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   VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912   

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VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912 (https://dejure.org/2022,16130)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912 (https://dejure.org/2022,16130)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - AN 17 K 21.01912 (https://dejure.org/2022,16130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 12; BayBO § 59, § 68 Abs. 1, Abs. 5
    Erfolglose Klage gegen Nutzungsänderungsgenehmigung

  • rewis.io

    Gegenstand der baurechtlichen Nachbarklage ist nur die genehmigte Nutzung, nicht die tatsächliche, Kein Drittschutz durch Art. 47 BayBO i.V.m. gemeindlicher Stellplatzsatzung Keine Rechtsverletzung bei Genehmigung der erforderlichen und nachgewiesenen Stellplätze, Gebot ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 22.03.1999 - 15 B 98.207
    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Bei dem Erschließungserfordernis handelt es sich jedoch nicht um einen Belang (auch) im Interesse des Nachbarn, sondern allein um einen objektiven Belang zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Jäde/Dirnberger, § 29 Rn. 57; BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 17 m.w.N.; U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207 - juris Rn. 17).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Baugenehmigung infolge fehlender Erschließung des Vorhabens dem Nachbarn an seinem Grundstück ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB aufzwingen würde; ein solches würde nämlich einen Eingriff in das Eigentum, Art. 14 Abs. 1 GG, und damit eine Rechtsverletzung für den Eigentümer darstellen (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207 - juris Rn. 18).

    Sie ist als solche gem. § 903 BGB grundsätzlich berechtigt, von ihrem (Mit-)Eigentum Gebrauch zu machen und das Grundstück zu befahren und zu begehen (BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207 - juris Rn. 19) oder auch Versorgungsleitungen auf dem Grundstück zu verlegen.

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Bei dem Erschließungserfordernis handelt es sich jedoch nicht um einen Belang (auch) im Interesse des Nachbarn, sondern allein um einen objektiven Belang zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Jäde/Dirnberger, § 29 Rn. 57; BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 17 m.w.N.; U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Über das gesetzliche Mindestmaß hinaus werden keine Stellplätze zur Verfügung gestellt, so dass auch kein Verstoß gegen § 12 BauNVO i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB oder gegen das in § 34 Abs. 1 BauGB verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn (vgl. näher BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N.) durch das Auslösen übermäßigen zusätzlichen Verkehrs ersichtlich ist.
  • VG Würzburg, 10.05.2021 - W 5 S 21.463

    Erweiterung eines Wohnhauses - gesicherte Erschließung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Die Rechtsprechung zur Intensivierung einer Gebäudenutzung und deren Auswirkung auf ein Notwegerecht (VG Würzburg, B.v. 10.5.2021 - W 5 S 21.463 - juris Rn. 21 ff.; VG Ansbach, U.v. 24.9.2008 - AN 3 K 07.01230 - juris Rn. 20 ff.), auf das das klägerische Vorbringen abzielt, ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 1 CS 21.114

    Eilantrag des Nachbarn gegen Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Der normale, regelmäßig von einem sonst rechtmäßigen Bauvorhaben ausgelöste Verkehr stellt grundsätzlichen keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot dar (BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114; VG Ansbach, U.v. 31.1 2019 - AN 17 K 17.02145; B.v. 18.3.2019 - AN 17 S 19.00463 - jeweils juris).
  • VG Ansbach, 31.01.2019 - AN 17 K 17.02145

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Der normale, regelmäßig von einem sonst rechtmäßigen Bauvorhaben ausgelöste Verkehr stellt grundsätzlichen keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot dar (BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114; VG Ansbach, U.v. 31.1 2019 - AN 17 K 17.02145; B.v. 18.3.2019 - AN 17 S 19.00463 - jeweils juris).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Dies ist dann der Fall, wenn die Baugenehmigung infolge fehlender Erschließung des Vorhabens dem Nachbarn an seinem Grundstück ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB aufzwingen würde; ein solches würde nämlich einen Eingriff in das Eigentum, Art. 14 Abs. 1 GG, und damit eine Rechtsverletzung für den Eigentümer darstellen (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 24.09.2008 - AN 3 K 07.01230

    Nachbarklage; Bolzplatz; Außenbereich; Gebot der Rücksichtnahme; Erschließung;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Die Rechtsprechung zur Intensivierung einer Gebäudenutzung und deren Auswirkung auf ein Notwegerecht (VG Würzburg, B.v. 10.5.2021 - W 5 S 21.463 - juris Rn. 21 ff.; VG Ansbach, U.v. 24.9.2008 - AN 3 K 07.01230 - juris Rn. 20 ff.), auf das das klägerische Vorbringen abzielt, ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 17 K 21.01912
    Vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit gerade aus einer Norm ergeben, die dem Schutz des Nachbarn dient (Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris; Jäde/Dirnberger, Kommentar Baugesetzbuch, 9. Aufl. 2018, § 29 Rn. 41 ff.).
  • VG Ansbach, 14.12.2022 - AN 17 K 21.01375

    Drittanfechtungsklage gegen privaten Gesellschaftsraum außerhalb des Wohnhauses,

    Der von einem ansonsten rechtmäßigen Vorhaben ausgelöste An- und Abfahrtsverkehr und Stellplatzbedarf ist grundsätzlich als sozialadäquat von der Umgebung hinzunehmen und begründet regelmäßig weder im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung, vgl. § 12 Abs. 1 BauNVO, noch unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rücksichtnahme einen Abwehranspruch (BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114; VG Ansbach, U.v. 31.1 2019 - AN 17 K 17.02145; U.v. 5.4.2022 - AN 17 K 21.1532; U.v. 1.6.2022 - AN 17 K 21.01912 - jeweils juris; König/Roeser/Stock, BauNVO, § 12 Rn.16 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 17 K 21.01532

    Zulässigkeit eines Wettbüros als Vergnügungsstätte in überwiegend gewerblich

    a) Der normale, regelmäßig von einem sonst rechtmäßigen Bauvorhaben ausgelöste Zu-, Abfahrts- und Parkverkehr stellt grundsätzlichen keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot dar (BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114; VG Ansbach, U.v. 31.1 2019 - AN 17 K 17.02145; B.v. 18.3.2019 - AN 17 S 19.00463; U.v. 1.6.2022 - AN 17 K 21.01912 - jeweils juris), vielmehr ist dieser als sozialadäquat grundsätzlich hinzunehmen (König/Roeser/Stock, BauNVO, § 12 Rn.16 m.w.N.).
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