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   VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156   

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VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156 (https://dejure.org/2013,18818)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156 (https://dejure.org/2013,18818)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - AN 1 X 13.1156 (https://dejure.org/2013,18818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156
    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).

    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156
    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156
    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte der Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532

    Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156
    Zur Begründung wurde unter Bezugnahme auf die die "..." betreffende Verbotsverfügung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom ..., die durch das die Klage im Wesentlichen abweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 2006 (Az.: 4 A 04.532) bestätigt worden sei, sowie auf ein das "..." betreffendes Sachdossier und ein die Antragsgegnerin betreffendes Personendossier ausgeführt, dass es sich bei der Vereinigung "..." um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes handele, die über einen festen, die Vereinsaktivitäten tragenden Personenkreis verfüge, der eine verlässliche Größe für einen organisierten und auf Dauer angelegten Verein bilde.
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1156
    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
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