 2. über ihr Akteneinsichtsgesuch nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet (Beschluss der Kammer vom 1.3.2010 - AN 14 E 10.00205 - vgl. auch Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl., Anhang § 61, § 83 SGB X, Rdnr. 1 sowie Rdnr. 3 zu § 67).

  • VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17
    Die Kammer kann offenlassen, ob dieser Anspruch nach § 13 FamFG den allgemeinen Akteneinsichtsanspruch verdrängt, ob also der Kläger ein Einsichtsrecht in die vom Jugendamt zum Zwecke der Unterstützung und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII angelegten Akten überhaupt vor dem Verwaltungsgericht erstreiten kann, oder ob er sich insofern an das Familiengericht wenden müsste, weil insoweit Akteneinsicht nur durch die Familiengerichte gewährt werden kann, vgl. BayVGH, Beschluss vom 02.12.2011 - 12 ZB 11.1386 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 23; ebenfalls offenlassend BVerwG, Beschluss vom 03.03.2014, - 20 F 12/13 -, juris.
  • VG Hannover, 10.03.2015 - 10 B 1268/15

    Akteneinsicht in die beim Jugendamt über die Mitwirkung im familiengerichtlichen

    Sozialpädagogische Gründe wie die Aufrechterhaltung der Beziehung im Interesse des Kindes und die Beziehungsqualität zwischen Eltern und Kind, aber auch eine mögliche Rückkehroption sowie die Kooperationspflichten nach § 37 Abs. 1 SGB VIII sprechen jedoch für die Einbeziehung von Eltern bzw. Elternteilen, denen Angelegenheiten der elterlichen Sorge entzogen worden sind (VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2010 - AN 14 E 10.00205 -, juris Rn. 28, unter Verweis auf Schmidt-Obkirchner, in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, Rn. 20 zu § 36).
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