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   VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137   

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https://dejure.org/2013,17227
VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137 (https://dejure.org/2013,17227)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137 (https://dejure.org/2013,17227)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - AN 1 X 13.1137 (https://dejure.org/2013,17227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Durchsuchungs- und BeschlagnahmeanordnungDurchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137
    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).

    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).

  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137
    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137
    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1137
    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
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