Rechtsprechung
VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sofortvollzug einer Ausweisung nur wegen erwünschter Überwachungsmaßnahmen
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 3; AufenthG § 54 a; AufenthG § 54 Nr. 5; AufenthG § 54 Nr. 5 a
D (A), Ausweisung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Begründungserfordernis, besonderes öffentliches Interesse, Überwachung ausgewiesener Ausländer, Unterstützung, PKK - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645
Die für diesen Zeitraum festzustellenden Gefahren für die Belange der Bundesrepublik Deutschland müssten von solchem Gewicht sein, dass sie schutzwürdige Interessen des Ausländers an der Erhaltung des Suspensiveffektes überwögen (BVerfG, Beschluss vom 12.9.1995, 2 BvR 1179/95, InfAuslR 1995, 397 f.). - BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645
33 Die Regierung geht im Rahmen der Begründung der Vollziehbarkeitsanordnung für die Ausweisung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluss vom 13.6.2005, 2 BvR 485/05, NVwZ 2005, 1053) einleitend zu Recht davon aus, dass für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts eines besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt. - VGH Bayern, 24.10.2008 - 10 CS 08.2339
Ausweisung; Terrorismus; sofortige Vollziehung; Abschiebungshindernis
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645
34 Die Regierung stützt die dargelegte Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der auf der Grundlage des § 54 Nr. 5 und 5 a AufenthG verfügten Ausweisung offensichtlich auf die Rechtsprechung des 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 24. Oktober 2008, 10 CS 08.2339. - VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch …
Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645
35 Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 9. Januar 2002 und damit mit der Einführung der den Ausweisungstatbeständen des § 54 Nr. 5 und 5 a AufenthG vorgehenden Regelung in § 47 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zwar die Schwelle für das Eingreifen der Ausweisungstatbestände deutlich niedriger angesetzt als bei früheren Regelungen, er hat jedoch keinen Sofortvollzug kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) angeordnet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.2.2009, 19 CS 08.1175).
- VG Stuttgart, 20.09.2010 - 8 K 2707/10
Ausweisung - Sofortvollzug; Terrorismus; Unterstützung; PKK; Kongra-Gel; …
Soweit vereinzelt die Annahme vertreten wird, dass die sofortige Vollziehung der Ausweisung allein wegen der Folgen nach § 54 a Abs. 1 und 2 AufenthG angeordnet werden darf (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 10.07.2009 - 10 ZB 09.950 - ; VG München, Beschluss vom 16.02.2009 - M 25 S 08.5808 - ; offen gelassen VG Ansbach, Beschluss vom 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645 -, InfAuslR 2009, 456), betrifft dies Fälle, in denen eine Abschiebung des Ausländers nicht möglich ist.Wäre eine Abschiebung des Antragstellers damit aber - im Hinblick auf das Nichtvorliegen von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten - grundsätzlich zulässig und möglich, so darf die sofortige Vollziehung der Ausweisung nach § 54 Nr. 5 AufenthG nicht allein deshalb angeordnet werden, weil dadurch die Überwachungsmaßnahmen nach § 54 a AufenthG kraft Gesetzes eintreten (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645 -, InfAuslR 2009, 456).
- VG Bayreuth, 20.05.2014 - B 4 S 14.222
Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5a AufenthG; Gefährdung der freiheitlich …
Ist der Ausländer vielmehr nicht so gefährlich, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung gerechtfertigt ist bzw. erscheint die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung nicht möglich, so bedarf es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bis zum Eintritt der Bestandskraft der Ausweisungsverfügung auch nicht der Überwachungsmaßnahmen, die § 54 a AufenthG für eine vollziehbare Ausweisungsverfügung vorsieht (VG Ansbach, Beschl. v. 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645 -, Ziff. 36 = InfAuslR 2009, 456). - VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10
Ausländerrecht; Ausweisung - Sicherheitsausweisung; Sofortvollzug; Meldeauflage; …
Ist der Ausländer vielmehr nicht so gefährlich, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung gerechtfertigt ist bzw. erscheint die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung nicht möglich, so bedarf es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bis zum Eintritt der Bestandskraft der Ausweisungsverfügung auch nicht der Überwachungsmaßnahmen, die § 54 a AufenthG für eine vollziehbare Ausweisungsverfügung vorsieht (VG Ansbach, Beschl. v. 01.07.2009 - AN 5 S 09.00645 -, zit. n. Ziff. 36 = InfAuslR 2009, 456).