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   VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169   

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VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169 (https://dejure.org/2013,18820)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169 (https://dejure.org/2013,18820)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - AN 1 X 13.1169 (https://dejure.org/2013,18820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; auch hinsichtlich des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Aachen, 16.08.2012 - 6 L 353/12

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in privaten Räumen von Mitgliedern

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Antragsteller davon ausgeht, dass auch am Arbeitsplatz des Antragsgegners maßgebliches Beweismaterial aufgefunden wird, da es dem heute im Alltagsleben weit verbreiteten Standard entspricht, dass auch vom Arbeitsplatz aus mit Hilfe moderner technischer Kommunikationsmittel mit anderen Mitgliedern und Hintermännern des "..." kommuniziert wird (vgl. VG Aachen, B. v. 16.8.2012, 6 L 353/12).

    Ebenso wie der Begriff "Sachen" ein von dem Betroffenen genutztes Kraftfahrzeug einschließt (vgl. dazu VG Aachen, B. v. 16.8.2012, a. a. O.) ist auch der Arbeitsplatz ist - wie der zur Wohnung gehörende Briefkasten oder Nebengelasse, wie z. B. eine Garage - "Wohnung" im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG.

  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).

    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).

  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Mit "Wohnung" werden die Räumlichkeiten bezeichnet, in denen sich der Betroffene tatsächlich aufhält oder die er tatsächlich benutzt, wobei gleichgültig ist, ob Allein- oder Mitbesitz vorliegt (vgl. BGH, B. v. 8.4.19988, 2 B Js 53/96 - 2 StB 5/98, unter Hinweis auf U. v. 15.10.1985, 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 f. zur vergleichbaren Regelung des § 102 StPO).
  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Mit "Wohnung" werden die Räumlichkeiten bezeichnet, in denen sich der Betroffene tatsächlich aufhält oder die er tatsächlich benutzt, wobei gleichgültig ist, ob Allein- oder Mitbesitz vorliegt (vgl. BGH, B. v. 8.4.19988, 2 B Js 53/96 - 2 StB 5/98, unter Hinweis auf U. v. 15.10.1985, 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 f. zur vergleichbaren Regelung des § 102 StPO).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Der Begriff "Wohnung" umfasst deshalb die Unterkunft, in welcher sich der Betroffene, wenn auch nur zeitweise, mit eigenen, von Fremdeinflüssen freien Gestaltungsmöglichkeiten aufhält, wie in Hotelzimmern, Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräumen, auch solchen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, soweit dieser die Räume dem Betroffenen zur Arbeitsausübung überlassen hat (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO u. a. - KK-Laufhütte, § 102, RN 8, unter Hinweis auf BVerfG, E. v. 13.10.1971, 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54 ff. = DVBl 1971, 892 ff.).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Die Beschlagnahme beschränkt sich auf Beweismittel, die im Einzelnen beispielhaft bezeichnet wurden (vgl. zur Zulässigkeit BVerfG, B. v. 6.5.2003, 2 BvR 278/03, unter Hinweis auf B. v. 26.5.1976, 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212 ff.) und im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Erlangung weiteren Beweismaterials von Bedeutung sein können, und wahrt somit die Rechte des Betroffenen (vgl. BayVGH, B, v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 4 C 12.1485

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung; Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 1 X 13.1169
    Die Begriffe "Mitglied" oder "Hintermann" i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG sind in dem Sinne auszulegen, dass sich Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen solche Personen richten dürfen, bei denen aufgrund äußerer Umstände die Annahme berechtigt ist, dass sie, ohne sich nach außen offiziell in der Vereinsarbeit zu exponieren, gleichwohl ideologisch und/oder organisatorisch Wesentliches für den Verein leisten (vgl. BayVGH, B. v. 7.8.2012, 4 C 12.1485, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2002, 4 C 02.2478, VGHE 56, 19 ff. = BayVBl 2004, 51 ff.).
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