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   VG Ansbach, 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708   

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https://dejure.org/2015,8225
VG Ansbach, 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708 (https://dejure.org/2015,8225)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708 (https://dejure.org/2015,8225)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. April 2015 - AN 4 K 14.01708 (https://dejure.org/2015,8225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geltendmachen von Säumnisgebühren bei Überschreiten der Ausleihfrist einer städtischen Bibliothek;Zur Festsetzungsverjährung für die Festsetzung von Benutzungs- und Verwaltungsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachen von Säumnisgebühren bei Überschreiten der Ausleihfrist einer städtischen Bibliothek

  • bibliotheksurteile.de

    Bearbeitungsgebühr bei Überziehen der Ausleihfrist | Benutzungsrecht, Kommunale Bibliothek

  • rewis.io

    Rechtsmittelbelehrung, Klägers, Verwaltungsgerichte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708
    Dieses verlangt als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. U.v. 30.4.2003 NVwZ 2003, 1389; U.v. 25.7.2001 = BVerwGE 115, 32 m.w.N.; BVerfG, B.v. 7. Februar 1991 = BVerfGE 83, 363 ).

    Das verbietet es, die Gebühr völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festzusetzen (vgl. BVerwG U.v. 30.4.2003 a.a.O.; v. 19.9.2001 = BVerwGE 115, 125 ).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Ansbach, 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708
    Dieses verlangt als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. U.v. 30.4.2003 NVwZ 2003, 1389; U.v. 25.7.2001 = BVerwGE 115, 32 m.w.N.; BVerfG, B.v. 7. Februar 1991 = BVerfGE 83, 363 ).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus VG Ansbach, 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708
    Das verbietet es, die Gebühr völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festzusetzen (vgl. BVerwG U.v. 30.4.2003 a.a.O.; v. 19.9.2001 = BVerwGE 115, 125 ).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus VG Ansbach, 01.04.2015 - AN 4 K 14.01708
    Dieses verlangt als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. U.v. 30.4.2003 NVwZ 2003, 1389; U.v. 25.7.2001 = BVerwGE 115, 32 m.w.N.; BVerfG, B.v. 7. Februar 1991 = BVerfGE 83, 363 ).
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