Rechtsprechung
   VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16129
VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966 (https://dejure.org/2022,16129)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966 (https://dejure.org/2022,16129)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - AN 9 K 21.01966 (https://dejure.org/2022,16129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,16129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BauGB § 34 Abs. 1 und Abs. 2; BayBO Art. 6
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung und fehlender Drittschutz gegen Maß der baulichen Nutzung

  • rewis.io

    Kein Drittschutz des Maßes der baulichen Nutzung, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 4 K 13.1807

    Baunachbarklage; Mehrfamilienhaus mit Büronutzung auf ehemaligem Brauereigelände;

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966
    Im Übrigen bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Maß der baulichen Nutzung keinen Drittschutz vermittelt (BayVGH, B.v. 20. Mai 2020 - 9 ZB 18.2585; VG Ansbach, U.v. 4. Juni 2019 - AN 3 K 19.00340; VG Augsburg, U.v. 6. August 2014 - Au 4 K 13.1807; VGH BW, B.v. 20. März 2012 - 3 S 223/12).

    Es wird zudem auf weitere Rechtsprechung verwiesen, nach welcher ein einmauernder oder erdrückender Effekt bei wenigen Metern Höhenunterschied von zwei Wohngebäuden bzw. bei einem Höhenunterschied von einem Vollgeschoss selbst bei geringen Entfernungen zwischen den Gebäuden verneint wurde (VG Augsburg, U.v. 6. August 2014 - Au 4 K 13.1807; VG Ansbach, U.v. 28. Juni 2007 - AN 18 K 07.00442).

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966
    Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung kommt zwar grundsätzlich ohne Weiteres kraft Bundesrecht nachbarschützende Funktion zu (BVerwG, U.v. 16. September 1993 - 4 C 28/91; BVerwG, B.v. 27. August 2013 - 4 B 39/13; BayVGH, B.v. 24. Juli 2020 - 15 CS 20/1332).

    Dieser Anspruch gilt auch im faktischen Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB (BVerwG, B.v. 27. August 2013 - 4 B 39.13; BayVGH, B.v. 8. Januar 2019 - 9 CS 17.2482).

  • BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11

    Zur Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2022 - AN 9 K 21.01966
    Hinsichtlich der Raumhöhe und der Gesamtwohnfläche ist darüber hinaus bereits sehr zweifelhaft, ob diese Merkmale maßbestimmende Faktoren im Sinne des § 34 BauGB sein können, die optisch wahrnehmbar sind und die die maßgebenden Bezugsgrößen in der näheren Umgebung ohne weiteres erkennen lassen (BeckOK BauGB/Spannowsky, 54. Ed. 1.1.2022, BauGB § 34 Rn. 39; vgl. auch BVerwG, B.v. 27. Juli 2011 - 4 B 4/11 zur fehlenden maßstabbildenden Funktion von nicht wahrnehmbaren Vollgeschossen).

    Dasselbe gilt auch für die Grundflächen- und Geschossflächenzahl, welche die Rechtsprechung regelmäßig für die Beurteilung des Einfügens nach § 34 BauGB als wenig geeignet ansieht (BVerwG, B.v. 27. Juli 2011 - 4 B 4/11; BVerwG, B.v. 21. Juni 2007 - 4 B 8.07).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht